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Grünen-Skandal in Berlin: Stefan Gelbhaar siegt vor Gericht gegen RBB


"Völlig inhaltsleere Darlegungen"
RBB verliert vor Gericht gegen Gelbhaar


21.01.2025 - 18:46 UhrLesedauer: 3 Min.
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Stefan Gelbhaar: Der RBB darf bestimmte Vorwürfe gegen ihn nicht mehr verbreiten. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Der RBB darf Teile seiner Berichterstattung über Stefan Gelbhaar nicht verbreiten. Eidesstattliche Versicherungen enthielten laut Gericht "völlig inhaltsleere Darlegungen".

Das Landgericht Hamburg hat dem RBB einen Teil seiner Berichterstattung über den Fall Stefan Gelbhaar untersagt. Diese habe den Grünen-Politiker in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, die t-online vorliegt. Zwei eidesstattliche Versicherungen einer Frau, die Gelbhaar belastete, enthielten "völlig inhaltsleere Darlegungen". Der Sender kann der Verfügung noch widersprechen.

Bei den Vorwürfen handelt es sich um die Darstellung einer zu dem Zeitpunkt unter 20-jährigen Frau, der sich Gelbhaar angeblich vor mehreren Jahren genähert haben soll. Der RBB hat den entsprechenden Artikel zwar bereits offline genommen, allerdings erklärt, die eigene Berichterstattung über Gelbhaar in Teilen für zulässig zu halten. "Angesichts der Aktualität (...) kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Antragsgegnerin (der RBB, Anmerkung d. Redaktion) auch diese Teile der Berichterstattung wieder online stellt", schreibt das Gericht. Sollte der RBB sich nicht an die einstweilige Verfügung halten, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Gericht sieht keine Grundlage für Veröffentlichung

Weiter begründet das Gericht, es fehle an der "Grundlage des Vorwurfs", Gelbhaar habe systematisch Frauen innerhalb der Partei belästigt. "Gerade als Teil eines systematischen Vorgehens" seien die Vorwürfe allerdings vom RBB wiedergegeben worden. Insbesondere "zum Zeitpunkt einer bevorstehenden Wahl" seien diese allerdings keine ausreichende Grundlage für die Veröffentlichung.

Auch ein angebliches Ombudsverfahren gegen Gelbhaar sei "nicht hinreichend glaubhaft gemacht". Der eidesstattlichen Versicherung der Frau sei nicht zu entnehmen, "mit welchen konkreten Vorwürfen sich das behauptete Ombudsverfahren befasst" habe und wie sich Gelbhaar in diesem geäußert habe. Der RBB hatte laut Gericht berichtet, Gelbhaar habe in dem Verfahren versprochen, "in Zukunft mehr auf sein Verhalten zu achten". Der entsprechende Artikel ist online nicht mehr einsehbar. Gelbhaar bestreitet vollumfänglich, dass ein solches Ombudsverfahren überhaupt stattgefunden hat.

Grünen-Politikerin tritt nach Vorwürfen aus Partei aus

Bereits am Montag hatte t-online dem RBB einen Fragenkatalog zu dem Fall geschickt, mit dem sich nun das Landgericht Hamburg befasst hatte. Bis zum frühen Dienstagabend hat der Sender diesen nicht beantwortet.

Der RBB hatte zuvor unter Berufung auf eidesstattliche Versicherungen über mehrere Vorwürfe der sexuellen Belästigung aus der Partei gegen Gelbhaar berichtet. Ob der ARD-Sender die Personen alle selbst getroffen und wie er deren Aussagen überprüft hat, ist im Detail nicht bekannt. RBB-Chefredakteur David Biesinger teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur aber mit: "Uns ist als RBB in der Recherche ein Fehler unterlaufen. Journalistische Standards sind nicht vollumfänglich eingehalten worden." Gelbhaar wies alle Anschuldigungen stets zurück. Er verzichtete nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe gleichwohl auf seine Kandidatur für den Bundestag über die Landesliste.

Am Freitagabend machte der RBB bekannt, dass er einen Teil der Berichterstattung lösche. Es gebe Zweifel an der Identität einer Frau, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben habe, hieß es. Mittlerweile stehe fest, dass sie nicht diejenige gewesen sei, für die sie sich ausgegeben habe, so der RBB. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit existiert diese Frau gar nicht." Nach Angaben der Grünen-Spitze stehen dennoch einige Vorwürfe gegen Gelbhaar weiter im Raum.

Recherchen hätten zu einer grünen Bezirkspolitikerin geführt, die der RBB nicht namentlich nannte. Am Samstag trat dann die Bezirkspolitikerin Shirin Kreße aus der Partei aus und legte ihre Ämter nieder. Damit kam sie einem Parteiausschlussverfahren zuvor.

Verwendete Quellen
  • Beschluss des Landgerichts Hamburg
  • Eigene Recherche
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