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Neues StVO-Gesetz: Bundesverkehrsminister Scheuer macht Druck für Korrektur


Reform der StVO
Scheuer will Korrekturen bei Sanktionen gegen Raser

Aktualisiert am 02.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist unzufrieden mit den Änderungen der Landesverkehrsminister an der Reform der Straßenverkehrsordnung.Vergrößern des Bildes
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ist unzufrieden mit den Änderungen der Landesverkehrsminister an der Reform der Straßenverkehrsordnung. (Quelle: Felix Zahn/imago-images-bilder)

Im April ist die neue Straßenverkehrsordnung mit härteren Sanktionen gegen Autofahrer und zum Schutz von Radfahrern in Kraft getreten. Nun beklagt der Bundesverkehrsminister die Änderungen des Bundesrats in einem Brief.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer macht bei den Ländern Druck für Korrekturen an umstrittenen neuen Regeln zur Ahndung von Tempoverstößen auf den Straßen. Es gelte, rechtlichen Risiken vorzubeugen, fordert der CSU-Politiker in einem Schreiben an die Verkehrsminister der Länder, über das zuerst der "Spiegel" und der Bayerische Rundfunk berichteten.

"Erhebliche Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge"

"Ich bitte Sie inständig, an der Wiederherstellung eines systemkonformen Zustandes mitzuwirken", heißt es in dem Brief, der auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Weitere rechtliche Bedenken meldet der Autofahrerclub ADAC an.

Änderungen des Bundesrats bei der Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) hätten zu "erheblichen Ungereimtheiten im Sanktionsgefüge" des Bußgeldkatalogs geführt, argumentiert Scheuer. Sollte dies nicht zeitnah korrigiert werden, drohten Verfahren gegen Bußgeldbescheide und möglicherweise eine erhebliche Zahl nicht vollstreckbarer Bescheide. "Dies kann keinesfalls hingenommen werden."

Konkret geht es darum, dass seit Ende April ein Monat Fahrverbot droht, wenn man innerorts 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell. Dies war vom Bundesrat in eine StVO-Reform hineingebracht worden.

Scheuer hatte bereits Mitte Mai angekündigt, diese verschärfte Regeln wieder kippen zu wollen. Um Änderungen zu erreichen, plant Scheuer eine weitere Verordnung. Dafür erwarte er Unterstützung der Länder, betonte er nun in dem Schreiben.

Strengere Regeln für Autofahrer

Rechtliche Bedenken gegen die beschlossene Neuregelung äußert auch der ADAC: Offensichtlich sei in der StVO-Novelle das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden, so dass Teile der Novelle nicht wirksam sein dürften.

ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch: "Das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage in der StVO-Novelle führt dazu, dass die Verschärfung der Fahrverbote nicht wirksam ist, die der ADAC kritisiert hatte. Wichtig ist es jetzt, die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen wieder herzustellen und eine stärkere Differenzierung zu ermöglichen."

Nach Rechtsauffassung des ADAC führe das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam seien. "In dem Dilemma liegt die Chance, zu einem ausgewogenen Verhältnis von Delikt und Sanktionen zu kommen und ein stärker abgestuftes System zu entwickeln. Diese Chance sollten Bund und Länder gemeinsam nutzen."

Die neue StVO war Ende April in Kraft getreten. Sie sieht strengere Regeln für Autofahrer – vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern – vor. Zudem gibt es höhere Strafen für viele Verkehrs vergehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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