Erfolg für Union und SPD Bundesrat stimmt für Schuldenpaket

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Finanzpaket von Union und SPD zugestimmt. Das Grundgesetz wird dementsprechend angepasst.
Die Grundgesetzänderung kommt: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Freitagmorgen dem Milliarden-Finanzpaket von Union und SPD zugestimmt.
Auch in der Länderkammer war dafür eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Letztlich wurde die Grundgesetzänderung mit 53 Stimmen angenommen. Nötig gewesen wären 46 der 69 Stimmen, die nach Bevölkerungsproporz auf die 16 Bundesländer entfallen. Die wichtigsten Aussagen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten können Sie hier nachlesen.
Bundesrat: Auch Bayern für Schuldenpaket
Es galt schon zuvor als wahrscheinlich, dass die nötige Stimmenanzahl zusammenkommt. Vor allem, nachdem kurz vor der Sitzung klar wurde, dass auch Bayern mit seinen sechs Stimmen dafür stimmen will. Nach anfänglicher Ablehnung hatten sich zuletzt die zusammen mit der CSU regierenden Freien Wähler dazu bereit erklärt.
Nach der Zustimmung des Bundesrats geht das Gesetz im nächsten Schritt an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Dieser prüft dann, ob es verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Mit seiner Unterschrift und der anschließenden Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird die Änderung des Grundgesetzes wirksam.
Der Bundestag hatte am Dienstag den Weg für das Paket freigemacht. Die FDP hatte zuletzt noch vergeblich versucht, in einigen Ländern zu erreichen, dass die dortigen Landesregierungen im Bundesrat nicht zustimmen sollen.
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