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AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klage auf Zuschüsse – Beschwerde nicht zulässig


Aus prozessualen Gründen
AfD-nahe Stiftung scheitert mit Klage auf Zuschüsse vom Bund

Von afp
Aktualisiert am 29.05.2019Lesedauer: 2 Min.
Erika Steinbach, DES-Vorsitzende (Archivild): Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung scheitert mit Klage auf Zuschüsse vom Bund.Vergrößern des Bildes
Erika Steinbach, DES-Vorsitzende (Archivild): Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung scheitert mit Klage auf Zuschüsse vom Bund. (Quelle: Florian Gaertner/imago-images-bilder)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage auf finanzielle Unterstützung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung abgelehnt. Die Beschwerde sei nicht zulässig gewesen.

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt, dass sie im Gegensatz zu anderen parteinahen Stiftungen keine finanzielle Unterstützung vom Bund bekommt. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde der Stiftung laut einem veröffentlichten Beschluss aus prozessualen Gründen nicht an. Die Entscheidung über eine Klage der AfD steht aber noch aus.

Die Stiftung wollte erreichen, dass ihr Zuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit gewährt werden. Die Verfassungsbeschwerde richtete sich unter anderem gegen das Bundesinnenministerium sowie gegen das im Bundestag beschlossene Haushaltsgesetz.

Verfassungsgericht: Stiftung nicht in selbst in Grundrechten betroffen

Das Bundesverfassungsgericht stufte die Beschwerde als unzulässig ein. Im Fall der Klage gegen das Bundesinnenministerium sei der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte nicht ausgeschöpft. Zu einer Beschwerde gegen das Haushaltsgesetz sei die Stiftung nicht befugt, weil sie nicht "selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Grundrechten betroffen" sei.

Die AfD legte in Karlsruhe zudem einen Antrag in einem sogenannten Organstreitverfahren ein, der inhaltlich mit der abgelehnten Verfassungsbeschwerde vergleichbar ist. Das Bundesverfassungsgericht traf dazu aber noch keine Entscheidung. Wann diese fällt, ist unklar.


Politische Stiftungen bekommen Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt – über die Verteilung der Mittel und die berücksichtigten Stiftungen entscheidet der Bundestag im Rahmen der Haushaltsberatungen. Dabei orientiert er sich an den Leitlinien einer "Gemeinsamen Erklärung" der etablierten politischen Stiftungen von 1998. Demnach gilt als Mindestvoraussetzung für eine Zuwendung, dass die korrespondierende Partei wiederholt im Bundestag vertreten ist. Dies ist bei der AfD bisher nicht der Fall.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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