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Clan-Ausweisungen: Das denken die Deutschen über den Vorschlag von Faeser


Überraschendes Umfrageergebnis
Das sagen die Deutschen zu Clan-Abschiebungen

Von t-online, fls

Aktualisiert am 11.08.2023Lesedauer: 3 Min.
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Nancy Faeser: Die Innenministerin will für Mitglieder krimineller Clans eine ähnliche Regelung wie für Angehörige terroristischer Vereinigungen. (Quelle: Fethi Belaid/AFP/getty-images-bilder)
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Innenministerin Faeser will, dass Angehörige krimineller Clans leichter ausgewiesen werden können – auch wenn sie nicht verurteilt sind. So denken die Deutschen darüber.

Es ist ein Vorschlag, der unter Juristen und Politikern auf breite Kritik stößt. Selbst der frühere Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen (CDU), sonst bekannt für rechtskonservative Positionen, ging die Idee von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zu weit, sprach von "Sippenhaft", die gegen die Verfassung verstoße.

Jetzt jedoch zeigt sich: Die überwiegende Mehrheit der Deutschen befürwortet Faesers Vorstoß, ausländische Mitglieder krimineller Organisationen und Clans auszuweisen – unabhängig davon, ob sie selbst eine Straftat begangen haben. (Mehr zu ihrem Vorschlag lesen Sie hier.)

Wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online ergab, halten 77 Prozent der Deutschen den Vorschlag für richtig. Auf die Frage "Wie bewerten Sie den Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Ausweisung der ausländischen Mitglieder krimineller Organisationen auch ohne strafrechtliche Verurteilung zu erlauben?" antworteten 69 Prozent mit "richtig", weitere 8 Prozent der Befragten mit "eindeutig richtig". (Eindeutig) falsch finden die Idee nur 15 Prozent, 8 Prozent sind unentschieden.

Aktuelle Praxis und Gesetzeslage ist, dass Ausländern – das heißt Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit – dann eine Ausweisung droht, sobald sie eine Straftat in Deutschland begehen. Unabhängig von der Bestrafung erstellt die Polizei daraufhin eine sogenannte Gefahrenprognose. Das bedeutet, dass auf Basis des Fehlverhaltens eines Betroffenen überlegt wird, ob dieser eine Gefahr für die Bevölkerung oder den Staat darstellt.

Anschließend wägt ein Richter ab, ob das individuelle Interesse der Person, in Deutschland zu bleiben, höher zu bewerten ist als das der Allgemeinheit an einer Ausweisung. Überwiegt Letzteres, etwa weil vom Betroffenen weitere Straftaten zu erwarten sind, ist die Ausweisung gerechtfertigt.

Abschiebung oder Ausweisung?

Im Alltagsgebrauch gehen diese beiden Begriffe häufig durcheinander, weil sie ähnlich klingen. Tatsächlich jedoch meinen sie unterschiedliche Vorgänge. Bei einer Ausweisung entzieht der Staat einer Person das Aufenthaltsrecht und erteilt in der Regel ein Wiedereinreiseverbot. Sie richtet sich in der Regel gegen Ausländer, die straffällig geworden sind. Die Abschiebung betrifft dagegen Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die deshalb das Land verlassen müssen.

Schon jetzt gilt dabei: Nicht nur eine begangene Straftat wirkt sich negativ auf die Bewertung der Person aus, sondern auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Faeser will diese Regelung nun von Terrorgruppen erweitern auf Gruppen der organisierten Kriminalität, damit womöglich auch auf Familienclans, die sich zum Beispiel mit Rauschgiftgeschäften strafbar machen.

Die Idee rief Kritik auf breiter Front hervor. Nicht nur Maaßen hält den Vorschlag für verfassungswidrig, auch zahlreiche andere Politiker und Rechtsexperten sehen das Rechtsstaatprinzip in Gefahr. Hubert Heinhold, Rechtsanwalt für Asyl- und Aufenthaltsrecht, sagte zu Faesers Diskussionspapier: "Wenn man das Ausweisungsinteresse so weit ausgestaltet, wäre das eine unzulässige, menschenrechtswidrige, verfassungswidrige Kollektivausweitung."

Kritik von Grünen und CDU

Auch die Grünen sind sehr skeptisch. Es sei "klar, dass außerhalb des Rechtsstaats stehende Regelungen für uns Grüne niemals zur Debatte stehen", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland Anfang der Woche. In der CDU warf unter anderem der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, Faeser vor, mit bundespolitischen Themen Wahlkampf in Hessen zu betreiben, wo sie als Spitzenkandidatin zur Landtagswahl am 8. Oktober antritt.

Unterstützung für den Vorschlag aus dem Haus von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kam derweil vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. "Jede Initiative, die zur Bekämpfung der Clankriminalität beiträgt, ist grundsätzlich zu begrüßen", sagte der Vorsitzende Dirk Peglow dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Für die exklusive Umfrage hat Civey rund 5.000 Menschen vom 8. bis 10. August befragt. Die Ergebnisse sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung. Der statische Fehler liegt bei 2,5 Prozent.

Verwendete Quellen
  • Exklusive Civey-Umfrage für t-online
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