Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Juristen zu Spahns Corona-Plan "Dann müsste auch die Maskenpflicht weg"
Sollte sich die Corona-Lage in Deutschland weiter zuspitzen, will die Bundesregierung Ungeimpfte ab Herbst teilweise vom öffentlichen Leben ausschließen. Doch ist das mit der Verfassung vereinbar?
Die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland steigt, die Delta-Variante breitet sich weiter aus und noch immer sind 32 Millionen Menschen hierzulande nicht vollständig geimpft. Die Bundesregierung bereitet sich deswegen auf eine mögliche größere Infektionswelle in den kommenden Monaten vor.
Nach einem Vorschlag des Gesundheitsministeriums, der t-online vorliegt, sollen unter anderem Gastronomiebesuche im Innenbereich, Hotelübernachtungen oder die Teilnahme an Veranstaltungen nur noch unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich sein.
Für ungeimpfte Personen könnten sogar noch schärfere Regeln gelten: Abhängig von der Impfquote, der Inzidenz und der Rate schwerer Klinikfälle sollen sie gänzlich von diesen Teilen des öffentlichen Lebens ausgeschlossen werden können – aus der 3G- könnte also eine 2G-Regel werden. Aber ist das rechtlich überhaupt umsetzbar?
"Es muss nur Gleiches gleich behandelt werden"
Dass Geimpfte ab Herbst mehr Freiheiten als Ungeimpfte haben könnten, ist für den Verfassungsrechtler Uwe Volkmann von der Goethe-Universität Frankfurt rechtlich vertretbar. So müsse sich der Staat, wolle er die Rechte von Personen beschränken, dafür rechtfertigen. Diese Rechtfertigung entfalle aber, "wo von einer Person nachweislich keine Gefahren für andere ausgehen; dann sind alle Beschränkungen sofort aufzuheben", so Volkmann.
"Gehen von einer Person nachweislich geringere Gefahren aus als von einer anderen, sind natürlich auch Ungleichbehandlungen zwischen diesen gerechtfertigt", erklärt der Rechtsexperte. "Es muss nur Gleiches gleich behandelt werden, Ungleiches aber nicht. Insoweit liegen Ungleichbehandlungen zwischen Geimpften und Ungeimpften letztlich in der Natur der Sache."
Dem stimmt auch Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht in Gießen, zu. "Stand jetzt bieten die Impfungen, wie vom RKI weiterhin beschrieben und von der Politik weiter vorausgesetzt, einen wirksamen Schutz für sich und andere." Dadurch hätten wir einen veränderten Status.
"Dass man das unterschiedliche Gefahrenpotenzial beider Gruppen zum Anknüpfungspunkt einer unterschiedlichen Behandlung macht, ist nicht nur nachvollziehbar, sondern sogar geboten." Gleichzeitig weist Augsberg darauf hin, dass sich durch die Delta-Variante die Situation verändern könnte, da der Impfschutz nicht gleichermaßen stark ist wie bei den bisherigen Varianten.
"Zuckerbrot-und-Peitsche-Element"
Allerdings befinde man sich derzeit in der problematischen Situation, "dass die Maßnahmen gegenüber den Ungeimpften gewissermaßen als Zuckerbrot-und-Peitsche-Element dienen, um die Impfungen voranzutreiben", sagt Augsberg.
Natürlich könne die Politik sagen: 'Unsere Ziele lassen sich nur erreichen, wenn Ungeimpfte nicht mehr ins Restaurant dürfen", so der Jurist. "Das kann sein, aber das muss man dann auf der Basis begründen. Man kann nicht mit den Maßnahmen anfangen und gar nicht oder nur irgendwie am Rande erklären, was man mit den Maßnahmen eigentlich erreichen möchte", so Augsberg.
Alternativ zu den jetzigen Plänen könnte man, so Augsberg, etwa über einen Stufenplan nachdenken, der sich am Gefährdungspotenzial orientiere. "Man könnte sagen: Was ist so ungefährlich, dass auch Ungeimpfte rein können?" Der Zugang zur Innengastronomie könnte zum Beispiel mit einem negativen Test geregelt werden. Bei Veranstaltungen, bei denen mehr Menschen enger zusammenkommen, könnten wiederum nur Geimpfte Einlass bekommen, etwa bei Klubs oder Konzerten.
