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Nach Vorbild Frankreichs: Linke fordert Recht auf Abtreibung im Grundgesetz


Nach französischem Vorbild
Linke fordert Recht auf Abtreibung im Grundgesetz

Von t-online, ann

05.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0419647708Vergrößern des Bildes
Versammlung am Montag in Paris: Frauen feierten den historischen Schritt. (Quelle: IMAGO/Ait Adjedjou Karim/ABACA/imago-images-bilder)

Frankreich hat sich als erstes Land weltweit ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung geschrieben. Die Chefin der Linken fordert: Deutschland solle nachziehen.

Linken-Chefin Janine Wissler fordert nach französischem Vorbild eine Verankerung des Rechts auf Abtreibung im Grundgesetz. "Die Bundesregierung sollte dem Beispiel Frankreichs folgen und das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Verfassung aufnehmen", sagte Wissler t-online. "Denn das Recht auf körperliche Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, deshalb gehört es ins Grundgesetz. Nur auf diese Weise wäre das Recht vor Angriffen durch rechte Kräfte geschützt."

In den USA zeige sich bereits, was passiere, wenn sich Konservative und christliche Fundamentalisten verbündeten, um die Kontrolle über den Körper der Frauen wiederzuerlangen, warnt Wissler. "Bereits jetzt bedrohen christlich-fundamentalistische Gruppen hierzulande Ärztinnen und Ärzte und setzen Frauen unter Druck. Eine Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung würde Frauen und Ärzten Rechtssicherheit geben."

Mit der Verankerung im Grundgesetz müsse auch Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, fordert die Linken-Chefin. "Dieser Paragraf 218 macht den Abbruch zu einer Straftat und entmündigt Frauen." Zudem wirke er abschreckend, sodass immer weniger Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführten.

Frankreich geht historischen Schritt

Frankreich hat das Recht auf Abtreibung am Montag als erstes Land weltweit ausdrücklich in seinem Grundgesetz verankert. Die Abgeordneten und Senatoren votierten am Montag in einer Sondersitzung mit 780 gegen 72 Stimmen für den Schritt. "Wir senden eine Botschaft an alle Frauen: Ihr Körper gehört Ihnen und niemand kann für Sie entscheiden", sagte Ministerpräsident Gabriel Attal.

Die offizielle Zeremonie zur Verfassungsänderung soll am Weltfrauentag stattfinden. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron schrieb auf der Plattform X: "Frankreichs Stolz. Universelle Botschaft."

Weltweit wurden die Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch in den vergangenen Jahren teils deutlich eingeschränkt. In den USA kippte das Oberste Gericht der USA vor knapp zwei Jahren das bundesweit geltende Recht auf Abtreibung. In Polen war 2021 nach einem umstrittenen Urteil des Verfassungsgerichts ein verschärftes Abtreibungsrecht in Kraft getreten. Seitdem dürfen Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen, wenn ein ungeborenes Kind schwere Fehlbildungen aufweist.

Abtreibung in Deutschland grundsätzlich strafbar

Eine Abtreibung ist in Deutschland nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet innerhalb der ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Nicht strafbar ist ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird.

In der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP gibt es aber Überlegungen, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dazu gehört unter anderem die Einsetzung einer Kommission, die prüfen soll, ob Schwangerschaftsabbrüche weiterhin im Strafgesetzbuch geregelt werden sollen.

In Frankreich sind Abtreibungen bis zur zehnten Schwangerschaftswoche bereits seit 1975 straffrei. Mittlerweile können Schwangere in Frankreich bis zur 14. Woche abtreiben, die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Umfragen zufolge befürworteten mehr als 80 Prozent der Französinnen und Franzosen die Verfassungsänderung.

Verwendete Quellen
  • Exklusives Statement von Janine Wissler
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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