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AfD verliert den Glauben an Parteiausschlüsse – Aufräumen in der Partei


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Aufräumen in der Partei
AfD verliert den Glauben an Parteiausschlüsse


Aktualisiert am 02.10.2019Lesedauer: 5 Min.
Die AfD-Parteisprecher Jörg Meuthen und Alexander Gauland im Gespräch: In der AfD wächst die Skepsis, ob sich mit Ausschlussverfahren in der Partei aufräumen lässt.Vergrößern des Bildes
Die AfD-Parteisprecher Jörg Meuthen und Alexander Gauland im Gespräch: In der AfD wächst die Skepsis, ob sich mit Ausschlussverfahren in der Partei aufräumen lässt. (Quelle: reuters)

Die AfD wird ihre Problemfälle nicht los – oder Mitglieder, die Funktionäre dazu erklären. Um Rauswürfe einfacher zu machen, wird in der Partei sogar über eine Änderung des Parteiengesetzes nachgedacht.

Einige Dutzend Besucher hatte der prominente Gast in den Festsaal einer Kneipe gelockt. Doris von Sayn-Wittgenstein wäre einmal fast AfD-Vorsitzende geworden, sie war Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein und ist mittlerweile: nicht mehr in der AfD. Sie wurde ausgeschlossen, so hat es das Bundesschiedsgericht der Partei entschieden. Der Grund: ihre Verbindungen zu einem rechtsextremistischen Verein.

In der Kneipe in Herzogenrath in Nordrhein-Westfalen sprach die Ex-AfD-Politikerin von Sayn-Wittgenstein beim AfD-Kreisverband Städteregion Aachen. Sie durfte erzählen, wie sie das „willkürliche“ Urteil des Bundesschiedsgerichts noch kippen will. "Ein toller und erfolgreicher Tag", kommentierte der veranstaltende AfD-Sprecher hinterher auf Facebook.

Sayn-Wittgenstein wäre nicht das erste prominente Mitglied, das aus der AfD ausgeschlossen werden soll, aber am Ende doch Mitglied bleibt. Der bekannteste Fall ist der des Thüringer Landeschefs Björn Höcke. Ein Ausschlussverfahren des Bundesvorstands gegen ihn scheiterte. In mindestens sieben Landesverbänden der AfD hat es bereits Versuche gegeben, aktuelle oder früherer Landesvorsitzende aus der Partei zu werfen. (In der Fotostrecke führt t-online.de Beispiele auf.) Die Bundespartei hat eine Anfrage nicht beantwortet, wie viele erfolgreich abgeschlossene Verfahren es schon gab.*

Gegner von Ausschlüssen beklagen Zensur

Parteiausschlussverfahren helfen nicht, meinen deshalb inzwischen einige in der AfD und wollen die Rechte von Mitgliedern beschneiden. Die anderen finden, man müsse alle Meinungen aushalten – vor allem ihre. Das ist immerhin auch die Position, die die AfD in der Öffentlichkeit vertritt: Es werde zu viel zensiert, unbequeme Meinungen würden kleingehalten, es herrsche eine Meinungsdiktatur.

Wie brisant das Thema in der AfD ist, machen zwei Papiere deutlich, die in der Partei kursieren und die beide faktisch das jeweils andere Lagers durch formale Mittel bändigen sollen.

Ein Papier stammt offenbar aus der Feder des Berliner Bundestagsabgeordneten Roman Reusch. Reusch hatte als Leitender Oberstaatsanwalt den Ruf eines Hardliners, der durchgreifen will. Sein Papier ist der Entwurf für eine Gesetzesänderung, die Parteien Rauswürfe erleichtern soll. Das Dokument, das t-online.de vorliegt, erklärt die bisherigen Versuche, in der Partei auszumisten, für gescheitert – und es macht dafür die Gesetzeslage verantwortlich.

Rauswürfe "quasi unmöglich"

Die gesetzliche Regelung mache es "quasi unmöglich (...), Mitglieder wegen strafrechtlich relevanter Vorwürfe oder gar wegen Antisemitismus oder verfassungsfeindlicher Äußerungen aus der Partei zu entfernen", heißt es in dem Entwurf. Das sei "mit Blick auf den Verlust der Glaubhaftigkeit der Parteien als Schaden inakzeptabel". Es dürfte aber nicht nur um die Glaubwürdigkeit in den Augen der Wähler gehen, sondern auch um die Sorge vor dem Verfassungsschutz, der immer wieder Zweifel an der Verfassungstreue von AfD-Gruppierungen formuliert.

Tatsächlich macht es das Gesetz Parteien sehr schwer, Mitglieder auszuschließen. Die SPD brauchte mehrere Anläufe, um einen Parteiausschluss von Thilo Sarrazin möglich zu machen, und dagegen kann Sarrazin noch vorgehen. Das Reusch-Papier nennt auch das Beispiel des früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy. Der konnte nach einer Kinderpornografieaffäre nicht ausgeschlossen werden und erklärte sich erst in einem Vergleich bereit, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen.

