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"Querdenken"-Gründer Michael Ballweg muss in U-Haft bleiben


Ermittlungen wegen Betrugs und Geldwäsche
"Querdenken"-Gründer Ballweg muss in U-Haft bleiben

Von dpa
Aktualisiert am 19.08.2022Lesedauer: 1 Min.
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Michael Ballweg bei einer "Querdenken"-Demonstration im Juni 2021: Die Behörden sehen eine Fluchtgefahr. (Quelle: IMAGO/Tim Carmele)
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Die Anwälte des "Querdenken"-Initiators hatten eine Prüfung beantragt. Nun steht fest: Michael Ballweg muss weiter in Untersuchungshaft bleiben.

Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, bleibt nach einer Haftprüfung weiter in Untersuchungshaft. Dies teilte der Anwalt Alexander Christ am Freitag mit. Das Amtsgericht Stuttgart habe zuvor entschieden, den Haftbefehl aufrechtzuerhalten, teilte Christ mit, der innerhalb eines Teams aus Anwälten die Medienarbeit für Ballweg übernommen hat. Das Amtsgericht und die Staatsanwaltschaft Stuttgart waren am Freitagnachmittag zunächst nicht zu erreichen.

Das Verteidigerteam will nach Angaben von Christ "nach Auswertung und Begründung kurzfristig eine Erklärung abgeben". Die Anwälte des 47-Jährigen hatten die Haftprüfung zuvor beantragt. Das Amtsgericht Stuttgart traf nach einem Haftprüfungstermin am vergangenen Montag zunächst keine Entscheidung, sondern machte von einer einwöchigen Frist dafür Gebrauch.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Betrugs und Geldwäsche gegen Ballweg. Dieser sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Bei einer Durchsuchung Ende Juni hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach Angaben aus Justizkreisen besteht der Verdacht des Betrugs in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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