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Worum geht es bei der Debatte um Organspenden?


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Debatte über neues Gesetz
Kommt jetzt die Organspende-Revolution?


Aktualisiert am 14.01.2020Lesedauer: 3 Min.
Im Universitätsklinikum Tübingen wird eine Niere transplantiert (Archivbild): Der Bundestag stimmt über eine Neuregelung bei Organspenden ab.Vergrößern des Bildes
Im Universitätsklinikum Tübingen wird eine Niere transplantiert (Archivbild): Der Bundestag stimmt über eine Neuregelung bei Organspenden ab. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa)

In Deutschland warten Tausende auf eine Organtransplantation – doch es gibt zu wenige Spender. Im Bundestag soll deshalb über neue Gesetze abgestimmt werden. t-online.de erklärt, worum es geht.

Für viele schwerkranke Menschen ist eine Organtransplantation der einzige Weg, dem Tod zu entgehen oder ein Leiden zu lindern. In Deutschland warten aktuell mehr als 9.000 Menschen auf eine Organspende. Das Problem: Es gibt zu wenig Spender. Um das zu ändern, wird am Donnerstag im Bundestag über zwei Gesetzentwürfe abgestimmt.

Wie ist die aktuelle Situation?

Zwar hat sich in Deutschland die Einstellung zur Organspende laut einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung positiv entwickelt – 84 Prozent der Deutschen stehen Organspenden eher positiv gegenüber. Doch fehlt es immer noch an geeigneten Spendern. Gerade einmal 36 Prozent der Deutschen besitzen aktuell einen Organspendeausweis. Die Zahl der Organspender ist laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) im vergangenen Jahr wieder leicht von 955 auf 932 zurückgegangen, nachdem diese Zahl 2018 noch gewachsen war. Gleichzeitig sank auch die Zahl der gespendeten Organe von 3113 auf 2995.

Wie hat die Politik bisher reagiert?

Die Politik hat die Problematik auf dem Schirm. Im abgelaufenen Jahr wurde das Gesetz bereits geändert: So bekamen Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern einen höheren Stellenwert, ihre Arbeit wird besser vergütet. Schulungen etwa zum Umgang mit Patientenverfügungen und eine bessere Analyse der Todesfälle in Kliniken sollen ebenfalls dazu beitragen, dass die Zahl der Organspenden steigt. Erstmals aufgenommen wurde darüber hinaus die Betreuung der Angehörigen.

Was ändert sich im Vergleich zur aktuellen Regelung?

Um möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zu geben, ein lebensrettendes Organ zu erhalten, hat eine Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in einem Gesetzesentwurf die "doppelte Widerspruchslösung" vorgeschlagen. Laut Gesetzentwurf sollen automatisch alle Bürger als Organspender gelten, es sei denn, es liegt ein erklärter Widerspruch vor. Damit wird die aktuelle Regelung umgedreht. Derzeit gilt nur der als Spender, der ausdrücklich zustimmt. Bei Kindern und Jugendlichen sollen weiterhin die Angehörigen einer Organentnahme zustimmen, das sind in den meisten Fällen die Eltern.

Wie soll die doppelte Widerspruchslösung in der Praxis funktionieren?

Laut Gesetzentwurf soll für die doppelte Widerspruchslösung ein bundesweites Register eingeführt werden, bei dem sowohl Widersprüche als auch die Bereitschaft zur Organspende registriert werden können.

Im Falle des Todes sind Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, in dem Register zu überprüfen, ob ein Widerspruch eingetragen ist. Liegt kein Eintrag vor, müssen die nächsten Angehörigen befragt werden, ob ein schriftlicher Widerspruch vorliegt oder "ein der Organspende entgegenstehender Wille" bekannt ist – daher auch die Bezeichnung als "doppelte Widerspruchslösung. Ein Entscheidungsrecht haben die Angehörigen nur dann, wenn das Entscheidungsrecht zu Lebzeiten schriftlich einer Person des Vertrauens übertragen wurde.

Geplant ist eine große Informationskampagne für eine neue Regelung, außerdem soll jeder ab 16 Jahren dreimal direkt mit Informationen angeschrieben werden. Bei Menschen, die die Tragweite einer solchen Entscheidung nicht erkennen können – etwa wegen einer geistigen Behinderung – sollen Organspenden grundsätzlich tabu sein.

Wie sieht die Alternative aus?

Eine andere Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linke-Vorsitzende Katja Kipping lehnt einen derart tiefen Eingriff in die Selbstbestimmung ab. Sie schlägt stattdessen in einem alternativen Gesetzentwurf vor, die Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt anzusprechen. Wer ab 16 einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll auf dem Amt Informationsmaterial bekommen. Beim Abholen kann man sich dann auch schon direkt vor Ort in ein neues Online-Register eintragen – mit Ja oder Nein. Auch in Ausländerbehörden soll es so etwas geben. Selbst beraten sollen Ämter ausdrücklich nicht. Für Kinder sollen die Neuregelungen nicht gelten.

Für eine regelmäßige Aufklärung spielen in diesem Konzept auch Hausärzte eine größere Rolle. Sie können Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über Organspenden informieren und zum Eintragen ins Register ermuntern – aber ergebnisoffen und mit dem Hinweis, dass es weiter keine Pflicht zu einer solchen Erklärung gibt. Grundwissen über Organspenden soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor einer Führerscheinprüfung werden. Im Online-Register sollen Entscheidungen jederzeit zu ändern sein.

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