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Staatsleistungen für Kirchen: Ampel will Zahlungen beenden


Ablöse gefordert
Ampel will Zahlungen von Staatsleistungen an Kirchen beenden

Von t-online, fho

Aktualisiert am 19.07.2024Lesedauer: 3 Min.
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Der Kölner Dom: Die Kirchen erhalten hohe Summen vom Staat. (Quelle: imago)
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Die evangelische und die katholische Kirche erhalten jährlich Hunderte Millionen Euro vom Staat. Der Grund dafür liegt mehr als 200 Jahre zurück. Doch damit will die Ampel jetzt Schluss machen.

Weniger staatliche Unterstützung für Kirchen: Vertreter der Ampelkoalition wollen die Staatsleistungen für Kirchen ablösen. Es geht um Hunderte Millionen Euro jährlich.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, sagte dem Evangelischen Pressedienst dazu: "Es ist und bleibt im Interesse aller Beteiligten, der Länder wie auch der Kirchen, den Verfassungsauftrag nach weit über 100 Jahren endlich zu erfüllen."

Der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, ergänzte: "Auch angesichts der Kirchenaustritte können die Staatsleistungen auf lange Sicht immer weniger gerechtfertigt werden." Die religionspolitische Sprecherin der FDP, Sandra Bubendorfer-Licht, rechnet damit, dass eine baldige Ablösung mittelfristig günstiger wäre als eine Fortsetzung der Staatsleistungen.

Jährlich mehr als 600 Millionen Euro

Es geht immerhin um erhebliche Summen. Laut dem Domradio haben die 27 katholischen Bistümer und 20 evangelischen Landeskirchen im Jahr 2023 rund 638 Millionen Euro an Staatsleistungen erhalten. 60 Prozent entfielen dabei auf die evangelischen Landeskirchen.

Hintergrund für die Zahlungen ist der sogenannte Reichsdeputationshauptschluss aus dem Jahr 1803. Darin wurde festgelegt, dass Fürsten, die durch die Eroberungen des französischen Kaisers Napoleon Gebiete verloren hatten, entschädigt werden sollten. Dafür wurden wiederum zahlreiche Kirchengüter enteignet und an die Fürsten verteilt, die sich im Gegenzug zu regelmäßigen Unterhaltszahlungen verpflichteten.

Diese Zuwendungen wurden dann später von den deutschen Ländern übernommen, hielten Einzug in die Weimarer Verfassung und wurden nach dem Zweiten Weltkrieg auch ins Grundgesetz aufgenommen, jeweils mit dem erklärten Ziel, diese abzulösen. Das ist bislang nicht passiert. Seit der Wiedervereinigung erhalten auch Kirchen in Ostdeutschland wieder Zahlungen. Hier seien kleine Gemeinden auch für die Zahlung von Gehältern auf die Gelder angewiesen, berichtet das Domradio.

Uneinigkeit über Bedingungen

Eine Ablösung bedeutet dabei nicht, dass die Zahlungen umgehend ersatzlos gestrichen werden. Stattdessen sind Ausgleichszahlungen bis zu einem bestimmten Betrag denkbar.

Das Problem: Es herrscht Uneinigkeit darüber, welche Summe angemessen wäre und in welcher Form diese gezahlt werden soll (mehr dazu hier). Denkbar sind Einmal- oder Ratenzahlungen. Der Bund muss dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Ablöse schaffen, über die konkreten Bedingungen verhandeln dann allerdings die Länder, da sie für die Zahlungen verantwortlich sind. An diesen Uneinigkeiten waren auch entsprechende Anträge in der Vergangenheit immer wieder gescheitert.

Fachleute verweisen weitgehend darauf, dass die Kirchen bereits in ausreichendem Maße kompensiert wurden. In der vergangenen Legislaturperiode wurde auch ein Sachverständigengutachten zu dieser Frage eingeholt, das ebenfalls zu diesem Schluss kam.

Kirchensteuer nicht betroffen

Die Kirchensteuer ist unterdessen von der Debatte um die Staatsleistungen nicht betroffen. Die Möglichkeit der Kirchen, auf diesem Wege Geld einzunehmen, ist ebenfalls im Grundgesetz geregelt. Gegen eine Gebühr stellt Deutschland dazu die Struktur der Finanzämter zur Verfügung. Sie macht einen deutlich größeren Teil der Kirchenfinanzen aus, im Jahr 2022 wurden rund 13 Milliarden Euro damit eingenommen. Davon entfielen 6,8 Milliarden Euro auf die katholische und 6,1 Milliarden Euro auf die evangelische Kirche. Lesen Sie hier, wie die Kirchensteuer berechnet wird.

Ebenfalls nicht betroffen sind staatliche Subventionen für die Übernahme von öffentlichen Aufgaben durch kirchliche Träger, wie etwa den Betrieb von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

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