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"Querdenker"-Busfahrer Thomas Brauner für Video-Terror verurteilt


Bewährung für Thomas Brauner
"Querdenker"-Busfahrer zwang Kinder, ihre Masken abzunehmen

Aktualisiert am 21.12.2022Lesedauer: 4 Min.
"Busfahrer Thomas Brauner": Der unter dem Namen bekannt gewordene Querdenker wurde am Mittwoch verurteilt.Vergrößern des Bildes
"Busfahrer Thomas Brauner": Der unter diesem Namen bekannt gewordene "Querdenker" wurde am Mittwoch verurteilt. (Quelle: KH via www.imago-images.de/imago images)

Kinder glaubten zunächst an eine Entführung, als ihr Busfahrer hielt und sie vor laufender Kamera aufforderte, die Masken abzunehmen. Nun ist der durch einen Auftritt mit Armin Laschet bekannt gewordene Mann verurteilt worden.

Eine prominente Größe der "Querdenker"-Szene soll jetzt mit einer 16-monatigen Bewährungsstrafe und 200 Sozialstunden für Terror mit der Handykamera büßen: Thomas Brauner (41), bekannt geworden als "Busfahrer Thomas Brauner", hatte immer wieder Videos veröffentlicht von Menschen, die er zu Zeiten der Maskenpflicht mit Auftritten ohne Maske provoziert hatte. Der Prozess am Amtsgericht im thüringischen Sömmerda zog sich über 15 Verhandlungstage, weil so viele Betroffene als Zeugen angehört wurden. Mitarbeiter in Geschäften, in Behörden und Kinder im Bus waren in der Regel unverpixelt in Brauners Kanälen im Netz gelandet. Nun bleibt auch sein Handy eingezogen, entschied das Gericht.

Der gravierendste Vorwurf bezog sich auf einen Vorfall in einem Schulbus im September 2020 – angeklagt war Thomas Brauner wegen Nötigung: Er war damals in der Probezeit bei einem Busunternehmen, das Schulkinder transportiert. Plötzlich hielt er im 600-Einwohner-Ort Bachra im Nordosten des Landkreises Sömmerda. Dort forderte Brauner die Kinder auf, ihre Handys auszuschalten und verkündete: "Ihr könnt jetzt eure Masken abnehmen." Dabei filmte er sich, drehte dann noch eine Aufnahme, in der die Kinder auf Kommando jubeln sollten.

Eltern erstatteten Anzeige wegen Video

Das Video hat sich im Anschluss viral verbreitet – und mehrere Eltern erstatteten umgehend Anzeige. Im Prozess berichteten sie jetzt, dass Kinder verängstigt gewesen seien, eines habe zum Nothammer greifen wollen. Jugendliche Schulbusgäste hatten bei den Befragungen im Zeugenstand aber nicht bestätigt, dass ihnen mit einem Übel gedroht worden sei. Deshalb wurde Brauner in diesem Punkt freigesprochen – keine Nötigung. Der dreifache Vater hatte im Prozess mehrfach die falsche Behauptung wiederholt, Kinder seien durch Maskentragen im Bus gestorben, er habe solche Fälle nur verhindern wollen. Die Richterin sagte, es sei "sittlich verwerflich", dass er Kinder für seinen Drang zur Öffentlichkeit missbraucht habe.

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Brauner hatte für seinen verbissenen Kampf gegen Masken auch andere Szenen gedreht, für die er verurteilt wurde: So etwa von einem weinenden vierjährigen Kind an einem Testcenter, damit habe er einen Shitstorm gegen die Erziehungsberechtigten inszeniert, so die Richterin. Dazu filmte er Besuche von sich in Discountern, beim Bäcker und Metzger jeweils ohne Maske, während er Personal mit pseudowissenschaftlichen Belehrungen und juristischem Blödsinn unter Druck setzte.

Betroffene berichteten im Prozess, dass die veröffentlichten Videos sie zum Teil sehr belastet hätten. Sie schilderten auch ergebnislose Bemühungen, die Bilder wieder aus dem Netz zu bekommen. Juristische Vorwürfe gegen Brauner waren aufgrund der Tatbestände die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Verstöße gegen das Recht am eigenen Bild im Kunsturhebergesetz. Dazu kam auch noch Beleidigung von Polizisten und Hausfriedensbruch.

Nicht verurteilt wurde er für das Veröffentlichen eines Gesundheitspasses der NSDAP mit einem Hakenkreuz in seinem Kanal, die Richterin kritisierte aber seine "geschmacklosen" Vergleiche zur NS-Zeit. Mit einer erneuten Bewährungsstrafe für ihn war die "Diktatur" nachsichtig, von der er regelmäßig spricht. Allerdings entschied die Richterin auf Sozialstunden als Bewährungsauflage, weil Brauner Geldbeträge sonst durch Spendenaufrufe bezahle.

Brauner wurde auch zum Thema in der Öffentlichkeit, als er bei einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Armin Laschet vor der Bundestagswahl 2021 auf die Bühne stürmte. Die Szene hat Fragen zur Arbeit der Personenschützer aufgeworfen. Der CDU-Spitzenkandidat hat sie jedoch bei ihrem späten Eingreifen gestoppt und Brauner das Wort erteilt. Brauner äußerte daraufhin Kritik an der Verwendung von Masken in Schulen und forderte von Laschet ein Nein zu einer Impfpflicht für Kinder. Die CDU nutzte die Szene auch in einem Wahlkampfspot als Beleg dafür, dass Laschet für Sorgen der Bürger offen sei.

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"Sterbe für die Freiheit meiner Kinder"

Diese Werbung mit dem Video-Stalker hat damals für Verwunderung gesorgt. Brauner hat unter anderem den Neonazi und Holocaust-Leugner Nicolai Nerling zum Abendessen empfangen, der sich selbst als "Volkslehrer" bezeichnet. Im Mai hat er auf einer Demo gesagt, er sei bereit, für "die Freiheit meiner Kinder und Enkelkinder zu sterben. Ihr müsst mich umbringen, um das durchzusetzen, was ihr da tut".

Durch Brauners eigene Videos war auch bekannt, dass er vorbestraft ist. Die im Prozess vorgetragene Liste seiner Eintragungen im Bundeszentralregister ist beachtlich: Seit 1999* war er immer wieder straffällig geworden, ist unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahls, versuchten Betrugs, Steuerhinterziehung und Beleidigung verurteilt.

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Brauner begleitete den Prozess ausführlich mit eigenen Videos, in denen er das Geschehen kommentierte. Er erklärte dort auch, die Kinder seien Faschismus ausgesetzt gewesen und es müssten alle zur Verantwortung gezogen werden, egal ob Lehrer, Kindergärtner, Richter oder Staatsanwälte. Er hatte auch mehrfach angekündigt, bei einer Verurteilung in Berufung zu gehen. Sein Anwalt hatte im Plädoyer Freispruch gefordert.

Das Gericht sprach schließlich eine Gesamtstrafe von 16 Monaten für drei Jahre zur Bewährung aus, wie zuerst das Infoportal "Endstation Rechts" auf Twitter berichtete. Für den letzten Prozesstag hatte die Polizei die Präsenz um das Gericht verstärkt.

*Wir hatten an dieser Stelle zunächst 1990 geschrieben. Richtig ist 1999.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Telefonat mit dem Gericht
  • Telefonat mit Prozessbeobachter
  • Telegram-Kanal Thomas Brauner
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