In AfD-Fraktion sitzt rausgeworfenes CDU-Mitglied

Gerade weil die Hürden so hoch sind, werden Verfahren oft gar nicht erst eingeleitet. In anderen Parteien sind Parteiausschlussverfahren längst nicht so häufig wie in der AfD. Im Bundestag sitzt aber für die AfD-Fraktion ein lebendes Beispiel, dass Ausschlüsse nicht unmöglich sind: Martin Hohmann wurde wegen einer 2003 gehalteten Rede aus der CDU geworfen. Er hatte Juden in Zusammenhang mit dem Begriff "Tätervolk" gebracht.

Der Entwurf sieht vor, die Hürden für den Parteiausschluss zu senken. Reusch erklärt auf Anfrage von t-online.de, er äußere sich zu "nicht autorisierten Entwürfen grundsätzlich nicht öffentlich". Zentrale Idee des Papiers ist aber: Das Parteiengesetz soll geändert werden. Parteien sollen dem Vorschlag zufolge künftig eigenständig in ihrer Satzung festlegen können, wann und wie sie ein Mitglied vor die Tür setzen können.

Dazu wird vorgeschlagen, im Gesetz den Absatz zu den Voraussetzungen eines Parteiausschlusses zu streichen: Demnach kann eine Partei bislang ein Mitglied nur ausschließen, "wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstößt und ihr damit schweren Schaden zufügt."

Vorstoß wurde zunächst gestoppt

In dem Entwurf wird stattdessen eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Vorstand als Voraussetzung genannt. Ein Parteiausschluss würde damit allein von den Mehrheitsverhältnissen im Vorstand abhängen. Schiedsgerichte sollten Betroffenen zwar offen stehen, Entscheidungen aber sofort wirksam werden.

Der Entwurf ist nach Informationen von t-online.de innerparteilich auf erhebliche Widerstände gestoßen und gestoppt. Er sei "glücklicherweise im Papierkorb gelandet", sagt die baden-württembergische Landtagsabgeordnete Christina Baum vom rechten Flügel zu t-online.de. "Genau dort gehört er auch hin." Bei Reusch hört sich das anders an: "Eine abschließende Entscheidung ist noch nicht gefallen", erklärte er auf Nachfrage.

Die Flügel-Vertreterin Christina Baum kritisiert, dass mit der Änderung "der Rauswurf von Mitgliedern einer vollständigen Willkür ausgesetzt wäre. Dieser Entwurf widerspricht in eklatanter Weise unserem Ansinnen von direkter Demokratie und mehr Mitbestimmung."

Baum war im 2018 Mitinitiatorin des "Stuttgarter Aufrufs", in dem AfD-Mitglieder Ordnungs- und Ausschlussverfahren gegen eigene Mitglieder kritisiert hatten. Im Frühjahr hatte sie mit Ausschlussverfahren konfrontierte AfD-Mitglieder nach Burladingen eingeladen. Jetzt unterstützt sie einen Antrag ihres Parteifreunds Stefan Räpple zur Änderung der Bundessatzung. Die Richtung ist entgegengesetzt zum Reusch-Papier.

Ämterverlust als Folge für erfolglose Ausschlussverfahren

Räpple, gegen den ein Ausschlussverfahren läuft, will drastische Folgen für Funktionäre, die einen am Ende erfolglosen Ausschluss-Antrag unterstützt haben: Wer als Vorstandsmitglied für einen Antrag stimmt, der später endgültig abgelehnt wird, soll dann sofort und für die Dauer von fünf Jahren alle Ämter verlieren.

Er begründet das damit, viele Vorstandsmitglieder würden derzeit "amtmissbräuchlich Parteiausschlussverfahren [nutzen], um (...) innerparteiliche Rivalen öffentlich zu diskreditieren, wohlwissend, dass das PAV niemals Erfolg hat".

Baum kommentierte gegenüber t-online.de, dass der Antrag eine "vorbeugende Wirkung" entfalten könnte. "Ich hoffe sehr, dass Räpple den Antrag stellt und dass er positiv abgestimmt wird." Die "Verfolgung kritischer und manchmal im Umgang nicht einfacher Mitglieder" müsse ein Ende haben, so Baum.

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In der Partei gibt es aber auch Stimmen, die sich dringend wirksamere Instrumente wünschen, um gegen Parteimitglieder vorgehen zu können, die dem Ruf der Partei schaden. "Wir können manche Leute einfach nicht loswerden", sagt der frühere NRW-Landessprecher Helmut Seifen zu t-online.de. "Wir wären ansonsten als Partei schon viel weiter", so Seifen.

*Update: Die Pressestelle der Bundes-AfD hat nach Veröffentlichung des Textes mitgeteilt, dass eine Zahl erfolgreicher Ausschlussverfahren nicht genannt werden könne, weil die Verfahren in der Regel auf der Landesebene geführt würden und die Landesschiedsgerichte gut ausgelastet seien. Die Dauer der Verfahren hänge stark davon ab, wie offensichtlich und nachvollziehbar die Faktenlage einer Parteischädigung erscheine und ob das jeweilige Schiedsgericht arbeitsfähig besetzt ist.

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