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Ampel-Aus: Olaf Scholz stellt die Vertrauensfrage im Bundestag – was das heißt


Das Ende der Ampel
Wie die Vertrauensfrage in Deutschland funktioniert

Von t-online, jaf, jse

07.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Juli 2005: Nachdem die SPD in ihrem Stammland NRW die Regierungsmehrheit verloren hat, sieht Schröder seine Kanzlerschaft in Gefahr. Er stellt die Vertrauensfrage und verliert. Der Bundestag wird aufgelöst, es gibt Neuwahlen.Vergrößern des Bildes
Gerhard Schröder: Er stellte 2005 die Vertrauensfrage und verlor bewusst. (Quelle: Douglas Abuelo/imago-images-bilder)
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Bundeskanzler Olaf Scholz wird die Vertrauensfrage im Bundestag stellen. t-online erklärt, wie es dann weitergeht.

Die FDP steigt – bis auf Verkehrsminister Volker Wissing – aus der Ampelkoalition aus. Der Regierung von Bundeskanzler Scholz fehlt nun die Mehrheit im Bundestag. Der Kanzler hat angekündigt, die Vertrauensfrage stellen zu wollen.

Wenn ihm dann von der Mehrheit der Abgeordneten das Vertrauen entzogen wird, kann er den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier um die Auflösung des Parlaments und um Neuwahlen bitten. Steinmeier hätte im Anschluss die Pflicht, sich nach alternativen Bundeskanzlern umzusehen, die die Mehrheit der Abgeordneten hinter sich haben.

Video | Das Scholz-Statement in voller Länge
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"Eine der wenigen politischen Rollen" des Bundespräsidenten

"Das ist eine Ermessensentscheidung des Bundespräsidenten und eine der wenigen politischen Rollen, die er hat", erklärt Verfassungsrechtler Walther Michl, Professor an der Universität der Bundeswehr München. Da es allerdings aktuell nicht realistisch sei, dass der Bundespräsident einen solchen Kandidaten findet, wären Neuwahlen sehr wahrscheinlich.

Zweimal ist es in der Historie der Bundesrepublik zu Neuwahlen gekommen: unter den Kanzlern Willy Brandt 1972 und Gerhard Schröder 2005. Sie haben die Vertrauensfrage gestellt und sind absichtlich gescheitert, um Neuwahlen zu ermöglichen.

So funktioniert das konstruktive Misstrauensvotum

Ein anderes Instrument als die Vertrauensfrage ist das sogenannte konstruktive Misstrauensvotum. Es steht allerdings nicht dem Bundeskanzler, sondern den Bundestagsabgeordneten zur Verfügung. Mit dem konstruktiven Misstrauensvotum können Abgeordnete den Kanzler abberufen, müssen sich allerdings auch auf einen neuen Regierungschef einigen.

Anschließend bitten die Abgeordneten innerhalb von 48 Stunden den Bundespräsidenten, den Kanzler zu entlassen und den vom Bundestag gewählten Kandidaten zu ernennen. Der Bundespräsident muss der Bitte des Parlaments nachkommen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Walther Michl
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