Nach Fotos in Latex-Handschuhen Gabriele Pauli siegt gegen "Bild" vor Gericht
Die ehemalige bayerische Landrätin Gabriele Pauli darf vom Onlineportal der "Bild"-Zeitung nicht als "durchgeknallte Frau" bezeichnet werden. Diese Bezeichnung verletze die Ehre der Ex-Politikerin, entschied das Bundesverfassungsgericht.
Anlass des Streits war eine Kolumne des "Bild"-Journalisten Franz Josef Wagner. Er hatte Pauli im März 2007 als "durchgeknallte Frau" bezeichnet, nachdem sich diese in gewagter Pose mit Latex-Handschuhen hatte fotografieren lassen.
Ehre von Pauli verletzt
Den Verfassungshütern zufolge wird damit die persönliche Ehre von Frau Pauli verletzt. Der entsprechende Text Wagners sei "bewusst geschrieben und als Verletzung gewollt" gewesen, heißt es in der Entscheidung.
In einem früheren Fall hatte das Gericht die Bezeichnung als "durchgeknallt" noch gebilligt, weil sie spontan und in einer emotionalen Auseinandersetzung gefallen sei. Paulis Fall wurde damit von Karlsruhe an das Oberlandesgericht (OLG) München zur weiteren Entscheidung zurückverwiesen.
Der Springer-Verlag wollte zunächst keine Stellungnahme abgeben und prüft den Beschluss. Die weitergehende Beschwerde der ehemaligen Landrätin, mit der sie sich unter anderem gegen die Billigung der Bezeichnung "Domina-Posen" durch das OLG wandte, scheiterte beim Verfassungsgericht jedoch.
Bekannt durch Stoiber-Kritik
Pauli war 2006 bundesweit bekannt geworden, als sie als CSU-Landrätin in Fürth offen den damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) kritisiert hatte. Später wechselte sie zu den Freien Wählern, verließ dann 2009 auch diese Partei und saß bis zum vergangenen Jahr als partei- und fraktionslose Abgeordnete im bayerischen Landtag.