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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Krimi im Bundesrat erwartet Es fehlt eine Stimme für Lauterbachs große Niederlage
Wenn am Freitag im Bundesrat über die Krankenhausreform abgestimmt wird, ist der Ausgang noch offen. Doch Lauterbachs Großprojekt droht ein empfindlicher Rückschlag.
Über zwei Jahre hat Karl Lauterbach für eine Krankenhausreform gekämpft, sie immer wieder überarbeitet und zahlreiche Vermittlungsrunden mit den Ländern überstanden. Am Ende brachte er das Gesetz durch den Bundestag. Jetzt droht die Reform trotzdem zu scheitern.
Denn eine letzte Hürde muss sie noch nehmen: den Bundesrat. Die Länderkammer kommt am Freitag zusammen und stimmt auch über die Krankenhausreform ab. Sie kann das Gesetz zwar nicht ablehnen, aber den Vermittlungsausschuss anrufen – und die Reform so auf unbestimmte Zeit verzögern oder letztlich ganz sterben lassen. Die aktuelle Stimmung spricht nicht für das Großprojekt, mit dem der ehrgeizige Gesundheitsminister die Krankenhauslandschaft in Deutschland neu ordnen wollte.
Lauterbach hatte sich aber zuletzt zuversichtlich gezeigt, dass die Reform wie geplant im Januar in Kraft treten könne. Er verwies dabei auf vertrauliche Einzelgespräche mit Vertretern der Länder. "Wir verlieren jeden Tag Leben, weil wir nicht genug spezialisiert sind", sagte er am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Daher seien Investitionen und auch Schließungen einzelner Kliniken nötig.
- "Das ist grenzwertig": Lesen Sie hier, wie sich ein Krankenhaus auf die Reform vorbereitet
Bei der Reform geht es insbesondere um eine neue Finanzierungsgrundlage für die Krankenhäuser sowie eine stärkere medizinische Spezialisierung. Lauterbach selbst wird auch in der Bundesratssitzung sprechen und versuchen, die Länder noch einmal zu überzeugen.
Gegnern fehlt noch eine Stimme
Das mögliche Scheitern der Reform wäre ein Kollateralschaden des Koalitionsbruchs. Die Reform wurde zwar noch mit Ampel-Mehrheit im Bundestag beschlossen, aber mehrere Länder haben Widerstand angekündigt – aus Furcht vor Klinikschließungen, hohen Folgekosten und einer Stärkung der Befugnisse des Bundes auf Kosten der Länder.
Ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an, müsste der Bundestag dies mit absoluter Mehrheit überstimmen. Nach dem Ampel-Aus fehlen der Minderheitsregierung dazu aber die nötigen Stimmen. Insbesondere aus der Union gibt es Forderungen, Lauterbachs Projekt zu begraben und nach der Neuwahl eine komplett neue Reform in Angriff zu nehmen. Verzichtet der Bundesrat am Freitag auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, kann die Reform allerdings in Kraft treten.
Bereits im Juni hatte der Bundesrat über das Gesetz beraten und Änderungsvorschläge eingebracht, die Lauterbach teilweise noch einarbeitete. Andere Anmerkungen blieben unbeachtet.
Insbesondere Bayern hat in der Vergangenheit immer wieder Stimmung gegen die Reform gemacht und will offenbar versuchen, die Reform gänzlich abzuräumen, wie CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ankündigte: "Die Vorstellung, dass man sich auf Basis eines verkorksten Lauterbach-Gesetzes auf Reparaturmaßnahmen einigen könnte, die das Gesetz zustimmungsfähig machen, halte ich für nicht realistisch." Das Gesetz, das die Union im Bundestag bei der ersten Abstimmung bereits abgelehnt hatte, gehöre laut Dobrindt "zu den Trümmern der gescheiterten Ampel".
Auch die großen Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg kündigten bereits Widerstand an, ebenso wie Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein. Zusammen hätten sie bereits 34 der notwendigen 35 Stimmen, die für eine Weitergabe an den Vermittlungsausschuss nötig wären.
