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Bundestag beschließt "Gute-Kita-Gesetz": Fünf Milliarden in die Kitabetreuung


Gesetz tritt in Kraft
Bund stellt Milliarden für Kitas bereit

Von dpa
Aktualisiert am 14.12.2018Lesedauer: 1 Min.
Franziska Giffey: Die Bundesministerin spricht nach der erfolgreichen Abstimmung über das "Gute-Kita-Gesetz" im Bundesrat zu den Medienvertretern.Vergrößern des Bildes
Franziska Giffey: Die Bundesministerin spricht nach der erfolgreichen Abstimmung über das "Gute-Kita-Gesetz" im Bundesrat zu den Medienvertretern. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa-bilder)
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Mit mehr als fünf Milliarden Euro aus Bundesmitteln soll die Kitabetreuung in Deutschland verbessert werden. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat zugestimmt.

Bundestag und Bundesrat haben dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz zugestimmt. Damit kann das Gesetz von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) wie geplant Anfang 2019 in Kraft treten.

Demnach sollen vom Bund bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, für 2019 sind zunächst 500 Millionen vorgesehen. Das Geld soll Kindertagesstätten und Kindergärten zugute kommen. Wie die Länder das Geld einsetzen, können sie selbst entscheiden. Sie können das Geld zum Beispiel nutzen, um längere Kita-Öffnungszeiten zu finanzieren oder mehr Erzieher einzustellen. Ziel ist, dass die pädagogische Betreuung besser wird.

Es waren die jeweils letzten Sitzungen von Bundestag und Bundesrat, sodass sich die Länderkammer im Schnellverfahren mit dem Gesetz befassen musste. Schleswig-Holstein wollte den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen lassen, erreichte aber nicht die notwendige absolute Mehrheit von 35 der 69 Stimmen, die die Länder insgesamt im Bundesrat haben.


Giffey will sich nun für eine dauerhafte Kita-Finanzierung durch den Bund einsetzen. Das sicherte sie im Bundesrat in der abschließenden Beratung ihres Gesetzes den Ländern zu. Sie habe Verständnis für diese Forderung der Länder, sagte sie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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