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Kindergeld 2014: Kindergeldhöhe, Auszahlungstermine & Einkommensgrenzen


Finanzen
Das sollten Eltern über das Kindergeld 2014 wissen

t-online, rev

Aktualisiert am 23.04.2014Lesedauer: 3 Min.
Kindergeld 2015: Was Eltern wissen sollten.Vergrößern des Bildes
Kindergeld 2015: Was Eltern wissen sollten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Zweck des Kindergeldes, das an die Erziehungsberichtigten ausgezahlt wird, ist die Grundversorgung jedes Kindes in Deutschland und zwar von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr. Beim Kindergeld handelt es sich aber nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. An dieser Stelle beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Kindergeld 2014 und halten Sie über Änderungen auf dem Laufenden.

Höhe des Kindergeldes 2014

Die letzte Erhöhung des Kindergeldes gab es am 1.1.2010 - damals wurde das Kindergeld um 20 Euro angehoben. Seitdem haben Eltern für ihr erstes und zweites Kind einen Anspruch auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro und ab dem vierten Kind auf 215 Euro pro Monat. Die Höhe des Betrags ist also, je nachdem um das wievielte es sich handelt, unterschiedlich hoch.

Für Familien mit geringem Einkommen gibt es zudem noch die Möglichkeit, zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag zu erhalten. Dieser ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor bewahren, in den Hartz-IV-Bezug zu rutschen. Können die Eltern mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder decken, können sie den Zuschlag beantragen. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im Haushalt lebende Kind 140 Euro.

Anspruch und Antrag auf Kindergeld in 2014

Der Antrag auf Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Personen mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich beantragt werden. Dies geschieht bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort erhält man auch die entsprechenden Vordrucke. Hat das Kind bereits das 18. Lebensjahr überschritten, sind zudem weitere Nachweise vorzulegen. Nähere Informationen zum Antrag auf Kindergeld 2014 finden Sie hier.

Kindergeld 2014: Auszahlungstermine

Das Kindergeld wird von der Familienkasse immer im Laufe des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den der Anspruch besteht. Der Zeitpunkt für diese monatliche Überweisung hängt von der Kindergeldnummer ab. Die ist dem Schreiben der Familienkassen zu entnehmen. Die genauen Auszahlungstermine für das Jahr 2014 finden Sie hier.

Nicht grundsätzlich muss das Kindergeld an die Eltern überwiesen werden. Vor allem für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind - das sind besonders Studenten und Auszubildende -, kann es von Vorteil sein, wenn ein sogenannter Antrag auf Abzweigung gestellt wird. Damit lässt sich veranlassen, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird.

Einkommensgrenzen beim Kindergeld

Alternativ zum Kindergeld gibt es noch den Kinderfreibetrag. Wer den Kinderfreibetrag beansprucht, verzichtet auf die monatlichen Kindergeldzahlungen. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn die Eltern über ein hohes Einkommen verfügen. In solchen Fällen ist die steuerliche Entlastung durch den Kinderfreibetrag häufig höher als die Zahlungen des Kindergeldes.

Ab Januar 2012 ist es so, dass volljährige Kinder und ihre Eltern für das Kindergeld keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der Kinder mehr einreichen müssen. Zuvor mussten Eltern und Kinder bei der Familienkasse noch nachweisen, dass sie die Einkommensgrenze für das Kind, von 8004 Euro pro Jahr, einhalten. Nun muss erst nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung nachgewiesen werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Stunden in der Woche erwerbstätig ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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