Die Länder haben gemeinsam bereits einen Antrag für die Anrufung des Vermittlungsausschusses vorbereitet. Ein weiteres Land bräuchten sie noch. Das ist möglicherweise Hessen: Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) befürwortete zuletzt den Gang vor den Ausschuss, kündigte allerdings an, sich eng mit dem Koalitionspartner SPD abstimmen zu wollen.
"Brauchen schnell eine Krankenhausreform "
Auf der anderen Seite gibt es bisher weniger Länder, die eindeutig für ein Durchwinken der Krankenhausreform sind. Eines davon ist Niedersachsen. Ministerpräsident Stephan Weil mahnte: "Wir brauchen eine Krankenhausreform und wir brauchen sie schnell – so wie es jetzt ist, kann und darf es nicht weitergehen."
Der Vermittlungsausschuss würde "die notwendige Weiterentwicklung unserer stationären Gesundheitsversorgung ausbremsen und notwendige Einrichtungen gefährden, denn in diesem Fall ist nicht absehbar, wann eine Reform kommen würde und ob überhaupt", so Weil. Darauf könne man es nicht ankommen lassen.
Auch Rheinland-Pfalz, das Saarland und Brandenburg warnen deutlich vor dem Aus der Reform. Mecklenburg-Vorpommern stimmt wohl ebenfalls gegen den Vermittlungsausschuss. Die Berliner und Hamburger Gesundheitssenatorinnen hatten sich zuletzt ebenfalls positiv zur nachgebesserten Version des Gesetzes geäußert.
Auch Streit unter Medizinern
Doch nicht nur unter den Ländern gehen die Meinungen deutlich auseinander. Auch die verschiedenen Mediziner-Verbände sind uneins. Vor einem Scheitern warnen auch die notfallmedizinischen Fachgesellschaften Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA). Deren Präsident Martin Pin verdeutlicht: "Ein Scheitern dieser Gesetzesvorhaben birgt die Gefahr der Stagnation. Das können wir uns in der jetzigen Situation nicht leisten."
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hat vor einer Blockade der Krankenhausreform gewarnt. "Die vorliegende Krankenhausreform ist besser als die Fortsetzung des jahrzehntelangen Stillstandes im Krankenhausbereich", sagte Verbandssprecher Florian Lanz der Nachrichtenagentur AFP. Andere Verbände fordern erhebliche Nachbesserungen und empfehlen eine Übergabe an den Vermittlungsausschuss.
Die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Reform ist in der Branche unumstritten, viele kritisieren nur Lauterbachs Ansatz. Etwa 30 Prozent der Kliniken schreiben rote Zahlen. Die Reform soll eine "Ent-Ökonomisierung" des Krankenhauswesens bringen, sagt Lauterbach. Künftig sollen die Kliniken vor allem dafür bezahlt werden, dass sie bestimmte Leistungen anbieten. Dafür erhalten sie eine sogenannte "Vorhaltepauschale", die 60 Prozent ihrer Kosten decken soll. Die übrigen 40 Prozent sollen wie bislang über die Fallpauschale kommen, also eine festgelegte Summe für jeden behandelten Fall.
Zudem sollen die kleineren Krankenhäuser deutlich weniger Leistungen anbieten und sich auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Die Zahl von derzeit rund 1.900 Klinikstandorten würde deutlich verringert.
- Eigene Recherche
- Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
- bundesrat.de: "Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)"
- aerzteblatt.de: "Knappe Abstimmung zur Krankenhausreform im Bundesrat erwartet"
- aerzteblatt.de: "Vor der Abstimmung: Appelle an die Landespolitik zur Krankenhausreform"
- aezteblatt.de: "Krankenhausreform: Länder bereiten Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vor"
- tagesschau.de: "Krankenkassen warnen vor Blockade durch Bundesrat"
- ndr.de: "Krankenhausreform beschlossen: So reagiert Hamburg"
- nordkurier.de: "Showdown für die Krankenhausreform: Wie stimmt MV im Bundesrat?"
- bibliomedmanager.de: "Absetzbewegungen aus Hessen"