"Verfassungsrechtlicher Kipppunkt"
Für Verfassungsrechtler Volkmann werfen die Pläne des Gesundheitsministeriums ganz grundsätzliche rechtliche Bedenken auf: "Die staatliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit seiner Bürger endet dort, wo jeder Bürger sich auf eine zumutbare Weise selbst schützen kann." Diese Grenze sei spätestens dann erreicht, wenn jedem Bürger ein Impfangebot gemacht werden kann, das "nach allem, was wir wissen, zumindest einen lebensbedrohlichen Verlauf der Krankheit praktisch ausschließt".
"Darin liegt, wie es mein Kollege Hinnerk Wißmann formuliert hat, ein verfassungsrechtlicher Kipppunkt, von dem an die Zulässigkeit der entsprechenden Maßnahmen noch einmal ganz anders und neu zu beurteilen ist", betont Volkmann. Dies sei in der derzeitigen Diskussion in seiner ganzen Tragweite noch nicht geschehen. Demnach müsste für jede Maßnahme neu begründet werden, warum sie trotz der prinzipiellen Möglichkeit ausreichenden Selbstschutzes weiter aufrechterhalten werden soll.
In diesem Sinne müsste auch beim Tragen von Schutzmasken konsequent auf Freiwilligkeit umgestellt werden, sagt Volkmann. Nach den Plänen Spahns soll die Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Verkehr bis Frühjahr 2022 bestehen bleiben. "Geimpfte benötigen die Maske nicht, und gefährdet werden nur Ungeimpfte, für die dies im Ergebnis die Konsequenz ihrer eigenen Entscheidung ist, sich nicht impfen zu lassen."
Dem pflichtet auch Augsberg bei: "Warum sollten Geimpfte, wenn von ihnen deutlich weniger Gefahren ausgehen, noch eine Maske tragen? Das ist auch ein Grundrechtseingriff. Wenn die Begründungen, die bislang gegeben werden, nicht mehr tragen, dann müssen im verfassungsrechtlichen Sinne alle Maßnahmen zurückgenommen werden, auch die Maskenpflicht."
Scharfe Kritik an den Plänen
Die Kritik am Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn ließ nicht lange auf sich warten. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht von der SPD stellte in der "Augsburger Allgemeinen" klar, dass "keine Pläne dieser Art auf dem Tische" liegen. Auch mehrere SPD-Landesregierungschefs lehnten Spahns Pläne ab.
Kritik kam ebenfalls von der FDP. Parteivize Wolfgang Kubicki warf der Bundesregierung in der "Bild" Wortbruch vor. In Zielsetzung und Wirkung komme es einer direkten Impfpflicht gleich, wenn die Regierung ungeimpfte Personen vom sozialen Leben ausschließe.
Im rechtlichen Sinne sieht der Jurist Volkmann darin jedoch keinen Impfzwang: "Das ließe sich allenfalls dann mit einer gewissen Berechtigung sagen, wenn die Erhöhung des Drucks auf Ungeimpfte tatsächlich das einzige Ziel der Maßnahmen wäre."
Menschen, die sich nicht impfen lassen wollten, könnten dies schließlich auch künftig bleiben lassen. Dann hätte man aber keinen Anspruch mehr darauf, vor möglichen Folgen geschützt zu werden. "Für die Konsequenzen seines Handelns ist am Ende jeder selbst verantwortlich", so der Rechtsexperte.
Was passiert mit den unfreiwillig Ungeimpften?
Bisher ausgelassen wurde im Vorschlag des Gesundheitsministeriums die Frage, ob auch denjenigen der Zutritt zu Veranstaltungen oder Restaurantbesuche verwehrt bleiben soll, die sich nicht impfen lassen können.
"Das ist in der Tat ein Problem, über das man reden müsste", stellt Volkmann fest. Die entscheidende Frage sei aber, ob der Schutz dieser zahlenmäßig kleinen Gruppe im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung weiter kollektive Freiheitseinschränkungen für alle rechtfertige. "Hier müsste man meines Erachtens eher über unterstützende Angebote des Selbstschutzes für die Betroffenen nachdenken."
Bund und Länder beraten über Corona-Marschroute
Bisher sind die Pläne des Gesundheitsministeriums nur Vorschläge. Ob sie tatsächlich in Kraft treten, wird sich kommende Woche entscheiden. Am 10. August wollen Bund und Länder über mögliche Maßnahmen gegen eine neue Corona-Welle im Herbst und Winter beraten.
Die steigenden Infektionszahlen seien "eine Warnung", sagte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer. Der Umgang damit solle in der Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an kommenden Dienstag abschließend behandelt werden.
- Eigene Recherche
- Bericht des Bundesministeriums
- Telefoninterview mit Steffen Augsberg am 05.08.2021
- Anfrage an Uwe Volkmann am 04.08.2021
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa