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"Aida"-Kreuzfahrt: Crew lässt betrunkene Urlauberin nicht an Bord – Polizeieinsatz


Zoff wegen "Aida"-Passagierin
Kreuzfahrt-Crew lässt Betrunkene nicht an Bord – Polizeieinsatz

Von t-online, mtt

04.11.2024 - 13:24 UhrLesedauer: 1 Min.
Die "Aida Mar" sticht in See (Archivfoto): Auch die Staatsanwaltschaft interessierte sich für die Touristin.Vergrößern des BildesDie "Aida Mar" sticht in See (Archivfoto): Auch die Staatsanwaltschaft interessierte sich für die Touristin. (Quelle: B. Lindenthaler/imago-images-bilder)

Die Reise sollte von Warnemünde über die Ostsee gehen. Aber noch bevor die "Aida Mar" die Leinen löste, fiel eine Passagierin wegen ihres Schlingerkurses auf.

Die Bundespolizei hat in Warnemünde eine pöbelnde Promille-Passagierin festgenommen. Die Frau wollte den Beamten zufolge an Bord des Kreuzfahrtschiffes "Aida Mar" gehen, wurde am Cruise Center allerdings zurückgewiesen, weil sie zu betrunken war.

"Die 53-jährige deutsche Staatsangehörige konnte aufgrund ihres Zustands nicht an der geplanten Kreuzfahrt teilnehmen, was gegen 14.30 Uhr zu lautstarken Auseinandersetzungen führte", heißt es in einer Mitteilung der Beamten. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock mischten sich ein – und fanden bei der Kontrolle der Frau heraus, dass sie von der Staatsanwaltschaft Aachen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war.

Bundespolizei nimmt Frau in Gewahrsam, bis die "Aida Mar" ablegt

Die Beamten erteilten der Frau in Abstimmung mit der Landespolizei einen Platzverweis, doch die 53-Jährige bestand weiter darauf, mit an Bord zu dürfen. "Aufgrund ihrer Uneinsichtigkeit und anhaltender Störung wurde eine richterliche Entscheidung zur Freiheitsentziehung eingeholt", teilte die Bundespolizei weiter mit.

Die Frau sei bis 17.30 Uhr in Gewahrsam genommen und anschließend auf freien Fuß gesetzt worden, hieß es. Zu diesem Zeitpunkt hatte die "Aida Mar" bereits zu ihrer dreitägigen Kreuzfahrt mit den Zielen Aarhus und Kopenhagen abgelegt.

Wie viel genau die verhinderte Kreuzfahrt-Passagierin getrunken hatte, teilte die Bundespolizei nicht mit. Auch weshalb die Staatsanwaltschaft Aachen sie zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben hatte, ist unklar. Der Vorfall ereignete sich den Beamten zufolge bereits am vergangenen Donnerstag.

Verwendete Quellen
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