Angst vor AfD-Mitarbeitern Bundestag prüft schärfere Einlasskontrollen
Laut eines Medienberichts will der Bundestag die Sicherheitsvorkehrungen verschärfen. Grund sollen Beschwerden gegen AfD-Mitarbeiter gewesen sein. Die Partei bestreitet die Vorwürfe.
Die Bundestagsverwaltung erwägt laut einem "Spiegel"-Bericht eine Verschärfung der Hausordnung des Parlaments und strengere Sicherheitskontrollen an den Eingängen. Anlass für die Pläne seien unter anderem die Erfahrungen mit Mitarbeitern der AfD. Seit dem Einzug der Partei in den Bundestag habe sich die Stimmung im Parlament verschlechtert. Mitarbeiter von SPD-, Grünen- und Linken-Abgeordneten klagten über Drohgesten und Pöbeleien durch Beschäftigte von AfD-Parlamentariern.
Der Bundestag wollte den Bericht so nicht bestätigen. Ein Sprecher erläuterte: "Die Bundestagsverwaltung ist regelmäßig mit den Sicherheitsbeauftragten aller Fraktionen im Gespräch, um einen störungsfreien Parlamentsbetrieb zu gewährleisten und alle erforderlichen Sicherheitsbelange zu besprechen." Einzelheiten dieser internen Besprechungen könne man nicht nennen.
Parlamentarier dürfen Messer tragen
Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne), sagte dem "Spiegel", sie habe "durchaus Verständnis für die wachsende Besorgnis in der Belegschaft, die mir von hasserfüllten Mails und Drohanrufen berichten". Angesichts "offenkundiger Verbindungen einzelner Mitarbeiter und geladener Gäste bis tief hinein in die rechtsextreme Szene" könne sie nachvollziehen, dass manche Sicherheitsbestimmung überprüft werden soll.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, wies die Vorwürfe zurück. Er sagte dem Nachrichtenmagazin: "Dass Mitarbeiter unserer Abgeordneten andere bedrohen und bepöbeln, scheint mir völlig an den Haaren herbeigezogen."
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Die Einlasskontrollen beispielsweise für Journalisten waren auch schon in der Vergangenheit verschärft worden. Laut "Spiegel" ist aber für Parlamentsmitarbeiter das Mitnehmen zum Beispiel von Messern mit einer Klinge von bis zu zwölf Zentimetern in die Gebäude zulässig.
- Nachrichtenagentur dpa