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AfD-Politiker Bystron bezahlte private Angestellte mit Steuergeld


Ordnungsgeld droht
AfD-Politiker bezahlte private Putzkraft mit Steuergeldern

Von t-online, luc

17.09.2024Lesedauer: 2 Min.
AfD-Abgeordnete Petr Bystron (Archivbild).Vergrößern des BildesDer AfD-Abgeordnete Petr Bystron soll in seinem Bundestagsbüro Steuergelder für private Zwecke ausgegeben haben. (Archivbild). (Quelle: IMAGO/M. Popow)

Laut Recherchen soll der AfD-Politiker Petr Bystron private Angestellte als Bundestagsmitarbeitende beschäftigt haben. Eine Reinigungskraft wurde so zur parlamentarischen Beraterin.

Der AfD-Politiker Petr Bystron soll seinen Anwalt und seine private Reinigungskraft als Mitarbeiter im Bundestagsbüro angestellt haben. Das zeigen Recherchen von "Zeit Online". In mehreren Fällen soll der jetzige EU-Abgeordnete Bystron seinen Anwalt Peter Solloch, der auch als Mitarbeiter in seinem Bundestagsbüro tätig war, für private juristische Angelegenheiten eingesetzt haben.

Solloch war mehr als sechs Jahre als Mitarbeiter in Bystrons Bundestagsbüro angestellt. Laut Recherchen von "Zeit Online" erhielt er monatlich 3.700 Euro aus der sogenannten Mitarbeiterpauschale, die Abgeordnete für die Unterstützung ihrer parlamentarischen Arbeit verwenden können.

In dieser Zeit war Solloch jedoch auch regelmäßig als Bystrons Anwalt tätig und vertrat ihn in mindestens fünf privaten Verfahren, unter anderem bei einem Strafbefehl wegen des Zeigens eines angeblichen Hitlergrußes.

Zweckentfremdung von Steuergeldern

Insider berichten, dass Sollochs Honorare für diese Verfahren in die Zehntausende Euro gegangen seien. Die Kosten soll Bystron schrittweise über Sollochs Mitarbeitergehalt abbezahlt haben, was auf eine zweckentfremdete Verwendung von Steuergeldern hindeutet. Die Bundestagsverwaltung betonte auf Anfrage von "Zeit Online", dass die Vertretung von Abgeordneten vor Gericht nicht zur parlamentarischen Arbeit gehöre. Sollte sich der Verdacht bestätigen, droht Bystron ein Ordnungsgeld, das bis zur Hälfte seiner jährlichen Abgeordnetenentschädigung betragen könnte.

Solloch vertrat jedoch nicht nur Bystron, sondern auch Dagmar S., eine Mitarbeiterin in Bystrons Wahlkreisbüro in München. S. wurde 2021 und 2023 wegen verbotenen Waffenbesitzes und Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen, Verbindungen zwischen einem Waffenhändler und einem Kaufinteressenten hergestellt zu haben. Bereits zuvor war sie durch Kontakte zur rechtsextremen Szene, darunter Pegida und NPD, aufgefallen.

Beraterin entpuppt sich als private Putzkraft

Auch in einem weiteren Fall werden Vorwürfe gegen Bystron laut. Alla R., die seit 2021 als parlamentarische Beraterin für 520 Euro monatlich bei ihm angestellt war, wurde laut Fraktionsmitarbeitern kaum im Bundestag gesehen. Stattdessen soll sie als Reinigungskraft in Bystrons Berliner Wohnhaus gearbeitet haben. Sollte sich dies bestätigen, droht Bystron auch hier ein Ordnungsgeld.

Bystron war bereits in der Vergangenheit für seine umstrittene Personalauswahl bekannt. So soll er sich vor zwei Jahren für die Einstellung einer chinesischen Mitarbeiterin starkgemacht haben, die jedoch nach einer Sicherheitsüberprüfung durch den Verfassungsschutz entlassen wurde. Auch eine Vertreterin des radikalen rechten Flügels der AfD unter Björn Höcke war zeitweise in Bystrons Büro tätig.

Gegen Bystron laufen Ermittlungen wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit. Der Parlamentarier steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem pro-russischen Portal "Voice of Europe" Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität im Mai aufgehoben. In der Folge gab es mehrere Durchsuchungsaktionen.

Nach Bystrons Wechsel ins Europäische Parlament mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität. Weiter ermittelt werden darf erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte.

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