Blockade durch Sachsen-Anhalt Rundfunkbeitrag: Sender ziehen vor Verfassungsgericht

Sachsen-Anhalt blockiert weiter als einziges Bundesland eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Dagegen kündigen nun ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.
Die öffentlich-rechtlichen Sender wollen wegen der Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigten ZDF, die ARD-Anstalten und das Deutschlandradio unabhängig voneinander am Dienstag an.
Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow betonte: "Eine Verfassungsbeschwerde ist leider unausweichlich. Ohne die ausreichende, unabhängig ermittelte Finanzierung wird das Programmangebot, das in allen Regionen Deutschlands verwurzelt ist, darunter leiden."
"Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit"
ZDF-Intendant Thomas Bellut sagte: "Mit dem heutigen Tag ist klar, dass es in Sachsen-Anhalt keine Zustimmung mehr geben kann. Damit bleibt leider keine andere Möglichkeit, als das Bundesverfassungsgericht anzurufen."
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Vom Deutschlandradio hieß es, die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ab 2021 sei nicht mehr gesichert. Man habe daher beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen. Intendant Stefan Raue betonte: "Schon jetzt müssen wir einen strikten Sparkurs verfolgen, um mit unseren Angeboten auch in der digitalen Welt sichtbar zu sein. Ein Ausbleiben der Erhöhung würde sich daher unweigerlich auf die Programmgestaltung auswirken."
Zuvor war bekannt geworden, dass Sachsen-Anhalt die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 von monatlich 17,50 Euro auf 18,36 Euro deutschlandweit blockiert.
- Nachrichtenagentur dpa