Kabinett stimmt Hilfe zu Flutopfer sollen keine Insolvenz anmelden müssen
![Der Ortskern von Altenahr nach der Flutkatastrophe: Durch die Überschwemmungen haben zahlreiche Unternehmern ihre Existenzgrundlage verloren. Der Ortskern von Altenahr nach der Flutkatastrophe: Durch die Überschwemmungen haben zahlreiche Unternehmern ihre Existenzgrundlage verloren.](https://images.t-online.de/2021/08/90567902v3/0x142:1920x1077/fit-in/1920x0/der-ortskern-von-altenahr-nach-der-flutkatastrophe-durch-die-ueberschwemmungen-haben-zahlreiche-unternehmern-ihre-existenzgrundlage-verloren.jpg)
Die Flutkatastrophe hat auch viele Unternehmen hart getroffen. Um unnötige Insolvenzen wegen des Hochwassers zu verhindern, will der Bundestag offenbar schnell handeln.
Unternehmen, die wegen der verheerenden Flut im Juli in Schieflage geraten sind, sollen bis Ende Oktober keinen Insolvenzantrag stellen müssen. Das Kabinett billigte dazu am Mittwoch eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen, wie das zuständige Justizministerium mitteilte. Der Bundestag muss die Änderungen aber noch beschließen. Insidern zufolge wird dafür eine Sondersitzung erwogen, womöglich schon in der nächsten Woche, damit Firmen schnell Klarheit haben.
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"Durch den Starkregen und das Hochwasser sind auch Unternehmen unverschuldet in finanzielle Not geraten, die an sich tragfähige und erfolgreiche Geschäftsmodelle haben", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Diesen seien bereits Hilfen in Aussicht gestellt worden. "Wir müssen aber verhindern, dass Unternehmen nur deshalb zum Insolvenzgericht gehen müssen, weil Unterstützungsleistungen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen." Die Insolvenzantragspflicht solle deswegen für betroffene Betriebe rückwirkend ab dem 10. Juli bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt werden.
Mit der Maßnahme hat die Bundesregierung in der Corona-Krise gute Erfahrungen gemacht. So wurde in der Pandemie eine Pleitewelle verhindert. Im aktuellen Fall muss es laut Justizministerium einen Bezug zu den Unwettern im Juli geben. Eine Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist längstens bis Ende März 2022 angedacht.
- Nachrichtenagentur Reuters