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Bürgergeld: CDU will bei Arbeitsverweigerung Leistungen komplett streichen


Drastische Einschnitte beim Bürgergeld
CDU nimmt "Totalverweigerer" ins Visier

Von dpa, t-online
16.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Friedrich Merz im Bundestag (Archivbild): Die CDU will beim Bürgergeld hohe Einsparungen vornehmen – und Leistungen kürzen.Vergrößern des Bildes
Friedrich Merz im Bundestag (Archivbild): Die CDU will beim Bürgergeld hohe Einsparungen vornehmen – und Leistungen kürzen. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)
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Das Bürgergeld soll nach Plänen der CDU in der bisherigen Form abgeschafft werden. Wer Arbeit ablehnt, soll keine Leistungen mehr erhalten.

Die CDU will das Bürgergeld komplett umgestalten. "Der Name 'Bürgergeld' führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens", heißt es in einer Beschlussvorlage für eine Sitzung des Bundesvorstands an diesem Montag, über die zunächst die "Bild"-Zeitung (Freitag) berichtete. "Dieses Konzept lehnen wir klar ab." Die Christdemokraten wollen diese Form der staatlichen Unterstützung "Neue Grundsicherung" nennen.

Die CDU will sich unter anderem dafür stark machen, Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchzusetzen. "Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab ("Totalverweigerer"), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist", heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein Anspruch auf Grundsicherung solle dann nicht mehr bestehen. Dabei solle sichergestellt werden, dass Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten solcher "Totalverweigerer" leiden.

Der CDU-Politiker und stellvertretende Unionsfraktionschef im Bundestag, Mathias Middelberg, schlägt vor, dass Empfänger kommunale Arbeitsangebote annehmen sollen. Schlagen sie diese aus, soll der Regelsatz komplett gestrichen werden – und dies dauerhaft. "Wenn es gelänge, eine Million mehr Menschen aus dem Bürgergeld in Arbeit zu vermitteln, würde das allein den Bundeshaushalt um bis zu 30 Milliarden Euro entlasten", sagte der CDU-Politiker dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Wer mehr als einmal nicht zum Termin erscheint, verliert Anpruch

Ziel müsse die Vermittlung in Arbeit sein, fordert die CDU laut der Beschlussvorlage. Der Fokus der Jobcenter solle daher wieder stärker auf eine "intensive und qualifizierende Unterstützung von Hilfeempfängern" gelegt werden. Wer zu Terminen ohne sachlichen Grund mehr als einmal nicht erscheine, solle zunächst keine Leistungen bekommen - das einbehaltene Geld solle erst ausgezahlt werden, wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird. Gibt es nach drei Monaten keinen Kontakt mehr zum Jobcenter, solle davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliege.

Wer Vermögen habe, dürfe die Solidarität der Steuerzahlergemeinschaft nicht in Anspruch nehmen, heißt es in dem Entwurf. Daher solle die Karenzzeit von zwölf Monaten abgeschafft und ab dem ersten Tag in der Grundsicherung eine Vermögensprüfung vorgenommen werden. Die Grenzen von Schonvermögen sollten gesenkt und das Schonvermögen von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht werden.

Das Bürgergeld hatte nach einer Reform der Ampel-Koalition Anfang 2023 das System von Hartz IV (Arbeitslosengeld II) abgelöst. Es soll Menschen den Lebensunterhalt sichern, die arbeiten können, deren Einkommen aber nicht zum Leben reicht. Betroffenen soll mit Beratung, Aus- und Weiterbildung geholfen werden, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Keine Massenkündigungen wegen Bürgergeld

Die Zahl der wegen Beschäftigungsverlust neu Grundsicherung beziehenden Menschen in Deutschland ist im vergangenen Jahr, dem Startjahr des Bürgergelds, auf einen Tiefststand gesunken. Neu aus Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt in die Grundsicherung rutschten im Jahr 2023 rund 341.000 Menschen – 54 .000 weniger als im Jahr 2022. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.

Damit habe es 2023, dem Jahr der Einführung des Bürgergelds, den bislang niedrigsten Zugang an Arbeitslosen in die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus regulärer Beschäftigung gegeben, seitdem Hartz IV 2005 eingeführt wurde, so das Sozialministerium. Keine Belege gebe es dafür, dass es seit der Einführung des Bürgergelds zu einer Welle massenhafter Kündigungen gekommen sei.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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