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AfD-Gericht entzieht Abgeordnetem Helferich die Mitgliederrechte


"Freundliches Gesicht des NS"
AfD-Gericht entzieht Abgeordnetem Helferich die Mitgliederrechte

Von t-online, jha

Aktualisiert am 21.07.2024Lesedauer: 3 Min.
AfD NRW will Helferich aus der Partei entfernenVergrößern des Bildes
Matthias Helferich: Der Politiker ging aggressiv gegen seine Partei-Freunde vor. (Quelle: Thomas Banneyer/dpa/dpa-bilder)

Er bezeichnete sich einst als "freundliches Gesicht des NS". Zum Verhängnis werden Matthias Helferich jetzt aber Bedrohungen gegen Parteifreunde.

Das AfD-Parteigericht hat dem Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich die Mitgliederrechte entzogen. Das berichtet das Magazin "Stern" unter Berufung auf einen Beschluss des Gerichts. Eine Entscheidung über einen Parteiausschluss, der ebenfalls beantragt worden war, steht jedoch noch aus.

Helferich soll Mitglieder bedroht und Kontakte zu Altnazis gehabt haben. Zudem wurde ihm vorgeworfen, eine AfD-Frau als "Nutte" bezeichnet zu haben.

Helferich wird unter anderem ein Instagram-Post zur Last gelegt, in dem er Migranten mit Viechern gleichgesetzt haben soll. Das Schiedsgericht verurteilte diesen Post als menschenverachtend. Helferich hatte sich einst als "freundliches Gesicht des NS" bezeichnet. Trotzdem schickte die AfD in Nordrhein-Westfalen den 35-Jährigen vor einem halben Jahr als Beisitzer in den Landesvorstand.

Verstöße gegen das Grundgesetz

Das Parteigericht wirft Helferich zudem vor, sich im sozialen Netzwerk X hinter AfD-Kollegen gestellt zu haben, die behauptet hatten, Personen türkischer und jesidischer Herkunft könnten nicht Deutsche werden. Diese Aussagen verstoßen laut Schiedsgericht gegen das Grundgesetz und das Grundsatzprogramm der AfD. Helferich habe sich diese Ansichten zu eigen gemacht.

Ein weiterer Vorwurf betrifft Bedrohungen gegenüber Parteifreunden. Helferich soll wiederholt Fehltritte anderer Parteimitglieder gezielt platziert haben, um Druck auszuüben. Das Schiedsgericht führt demnach mehrere Beispiele an, darunter eine Drohung gegen den Chef des AfD-Bezirks Düsseldorf, Andreas Laasch.

Vorwürfe aus der Vergangenheit

Laasch soll einem "Spiegel"-Bericht von 2019 zufolge in den Neunzigerjahren der rechtsextremen Neonazi-Partei FAP (Freiheitliche Arbeiterpartei Deutschlands) nahegestanden haben. Laasch hatte das abgestritten. Nach seiner Wiederwahl zum Bezirksvorsitzenden gratulierte ihm Matthias Helferich in einem Beitrag auf X. Er schrieb, die Bundesvorsitzenden hätten "mit ihm einen guten Netzwerker – mit besten Kontakten zur alten Rechten u. einem V-Mann".

Das Gericht geht offenbar davon aus, dass Helferich seine "vermeintlichen Kenntnisse" über die Vergangenheit des AfD-Manns genutzt habe, um Laasch zu drohen. "Ich würde es an Eurer Stelle morgen nicht übertreiben. Du kennst Dein Umfeld und Deine Vergangenheit am besten", schrieb er. Das Gericht wertet dies als Bedrohung und Einschüchterung.

Helferich habe sich zudem in einer WhatsApp-Gruppe abfällig über eine AfD-Frau aus NRW geäußert und sie als ehemalige Prostituierte bezeichnet. Das Schiedsgericht sieht hierin eine strafbare Formalbeleidigung.

Unterstützung aus dem Höcke-Lager

Helferich wird auch vorgeworfen, den ehemaligen AfD-Bundestagskandidaten Henning Zoz auf X diffamiert zu haben, indem er behauptete, Zoz habe beste Kontakte zu Putins Nachtwölfen. Laut AfD-Schiedsgericht tat er das, "um dessen Ruf zu schädigen". Helferich lasse dabei "bewusst außer Acht, dass das Parteimitglied Zoz als Unternehmer mit geschäftlichen Beziehungen in den ukrainischen Ostgebieten tätig ist und sich dort auf sensiblem Terrain bewegen muss".

Helferich hat die Vorwürfe zurückgewiesen und sich mit umfangreichen Kenntnissen über das Fehlverhalten der Zeugen verteidigt. Er betonte, dass es verboten sei, die innerparteiliche Meinungsbildung einzuschränken. Unterstützung erhält Helferich aus dem Lager von Björn Höcke. Der Landtagsabgeordnete Torben Braga bezeichnete das Parteiausschlussverfahren als einen Verstoß gegen die AfD-Satzung.

Helferich kann beim Bundesschiedsgericht der AfD in Stuttgart eine Überprüfung des Beschlusses beantragen. Ob er dabei Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten.

Hinweis der Redaktion: In einer vorherigen Version dieses Textes hieß es, das Schiedsgericht habe den Parteiausschluss Helferichs bestätigt. Das ist nicht korrekt. Der Beschluss bestätigt lediglich, dass Helferich seine Mitgliedsrechte nicht ausüben darf. Das Urteil zum Parteiausschluss steht noch aus. Wir haben die entsprechenden Stellen korrigiert.

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