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Wegen Bin-Laden-Leibwächter Sami A.: Strafanzeige gegen Horst Seehofer


Fall Sami A.
SPD-Politiker stellt Strafanzeige gegen Seehofer

Von dpa, job

Aktualisiert am 15.07.2018Lesedauer: 2 Min.
Horst Seehofer: Ein SPD-Politiker hat den Innenminister im Fall Sami A. angezeigt. Auch von anderen kommt harsche Kritik.Vergrößern des Bildes
Horst Seehofer: Ein SPD-Politiker hat den Innenminister im Fall Sami A. angezeigt. Auch von anderen kommt harsche Kritik. (Quelle: Lisi Niesner/reuters)
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Hat Innenminister Seehofer "ganz bewusst" Recht gebrochen, um einen vermeintlich schnellen Erfolg im Fall des abgeschobenen Gefährders Sami A. zu erreichen? Das wirft ihm ein SPD-Politiker vor – und zeigt ihn an.

Das Hin und Her um den möglicherweise unrechtmäßig abgeschobenen Gefährder Sami A. bringt Innenminister Horst Seehofer (CSU) neben viel Kritik nun auch eine Anzeige ein. Der SPD-Politiker Sven Wolf, ein Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen, hat Strafanzeige gegen Seehofer bei der Staatsanwaltschaft Berlin gestellt. Das berichtet der WDR.

Wolf sagte dem Sender, ein Innenminister müsse sich "an Recht und Gesetz halten". Zwar gelte "grundsätzlich, dass Gefährder Deutschland verlassen müssen". Wolf warf Seehofer jedoch Aktionismus vor. Der Innenminister habe "ganz bewusst mal das Recht brechen wollen, um zu zeigen, dass er etwas machen kann", sagte Wolf dem WDR.

SPD-Vize Stegner: Erheblicher politischer Schaden

Aus Sicht des SPD-Vizes Ralf Stegner hat der Fall "großen politischen Schaden angerichtet". Gefährder bedrohten das Land, doch beim Umgang mit ihnen müssten "Recht und Gesetz einschließlich der Unabhängigkeit der Justiz" gelten, sagte Stegner. "Das unterscheidet Deutschland von Unrechtsstaaten. Leider ist in diesem Fall ganz offenkundig dieser Grundsatz missachtet worden." Der stellvertretende SPD-Vorsitzende forderte Aufklärung und politische Konsequenzen.

Sami A. ist der frühere Leibwächter des Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden. Er wird als islamistischer Gefährder eingestuft, also als eine Person, der die Behörden eine Gewalttat zutrauen. Sami A. war am Freitag von Düsseldorf aus nach Tunesien geflogen worden. Kurz darauf gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aber bekannt, dass es die Abschiebung für "grob rechtswidrig" hält. Dagegen wollen die Behörden in Nordrhein-Westfalen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Tunesien will Sami A. erst mal nicht ausliefern

Tunesien teilte jedoch am Samstag mit, dass die Justiz Sami A. vorerst nicht zurückschicken will. "Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt", sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti. Diese Ermittlungen müssten abgewartet werden.

Den tunesischen Behörden liegen laut Sliti seit Januar Erkenntnisse vor, dass A. möglicherweise an "terroristischen Aktivitäten" in Deutschland und Afghanistan beteiligt gewesen sein soll. Der Mann sei daher umgehend nach seiner Ankunft in Tunesien in Gewahrsam genommen worden, sagte Sliti. Seitdem werde er verhört.

Verwendete Quellen
  • dpa
  • Bericht des WDR
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