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Organspende: Rückschlag für Jens Spahn – Einwilligungslösung beschlossen


Rückschlag für Spahn
Organspende: Bundestag beschließt Einwilligungslösung

Von dpa, afp
Aktualisiert am 16.01.2020Lesedauer: 3 Min.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Seine Reformidee zur Organspende hat im Bundestag keine Mehrheit gefunden.Vergrößern des Bildes
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): Seine Reformidee zur Organspende hat im Bundestag keine Mehrheit gefunden. (Quelle: Annegret Hilse/Reuters-bilder)
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Nach intensiver Debatte hat der Bundestag eine Reform der Organspende auf den Weg gebracht. Ein Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fand keine Mehrheit.

Der Bundestag hat eine moderate Reform der Organspenderegeln in Deutschland beschlossen. Die Bürger sollen künftig mindestens alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden. Einem entsprechenden Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock stimmten 432 Abgeordnete zu.

Zuvor hatte der Bundestag einen Vorstoß einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) abgelehnt. Sie hatte eine "doppelte Widerspruchslösung" vorgeschlagen, wonach künftig jeder als Spender gelten sollte – außer man widerspricht. Der Gesetzentwurf fand aber keine Mehrheit. In namentlicher Abstimmung votierten 379 Abgeordnete dagegen, 292 Parlamentarier unterstützten ihn, drei enthielten sich.

Tausende stehen auf Warteliste für Organspende

Gemeinsames Ziel beider Initiativen ist es, angesichts von rund 9.000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2.995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben – vor allem Nieren, Lebern und Lungen.

Gesundheitsminister Spahn will sich auch nach dem Scheitern eines eigenen Reform-Vorschlags für mehr Organspenden einsetzen. Dies sei immer das Ziel beider Entwürfe gewesen. Daher werde er die beschlossenen Pläne als Minister voller Tatkraft umsetzen. Nun gehe es darum, noch mehr aufzuklären und ein Online-Register für Erklärungen zur Spende aufzubauen.

Spahn: "Hier geht es darum, Menschen in Not zu helfen"

In drei, vier oder fünf Jahren sollte dann geschaut werden, ob sich an der Lage der Patienten, die auf Organe warten, tatsächlich etwas geändert habe. "Ich würde gern eines Besseren belehrt werden, dass es uns gelingt, tatsächlich die Zahl der Organspenden signifikant zu erhöhen", sagte Spahn. "Dass ich ein Stück enttäuscht bin, liegt in der Natur der Sache", so Spahn mit Blick auf das Scheitern seines eigenen Entwurfes im Bundestag.

Er hob zugleich hervor, dass die Debatte über dieses Thema ein Wert an sich gewesen sei. Patienten, die teils seit Jahren auf ein Organ warteten, hätten gesehen, dass sie nicht vergessen seien. "Hier geht es nicht um Gewinnen und Verlieren. Hier geht es darum, Menschen in Not zu helfen", sagte Spahn.

Baerbock: "Das schafft Vertrauen"

Grünen-Chefin Annalena Baerbock setzt auf konkrete Verbesserungen bei Organspenden durch die vom Bundestag beschlossene Reform. "Das schafft Vertrauen für mehr Organspendezahlen in diesem Land", sagte Baerbock als Mitinitiatorin des angenommenen Vorschlags. Die Neuregelungen stärkten die Bereitschaft, sich als Spender registrieren zu lassen. Auf der anderen Seite werde das Selbstbestimmungsrecht eines jeden einzelnen gewahrt, für eine Organspende aktiv zuzustimmen. Ziel sei auch, ein Haupthindernis in Kliniken zu beseitigen, dass mögliche Spender nicht gemeldet werden.

Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organentnahmen festzustellen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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