Sohn im Regierungshubschrauber Union wirft Lambrecht "maximale Ungeschicklichkeit" vor
Verteidigungsministerin Christine Lambrecht sorgt für Irritationen, weil sie ihren Sohn offenbar mehrfach in einem Regierungshubschrauber mitnahm. Die Union kritisiert ihr Vorgehen und fordert "Transparenz".
Die Union im Bundestag wirft Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) wegen der Mitreise ihres Sohnes in einem Regierungshubschrauber "maximale Ungeschicklichkeit" vor.
"Das zeugt von mangelndem Fingerspitzengefühl", sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), am Dienstag in Berlin. Der Vorgang habe "ein Geschmäckle", wie man in seiner Heimat sagen würde. "Es gibt Dinge, die sind verboten. Und es gibt Dinge, die macht man einfach nicht."
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte an die Adresse von Lambrecht: "Sie tut gut daran, schnellstmöglich für Transparenz zu sorgen."
Sohn kam wohl mehrfach auf Dienstreisen mit
Die SPD-Politikerin Christine Lambrecht soll ihren Sohn nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung bereits in ihrem vorherigen Amt mehrfach mit auf Dienstreisen genommen haben. In ihrer Zeit als Justizministerin habe Lambrecht den heute 21-Jährigen auf "insgesamt sieben Auslandsreisen" dabeigehabt, berichtete die Zeitung am Dienstag unter Berufung auf das Bundesjustizministerium. Die Kosten seien stets privat bezahlt worden.
Das Verteidigungsministerium (BMVg) hatte am Vortag Kritik an einer Mitreise des Sohns der Ressortchefin von Berlin nach Norddeutschland zurückgewiesen. Die Ministerin habe den Mitflug in einem Regierungshubschrauber beantragt und "die Kosten gemäß der Richtlinie zu 100 Prozent übernommen", sagte ein Sprecher. Der Flug sei am 13. April vom Dienstsitz in Berlin aus gestartet und habe zu einem Truppenbesuch nach Ladelund in Schleswig-Holstein geführt.
Lambrecht sei als Verteidigungsministerin anforderungsberechtigt für Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft, wenn die Reise in Ausübung einer amtlichen Tätigkeit durchgeführt werde, und bestimme die sie begleitenden Personen, "die je nach Bundesinteresse unterschiedliche Kostensätze zu tragen haben", sagte der Sprecher. Und: "Mitflug und Kostenerstattung fanden demnach in voller Übereinstimmung mit den Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg statt."
- Nachrichtenagentur dpa