Angespannter Wohnungsmarkt Kabinett verlängert Mietpreisbremse bis 2025
Die Mietpreisbremse ist bis 2025 verlängert worden. So sollen Mieter und Käufer mehr Sicherheit bekommen. Auch rückwirkend kann zu viel gezahlte Miete zurückgefordert werden.
Das Bundeskabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025 beschlossen. Die Ministerrunde billigte am Mittwoch den von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegten Gesetzesentwurf. Die Mietpreispremse deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent.
"Wohnen muss bezahlbar bleiben, egal ob zur Miete oder im Eigentum", hob Justizministerin Lambrecht in Berlin hervor. Mit der Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse werde die Dynamik der Mietentwicklung bis 2025 weiter gedämpft. Zudem könnten Mieter künftig zu viel gezahlte Miete auch rückwirkend für die ersten zweieinhalb Jahre des Mietverhältnisses zurückfordern.
Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf
Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen dafür, dass die preisdämpfenden Regelungen auch nach Ablauf von fünf Jahren weiter angewendet werden können. Hierzu soll es den Ländern ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt erneut durch Rechtsverordnung zu bestimmen.
Das Kabinett billigte ferner die Reform der Maklerprovision beim Immobilienkauf. Sie soll künftig mindestens zur Hälfte vom Verkäufer gezahlt werden. Beide Gesetzentwürfe sind Teil des Wohn- und Mietenpakets der Bundesregierung.
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Dadurch würden die Kosten für den Erwerb von Wohneigentum "spürbar" gesenkt, erklärte Ministerin Lambrecht. "Dadurch erleichtern wir Familien den Umzug in ihr eigenes Zuhause und den Aufbau einer zukunftsfesten Altersvorsorge."
- Nachrichtenagentur AFP