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Allgäu: Obdachloser aus RTL-Doku erschlagen – Jugendlicher verurteilt


Sechseinhalb Jahre für 17-Jährigen
Promi-Obdachloser erschlagen – Urteil

Von t-online, mtt

19.02.2025Lesedauer: 3 Min.
Martin de Haan: Er wollte nach Ibiza und vorher noch einmal seinen Sohn im Allgäu sehen.Vergrößern des Bildes
Martin de Haan: Er wollte nach Ibiza und vorher noch einmal seinen Sohn im Allgäu sehen. (Quelle: Martin de Haan/Facebook)
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Martin de Haan galt nach einer RTL-Doku als der beliebteste Obdachlose Deutschlands. Ein 17-Jähriger erschlug ihn – und wurde jetzt verurteilt.

Ein dreiviertel Jahr nach der Tötung von Martin de Haan ist im Allgäu ein Teenager wegen der Tat verurteilt worden. Das Landgericht im bayerischen Kempten verurteilte den zur Tatzeit 17-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Fall sorgte auch wegen der Bekanntheit und Beliebtheit des Tatopfers für Aufsehen weit über das Allgäu hinaus. Der 53 Jahre alte de Haan war, als er noch in Berlin auf der Straße lebte, Teil der Dokumentation "Ein Leben auf der Straße" des Fernsehsenders RTL und galt seitdem in Medien als Deutschlands beliebtester Obdachloser.

Wie der "Tagesspiegel" in einem Nachruf schrieb, war de Haan früher Fliesenleger und verdiente gut genug, um sich einen Mercedes leisten zu können. Außerdem hatte er eine Frau und einen Sohn.

Er wollte noch einmal ins Allgäu, um seinen Sohn zu sehen

Dann zog er aus dem Allgäu nach Berlin. Laut "Tagesspiegel" lebte er einige Zeit von einem Job in einer Firma für Landschaftsgestaltung, anschließend von Unterstützung durch das Amt. Er machte auch Kunst und durfte bei Freunden in einem Atelier schlafen.

Später lebte er monatelang auf einer Kreuzberger Verkehrsinsel in einer Art Hütte, die er seinen "Freistaat" nannte. Dann erkrankte er schwer. Mit Attesten, die seine Berufsunfähigkeit belegten, sei es Freunden gelungen, einen Rentenantrag zu stellen, berichtete der "Tagesspiegel" weiter.

De Haan wollte seine Rente auf Ibiza antreten. Auf dem Weg dorthin zog es ihn aber noch einmal in seine alte Heimat: Er wollte seinen Sohn in Immenstadt im Landkreis Oberallgäu besuchen. Dort bezog er eine Bank auf dem Bahnhofsvorplatz.

Täter schlug mehrfach mit der Faust ins Gesicht

Am 6. Mai 2024 geriet er mit dem 17-jährigen Täter in Streit: Die verbale Auseinandersetzung eskalierte, Martin de Haan wollte sich mit einem Gehstock gegen den Jugendlichen wehren, der Teenager schlug dem Opfer mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Der Obdachlose stürzte dadurch und schlug mit seinem Kopf gegen eine Tür.

Das Opfer erlitt eine schwere Hirnverletzung, die später zum Tod führte. Der 53-Jährige war noch selbst zur Polizei gegangen und hatte die Tat angezeigt. Die Beamten hatten die schwere Verletzung allerdings nicht bemerkt. Zudem wollte de Haan auch keine ärztliche Behandlung. Er zog sich dann in den Vorraum einer Bank zurück, wo er später bewusstlos gefunden wurde. Im Krankenhaus starb er trotz einer Not-OP.

Jugendlicher laut Polizei als Intensivtäter bekannt

Das Gericht hielt dem Angeklagten nun insbesondere zugute, dass er seine Angriffe auf de Haan eingestellt hatte, als äußerlich noch keine erheblichen Verletzungen erkennbar waren. Andererseits betonten die Richter, dass der Jugendliche durch die Schläge gegen den Kopf hätte vorhersehen können, dass solch eine Attacke zum Tod führen kann.

Nach der Tat wurde der Jugendliche festgenommen, dabei wurde er auch gegen die Polizisten aggressiv und beleidigend. Er wurde daher zusätzlich wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und weiterer Delikte in diesem Zusammenhang verurteilt. Ebenso wurde in die Strafe des Landgerichtes ein früheres Urteil eines Amtsgerichtes wegen Eigentumsdelikten eingerechnet.

Nach der Gewalttat an de Haan hatten die Ermittler berichtet, dass der festgenommene 17-Jährige als Intensivtäter bekannt sei. Er sei bereits wegen Einbruchs, Diebstählen, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung aufgefallen, hieß es. Der Jugendliche soll auch in der Vergangenheit bereits einmal Beamte mit einem Messer bedroht haben.

Der Prozess gegen den angeklagten jungen Deutschen fand wegen seines Alters seit Januar hinter verschlossenen Türen statt. Nach dem Urteil verzichteten die Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagte auf Rechtsmittel, sodass die Strafe sofort rechtskräftig wurde.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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