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Rehkitze und Wildtiere: Wissing lockert Drohnen-Regeln für Landwirtschaft


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Verkehrsminister Wissing
Deutschland lockert Drohnen-Regel für Rehkitzrettung dauerhaft


02.10.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Rehkitz im Gras: Mit Wärmebildkameras ausgestattete Drohnen können die Jungtiere vor dem Mähtod retten. (Quelle: Sepp Spiegl/imago-images-bilder)
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Um Rehkitze und Wildtiere vor dem Mähtod zu retten, haben Landwirte 2024 erstmals in großem Stil Drohnen mit Wärmebildkameras eingesetzt. Jetzt ist klar: Die Ausnahme in diesem Jahr soll zur Regel werden.

Bislang war es nur eine temporäre Ausnahme, jetzt soll daraus eine grundsätzliche Erlaubnis werden: Um Rehkitze und verletzte Wildtiere, die gut versteckt im hohen Gras sitzen, vor dem Tod durch den Traktoren mit Mähwerken zu retten, sollen in der Landwirtschaft künftig dauerhaft Drohnen mit Wärmebildkameras zum Einsatz kommen.

Das Verkehrsministerium unter Volker Wissing (FDP) hat dafür eine Allgemeinverfügung erlassen, die t-online vorab vorliegt. Darin geregelt wird, dass Deutschland als erstes Land in der EU eine nationale Ausnahmeregel für den Drohnenflug in der Landwirtschaft erlässt, die nach einer Testphase in diesem Jahr ab dem 20. November in Kraft treten soll.

Derzeit sehen Brüsseler Vorgaben vor, dass Drohnen eigentlich erst mit einem Abstand von 150 Metern zum nächsten Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebiet fliegen dürfen. Ein Problem, vor allem für die deutsche Landwirtschaft, deren Äcker und Weiden ob der dichten Besiedlung Deutschlands häufig keinen so großen Abstand zum nächsten Wohngebäude haben.

Wissing: "Ausnahmeregelung voller Erfolg"

Wissings Ministerium ändert das nun, indem für landwirtschaftliche Flächen ein "geografisches Gebiet zum Zwecke des Tierschutzes" eingerichtet wird. In diesen Arealen gilt dann ein Mindestabstand von nur noch 10 Metern zu angrenzenden Gebieten – sofern tief genug geflogen wird und sofern es sich um Drohnen zur Rettung von Tieren handelt. Das heißt: Private Drohnenfans, Sport- und Freizeitpiloten sind ausgenommen.

Grund für den Schritt ist, dass eine Testphase in diesem Jahr große Erfolge bei der Wildtierrettung gezeitigt hat. Im März hatte das Verkehrsministerium temporär die EU-Einschränkungen bis zum 19. November aufgehoben. Nach Angaben des Ministeriums seien allein in der Frühjahrsmahd "bis zu 20.000 Rehkitze" mithilfe von Drohnen gerettet worden.

"Unsere temporär geltende Ausnahmeregelung war ein voller Erfolg", sagte Wissing am Mittwoch t-online. Tausende Rehkitze seien im Frühjahr dank des Einsatzes von Drohnen nicht den Mähtod gestorben. "Im Herbst erhoffen wir uns nun ähnliche Effekte für die Wildtiere, die gerade in der Brunftzeit durch Wildunfälle verletzt werden und nur per Drohne gefunden werden können. Wir entlasten unsere Land- und Forstwirte sowie Jäger, indem wir nationale Spielräume im Europarecht nutzen und den Drohneneinsatz zum Zwecke des Wildtierschutzes jetzt dauerhaft ermöglichen."

Für die Anschaffung von Wärmebilddrohnen in der Landwirtschaft gibt es mehrere Förderprogramme. So stellt etwa das Bundeslandwirtschaftsministerium in diesem Jahr 2,5 Millionen Euro für den Kauf entsprechender Geräte bereit. Auch mehrere Bundesländer vergeben Subventionen.

Verwendete Quellen
  • Allgemeinverfügung des BMDV: Einrichtung von geografischen Gebieten zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung
  • Zitat von Verkehrsminister Volker Wissing
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