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CDU Regionalkonferenz: Friedrich Merz stellt Grundrecht auf Asyl infrage


Bewerbung um CDU-Vorsitz
Merz stellt Grundrecht auf Asyl infrage

Von t-online, js

Aktualisiert am 22.11.2018Lesedauer: 3 Min.
Friedrich Merz in Lübeck: Er stellt jetzt das Grundrecht auf Asyl infrage.Vergrößern des Bildes
Friedrich Merz in Lübeck: Er stellt jetzt das Grundrecht auf Asyl infrage. (Quelle: Carsten Rehder/dpa)

In Deutschland ist Asyl ein Grundrecht. Jeder politisch Verfolgte hat Anspruch auf Schutz. Friedrich Merz hat dieses Recht jetzt infrage gestellt. Und an anderer Stelle erwägt die Koalition konkrete Änderungen.

Der Kandidat für den CDU-Vorsitz, Friedrich Merz, hat das Grundrecht auf Asyl infrage gestellt. Deutschland sei das einzige Land auf der Welt, in dem es Individualrecht auf Asyl gebe, sagte Merz während der dritten CDU-Regionalkonferenz am Mittwoch im thüringischen Seebach bei Eisenach. Man müsse darüber reden, ob dieses Asylrecht so fortbestehen könne.

"Wir müssen irgendwann einmal eine große öffentliche Debatte darüber führen, ob man einen gesetzlichen Vorbehalt ins Grundgesetz schreibt", sagte Merz. Seiner Ansicht nach sei eine europäische Lösung beim Thema Migration sonst nicht möglich.

Anspruch im Grundgesetz

Merz ist neben der bisherigen CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer und dem Gesundheitsminister Jens Spahn einer von drei aussichtsreichen Kandidaten für den CDU-Vorsitz, die sich vor dem Parteitag am 7. Dezember in Hamburg auf Regionalkonferenzen den CDU-Mitgliedern vorstellen.

Das Grundrecht auf Asyl ist im Grundgesetzartikel 16a festgelegt. Darin heißt es: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." Tatsächlich ist eine Verankerung als Individualrecht in der Verfassung ungewöhnlich, sie ist eine Folge der deutschen Erfahrung mit dem Nationalsozialismus, den viele Juden, Homosexuelle, Roma oder politische Gegner nur überlebt haben, weil sie in einem anderen Land Schutz gefunden haben.

Keine verfassungsändernde Mehrheit in Sicht

Eine weitreichende Änderung an diesem Prinzip bräuchte also eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat. In beiden Kammern ist eine solche Mehrheit für eine Aufweichung des Grundrechts auf Asyl derzeit nicht absehbar. Für Merz, der als gesellschaftspolitisch rechtskonservativer und wirtschaftspolitisch neoliberaler als die amtierende Parteichefin Angela Merkel gilt, ist der Vorschlag deshalb wahrscheinlich eher eine Möglichkeit, sich als Mann des rechten Flügels zu inszenieren.

Merz verlangte zudem eine förmliche Klarstellung, dass durch den UN-Migrationspakt keine neuen Asylgründe geschaffen werden. Das müsse in "geeigneter Weise klargestellt werden", sagte er und schlug dafür eine Protokollerklärung der Bundesregierung oder eine Entschließung des Bundestags vor. Zum Beispiel dürfe der Klimawandel nicht als politische Verfolgung und damit Asylgrund gelten. "Das sind Dinge, die wir in Deutschland auch durch die Hintertür nicht akzeptieren können." Der Pakt soll am 10. und 11. Dezember in Marokko beschlossen werden.

Kramp-Karrenbauer sagte zu dem Thema: "Wir müssen in Zukunft sehr viel besser spüren, was eine Frage werden kann, und wir müssen sehr viel früher beginnen, darüber auch zu diskutieren." Allerdings unterdrücke die CDU keine Diskussion darüber, sondern plane eine Debatte auf dem Parteitag. Sie werde dort für den Pakt streiten.

Damit nahm sie das Argument Spahns auf, der die Debatte innerhalb der CDU maßgeblich angestoßen hatte: "Wenn wir nicht debattieren, überlassen wir das Feld den anderen", sagte er. Zuvor hatte der Gesundheitsminister mehr Mut zu Meinungsvielfalt gefordert und vor "politischer Überkorrektheit" gewarnt.


Der Bundesgeschäftsführer der Grünen Michael Kellner reagierte auf Twitter und schrieb: "Das Grundrecht auf Asyl ist Ausdruck von Menschlichkeit. Mit dem aus der Hochphase des Neoliberalismus aufgetauten Argument von Merz könnte man noch jeden Standard schleifen."

Groko will Bamf entlasten

Auch andernorts ist das Asylrecht momentan Thema. Die große Koalition will einem Bericht zufolge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) durch eine vorübergehende Änderung des Asylrechts entlasten. Das teilte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland mit. Demnach soll die Frist zur routinemäßigen Überprüfung positiver Asylbescheide auf Wunsch des Bamf wohl von drei auf fünf Jahre verlängert werden – zumindest für jene Flüchtlinge, die 2015 und 2016 einen Asylantrag gestellt haben, als besonders viele Migranten nach Deutschland kamen. Dieselbe Forderung hatte auch schon die CSU-Politikerin Andrea Lindholz als Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags erhoben.

"Die SPD ist bereit, eine befristete Regelung vorzunehmen", sagte Lischka dem RND. "Das gilt insbesondere für die Jahrgänge 2015 und 2016, als wir bis zu 890.000 Asylverfahren im Jahr hatten." Das Bamf solle die Gelegenheit bekommen, diese sogenannten Widerrufsverfahren sorgfältig und ohne Zeitdruck abzuarbeiten – auch um zu vermeiden, dass sie zulasten der Bearbeitung neuer Asylanträge gehen. "Wir wollen aber nicht, dass daraus eine Dauerlösung wird", sagte Lischka. Nach Gesprächen mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) werde dazu nun ein konkreter Formulierungsvorschlag seiner Behörde erwartet.

Bei den Überprüfungen geht es darum, ob die Voraussetzungen für einen positiven Asylbescheid noch gegeben sind – also vor allem, ob sich die Bedingungen im Herkunftsland geändert oder neue Erkenntnisse zur Identität des Flüchtlings ergeben haben. Letzteres gilt vor allem für Ausländer, die ohne Papiere gekommen waren.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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