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Messerangreifer von Duisburg soll Mord angekündigt haben


Kriminalität
Messerangreifer von Duisburg soll Mord angekündigt haben

Von dpa
Aktualisiert am 14.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Markierungen der Spurensicherung auf dem BodenVergrößern des Bildes
Spurensicherung nach dem Messerangriff in Duisburg. (Quelle: Christoph Reichwein/dpa/dpa-bilder)

Wochen vor dem Messerangriff auf zwei Grundschüler in Duisburg soll die Polizei in Bayern Hinweise auf Mordpläne des Verdächtigen gehabt haben. Nun wird geprüft, ob die Ermittler Fehler gemacht haben.

Schon mehrere Wochen vor dem Messerangriff auf zwei Grundschulkinder in Duisburg soll die Polizei in Bayern Hinweise auf Mordpläne des Verdächtigen gehabt haben. Ein Zeuge habe sich am 8. Januar bei der Polizei im bayerischen Straubing gemeldet, weil ein Bekannter eines ihm nicht persönlich bekannten Mannes in einem Chat für September 2024 einen "Mordanschlag" für September 2024 angekündigt bekommen habe. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtags in Düsseldorf hervor.

Laut dem Bericht waren auf einem in dem Chat mit versandten Bild die mutmaßlichen Tatwaffen zu sehen, die nach der Tat Ende Februar in Duisburg sichergestellt worden waren. Zudem habe sich aus den Videos, die der 21 Jahre alte Deutsch-Bulgare geteilt hatte, erkennen lassen, dass er Serienmörder verherrliche.

Chatnachricht mit Tatwaffen-Foto

Die Straubinger Polizei habe den Verdächtigen als Absender der Nachricht identifiziert und die Akten am 19. Januar an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet, hieß es. Dort habe man den Vorgang an die Duisburger Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wo die Akten gut einen Monat später, am 15. Februar, eingegangen seien.

Das "Deckblatt zur Übersendung" habe dabei keine besondere Eilbedürftigkeit erkennen lassen, heißt es in dem Bericht. Fünf Tage später sei ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gegen den 21-Jährigen eingeleitet worden.

Durchsuchungsbeschluss vor der Tat erlassen

Gegen den Mann sei unter anderem ein Durchsuchungsbeschluss erlassen, aber vor der Tat am 28. Februar nicht mehr umgesetzt worden. Ob es bei den Behörden in Nordrhein-Westfalen etwa wegen eines falsch eingetragenen Aktenzeichens, einer fehlenden telefonischen Vorwarnung und nicht mitgelieferter Unterlagen zu Verzögerungen kam, werde bei einer Prüfung durch die Dienstaufsicht untersucht. Ob davon auch bayerische Ermittler betroffen sind, blieb zunächst unklar.

Nach dem Messerangriff auf ein neun Jahre altes Mädchen und einen zehn Jahre alten Jungen in Duisburg war gegen den mutmaßlichen Angreifer Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes erlassen worden. Es seien zwei Messer und ein Hammer als mögliche Tatwaffen sichergestellt worden.

Seit Dienstag befinde sich der Verdächtige in einer Psychiatrie, weil sich im Laufe der Ermittlungen Zweifel an seiner Schuldfähigkeit ergeben hätten, teilte die Duisburger Staatsanwaltschaft mit. Der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen sei inzwischen in einen sogenannten Unterbringungsbefehl umgewandelt worden.

Die beiden Kinder, auf deren Köpfe der Mann eingestochen hatte, hätten das Krankenhaus inzwischen verlassen können. Es dürfte sich bei ihnen um Zufallsopfer gehandelt haben. Sie seien schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt worden, heißt es in dem Bericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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