Kreisverband von Alice Weidel AfD scheitert mit Klage gegen Bußgeld in Spendenaffäre
Fast 400.000 Euro Bußgeld soll die AfD zahlen, weil der Kreisverband der Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel Geld aus der Schweiz erhalten hatte. Nun ist die Partei mit einer Klage dagegen gescheitert.
Die AfD ist mit einer Klage gegen ein in der Spendenaffäre um Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel verhängtes Bußgeld gescheitert. Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Partei am Mittwoch nach mündlicher Verhandlung ab.
Der Bundestag hatte Ende 2020 ein Bußgeld von 396.000 Euro gegen die AfD verhängt, nachdem zwei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz im Jahr 2017 an Weidels baden-württembergischen Kreisverband insgesamt rund 132.000 Euro überwiesen hatten. Dies wertete das Parlament als verbotene Annahme anonymer Spenden.
Kreisverband hatte Geld später zurücküberwiesen
Nach Angaben des Bundestags waren die Spenden von Juli bis September 2017 auf das Geschäftskonto des Kreisverbandes Bodensee eingegangen. Es handele sich dabei um mehrere Einzelüberweisungen. Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung liegt ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und bei denen der Spender nicht feststellbar ist.
Wie in solchen Fällen üblich, soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser unerlaubten Spende zahlen. Die AfD sieht sich im Recht – unter anderem, weil der Kreisverband das Geld später zurücküberwiesen hatte. Die Bundestagsverwaltung hielt dem entgegen, dass der Zeitraum zwischen Zuwendung und Rückzahlung zu groß gewesen sei. Auch das Gericht befand nun, die AfD habe die Spenden nicht unverzüglich, sondern erst zwischen sieben und neun Monaten nach Zahlungseingang zurücküberwiesen.
Die AfD argumentierte vor Gericht außerdem, dass es sich bei den Zahlungen um eine Direktspende an die damalige Kreisvorsitzende Weidel und nicht um eine Parteispende gehandelt habe. Dies sah das Gericht allerdings anders: Es habe sich um eine Spende im Sinne des Parteiengesetzes und nicht um eine Direktspende gehandelt. Entscheidend sei, dass das Geld auf dem Parteikonto eingegangen und im Verfügungsbereich der Partei geblieben sei und damit auch Rechnungen bezahlt worden seien. Die Berufung gegen das Urteil ließ das Verwaltungsgericht zu.
- Nachrichtenagentur AFP