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Mannheim: AfD darf nach Messer-Angriff nicht auf Marktplatz demonstrieren


Nach Tod eines Polizisten in Mannheim
AfD demonstriert unweit vom Tatort – Tausende bei Gegendemo

Von dpa
Aktualisiert am 07.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Demo in Mannheim: Ein Demonstrant hält ein Plakat in die Luft.Vergrößern des Bildes
Demo in Mannheim: Ein Demonstrant hält ein Plakat in die Luft. (Quelle: Heiko Becker)

Nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim scheitert die AfD mit dem Versuch, am Tatort zu demonstrieren. Ihrer Kundgebung an einem anderen Ort stellen sich viele entgegen.

Mehrere hundert Menschen haben bei einer Kundgebung der AfD in Mannheim gegen Islamismus demonstriert. Die Polizei sprach am Freitag von etwa 700 Teilnehmern der Veranstaltung, die nach einer tödlichen Messerattacke auf dem Marktplatz in Mannheim am vergangenen Freitag (31. Mai) angemeldet worden war. Mehrere Redner forderten, "Messergewalt" dürfe in Deutschland "nicht zur Normalität werden". Der politische Islam sei "die größte Gefahr für unsere Sicherheit". Bei der Kundgebung waren neben Deutschland-Fahnen auch Banner mit Aufschriften wie "Remigration jetzt" und "Macht die Grenzen dicht" zu sehen. Die Veranstaltung begann mit einer Schweigeminute für den Polizisten Rouven Laur, der am vergangenen Sonntag an den Verletzungen der Messerattacke gestorben war.

Der AfD-Kundgebung stellten sich nach Polizeiangaben rund 3.300 Gegendemonstranten entgegen. Sie waren zum Teil von einer Kundgebung auf dem Alten Messplatz zum Paradeplatz gekommen. Beide Gruppen riefen sich Sprechchöre wie "AfD, AfD" einerseits und "Nazis raus" andererseits zu. Ein starkes Polizeiaufgebot trennte die Demonstranten.

AfD-Demo am Marktplatz verboten

Die AfD durfte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg am Freitagabend nicht auf dem Mannheimer Marktplatz demonstrieren, wo eine Woche zuvor ein Polizist niedergestochen worden war. Das höchste Verwaltungsgericht im Südwesten hatte einer Beschwerde der Stadt Mannheim gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe stattgegeben, das grünes Licht für die Demo am Tatort gegeben hatte. Der Paradeplatz, wo die Demonstration letztlich stattfand, liegt rund 280 Meter vom Marktplatz entfernt.

Eine Woche zuvor hatte ein 25-jähriger Afghane fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt. Der 29 Jahre alte Beamte Rouven Laur erlag später seinen Verletzungen. Die AfD will nach den Worten von Landeschef Markus Frohnmaier zwei Tage vor der Europawahl "genau dort demonstrieren, wo der islamistische Terror zugeschlagen hat, um ein klares politisches Signal in die ganze Republik zu senden". Die Stadt hatte versucht, dies zu verhindern, indem sie Kundgebungen und Versammlungen auf dem Marktplatz untersagte und den Platz bis zum 16. Juni zu einem Gedenkort für den getöteten Polizisten erklärte.

Stadt und Partei im Rechtsstreit

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte dies am Donnerstag gekippt. "Es ist schon höchst zweifelhaft, ob die Anordnung eines Gedenkortes aus Anlass eines Gewaltverbrechens noch als ein der Kompetenz des Oberbürgermeisters unterfallendes Geschäft der laufenden Verwaltung gesehen werden kann", heißt es in dem Beschluss, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch genüge die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters den Voraussetzungen für ein Versammlungsverbot voraussichtlich nicht.

Die Stadt legte dagegen Beschwerde beim VGH in Mannheim ein. Sie argumentierte, das Verwaltungsgericht bewerte das Recht, zu jeder Zeit und an jedem Ort Versammlungen durchzuführen, höher als die von der Stadt Mannheim vorgenommene Zweckbestimmung des Marktplatzes als Ort des Gedenkens und der Trauer für die Bevölkerung. "Ebenso wird durch die Genehmigung der Kundgebung die Würde des ermordeten Polizeibeamten durch einen angemessenen Schutz vor einer Instrumentalisierung für ideologische beziehungsweise politische Meinungskundgaben nicht gewahrt." Zudem hatte es am Sonntag am Marktplatz Ausschreitungen zwischen zwei Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Messerattentat gegeben. Daher sehe die Stadt eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit, weil bundesweit in einschlägigen Foren für die Demo aufgerufen werde.

Gedenken an getöteten Polizisten

Der 12. Senat des VGH änderte mit seinem Beschluss nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte die Eilanträge der AfD ab (Az. 12 S 882/24). Gründe für seine Entscheidung nannte der VGH zunächst nicht. Diese sollen erst später veröffentlicht werden.

Vor der Demo war der Freitag in Mannheim dem Gedenken an Rouven Laur gewidmet – samt Schweigeminute, Kranzniederlegung und Kundgebungen. Viele Politiker waren dafür extra nach Mannheim gereist, unter ihnen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Am späten Freitagnachmittag legten auch Vertreter der AfD zwei Kränze am Marktplatz ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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