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Berlin: Rechtsextremer Videoblogger "Volkslehrer" verurteilt


"Volkslehrer"
Rechtsextremer Videoblogger: Nikolai Nerling erneut verurteilt

Von dpa, t-online
08.11.2024Lesedauer: 2 Min.
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Nikolai Nerling, besser bekannt als der "Volkslehrer" (Archivbild): Der rechtsextreme ehemalige Videoblogger spricht von einem "Schlussstrich". (Quelle: opokupix/imago-images-bilder)

Als Grundschullehrer entlassen, als rechtsextremer Videoblogger erneut verurteilt. Jetzt will der selbst ernannte "Volkslehrer" Lkws fahren.

Der rechtsextreme Videoblogger Nikolai Nerlin wurde in einem Berufungsprozess in Berlin zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Nerling, der als "Volkslehrer" bekannt ist, eine Geldauflage von 500 Euro an die Amadeu Antonio Stiftung zahlen, die sich gegen Rassismus und Rechtsextremismus engagiert.

In die Gesamtstrafe wegen Volksverhetzung, Hausfriedensbruchs, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Beleidigung und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes wurde eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen wegen Volksverhetzung einbezogen. Diese Strafe hatte ein Gericht in Niedersachsen gegen den damaligen Videoblogger verhängt.

Vom Rechtsextremisten zum LKW-Fahrer

Der Angeklagte erklärte, er habe seine Aktivitäten als Videoblogger seit September 2023 eingestellt. Er habe Familie und eine Umschulung zum Berufskraftfahrer absolviert – "man kann von einem Schlussstrich sprechen".

Der ehemalige Berliner Grundschullehrer verbreitete seit 2017 als Videoblogger unter dem Namen "Volkslehrer" kontinuierlich rechtsextreme und verschwörungsideologische Inhalte. 2019 wurde er wegen Volksverhetzung verurteilt, nachdem er in der KZ-Gedenkstätte Dachau die Shoah verharmlost hatte.

Der Berufungsprozess kam zustande, weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der 44-Jährige gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 26. August 2022 Einspruch eingelegt hatten. Damals wurde er wegen sechs Delikten zu neun Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 3.000 Euro verurteilt. Der Angeklagte spiele mit Provokationen und national-völkischer Gesinnung "auf der Rasierklinge der Strafbarkeit" und habe in diesen Fällen die Grenzen überschritten, so das Amtsgericht.

Interview mit Holocaust-Leugnerin veröffentlicht

Der 44-Jährige akzeptierte nun fünf der Schuldsprüche, der sechste Vorwurf wurde eingestellt. In einem der verurteilten Fälle hatte er ein Interview mit der inzwischen 96-jährigen, mehrfach verurteilten Volksverhetzerin Ursula Haverbeck, in dem sie den Holocaust leugnete, im März 2018 auf einem von ihm betriebenen Youtube-Kanal veröffentlicht. Im ersten Prozess hatte der Angeklagte erklärt: "Mir war damals nicht bewusst, dass das, was sie sagte, strafbar sein könnte."

Die Gesinnung des 44-Jährigen, zeigte sich dann erneut im Schlusswort des Angeklagten. Er verwies darauf, dass erst diese Woche "aus fragwürdigen Gründen" Menschen in Sachsen festgenommen worden seien und bezog sich dabei auf die Razzia gegen die mutmaßliche Terrorgruppe "Sächsische Separatisten". Zwei der Festgenommenen kenne er persönlich, erklärte er vor Gericht.

Das Land Berlin hatte den Mann vor mehreren Jahren aus dem Dienst als Grundschullehrer entlassen, weil er auf seinem Youtube-Kanal rechtsextreme Positionen vertreten hatte. Mit dem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag des Staatsanwalts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
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