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Geheimnisvolle AfD-Spende: Staatsanwaltschaft nimmt Vorermittlungen auf


Geheimnisvolle AfD-Spende
Staatsanwaltschaft nimmt Vorermittlungen auf

Von dpa
13.11.2018Lesedauer: 2 Min.
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel: Will nicht die Empfängerin der ominösen Wahlkampfspende aus der Schweiz sein.Vergrößern des Bildes
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel: Will nicht die Empfängerin der ominösen Wahlkampfspende aus der Schweiz sein. (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)

Noch immer ist unklar, wer der AfD im Wahlkampf 2017 mit 150.000 Schweizer Franken unter die Arme greifen wollte. Die Partei hüllt sich in Schweigen. Nun ermittelt die Justiz.

In die Affäre um eine anonyme Großspende aus der Schweiz an die AfD hat sich nun die Justiz eingeschaltet. Wie der "Spiegel" berichtet, hat der Staatsanwaltschaft Konstanz Vorermittlungen eingeleitet. "Die Staatsanwaltschaft Konstanz prüft aufgrund der Presseberichte, ob Anhaltspunkte für strafbare Handlungen vorliegen", sagte der Leiter der Staatsanwalt, Johannes-Georg Roth, dem Magazin.

Laut "Spiegel" prüft die Justiz den Verdacht der Verschleierung oder Umgehung der Rechenschaftslegung nach Paragraf 31d des Parteiengesetzes. Im Fall eines Verstoßes drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Verwendungszweck: "Wahlkampfspende Alice Weidel"

Im vergangenen Jahr waren während des Bundestagswahlkampfs rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen worden – gestückelt in Tranchen von meist 9000 Schweizer Franken. Als Verwendungszweck sei angegeben gewesen: "Wahlkampfspende Alice Weidel". Die AfD bestätigte entsprechende Medienberichte.

Der Verwaltungsrat der in Zürich ansässigen Firma PWS Pharmawholesale International AG, hatte auf Anfrage von WDR, NDR und "Süddeutsche Zeitung" erklärt, der Geschäftsführer der Firma habe das Geld "treuhänderisch für einen Geschäftsfreund" überwiesen. Ihm sei dabei nicht klar gewesen, dass die AfD der Empfänger war.


Weidel hatte am Montag erklärt: "Bei dem Konto, auf dem die Spende einging, handelt es sich um das ordentliche Konto des Kreisverbandes des Bodenseekreises. Die Spende ist nicht an meine Person gegangen." Persönliche Konsequenzen schließe sie aus.

Das Geld wurde den Angaben zufolge in diesem Frühjahr zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind nicht erlaubt. Der AfD drohen deshalb möglicherweise Strafzahlungen. Dazu, wer hinter der Spende steckt, machte die Partei keine Angaben.

Verwendete Quellen
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