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Heizungsgesetz: Die Details der Ampel-Einigung


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Ampel einigt sich
Das sind die Details zur Heizungseinigung


Aktualisiert am 27.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Robert HabeckVergrößern des Bildes
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: Es gibt eine weitere Einigung beim Heizungsgesetz. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa)

Ist das die letzte Einigung im Heizungsstreit? Die Ampelkoalition hat sich in der Nacht darauf verständigt, wie die vor zwei Wochen beschlossenen "Leitplanken" zu verstehen sind.

Die Ampelkoalition hat in der Nacht zum Dienstag offene Fragen zum Heizungsgesetz geklärt. Die Fraktionschefs und ihre Stellvertreter haben nach t-online-Informationen bis 4 Uhr darüber beraten, wie die "Leitplanken" zu interpretieren sind, auf die sie sich vor zwei Wochen verständigt hatten. Das zweiseitige Papier ließ damals entscheidende Fragen noch offen.

Einen Gesetzestext gibt es bisher zwar noch nicht. Der soll nun in den nächsten Tagen von den beteiligten Bundesministerien ausgearbeitet werden. Aus der FDP-Fraktion hieß es am Dienstag: "Grundlegend für die Arbeit an den Änderungsanträgen ist, dass wir echte Technologieoffenheit ins Gesetz schreiben und den Heizungstausch fair fördern."

Erste Details, wie das genau passieren soll, sind inzwischen bekannt. Bis zuletzt umstritten waren dabei nach Informationen von t-online vor allem drei Punkte:

Wie sieht die Förderung aus?

Für den Umstieg auf Wärmepumpen soll es künftig mehr Fördergeld für Menschen mit wenig Einkommen geben. Das bedeutet auch, dass die Bundesregierung mehr Geld für die Förderung aus dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds bereitstellen muss. Der Vorteil: Der Fonds wird nicht auf den knappen Bundeshaushalt angerechnet.

Wie bislang geplant ist eine 30-prozentige Grundförderung für alle Bürger vorgesehen. Menschen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen sollen zudem weitere 30 Prozent Förderung erhalten. Jeder, der schneller auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, als er müsste, etwa weil noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, soll zudem weitere 20 Prozent Unterstützung bekommen.

Wer unter 40.000 Euro jährlich verdient und schneller umsteigt als geplant, der soll so maximal 70 Prozent Förderung erhalten können (und nicht 80 Prozent).

Wie werden Gas- zu Wasserstoffnetzen?

Am längsten diskutierten die Fraktionsspitzen in der Nacht darüber, wie genau der Umbau der Gasnetze in Wasserstoffnetze geregelt sein soll. Die FDP hatte in den "Leitplanken" durchgesetzt, dass die ursprünglich vorgesehenen "Transformationspläne" mit ihren festen Zielwerten und Beimischungsquoten für erneuerbare Energien wegfallen.

Nun sollen "verbindliche Fahrpläne" zwischen Kommunen und Netzbetreiber vereinbart werden. Sie sollen weiterhin zwei Zwischenziele enthalten, nämlich 2035 und 2040. Wie viel Biomethan oder später Wasserstoff zu diesen Zeitpunkten aber durch die Netze fließen müssen, sollen Kommunen und Netzbetreiber künftig vereinbaren können.

Die Bundesnetzagentur soll diese Vereinbarungen anschließend auf Plausibilität und ihre Vereinbarkeit mit den Klimazielen prüfen und absegnen. Diese Regelungen sollen dabei weiterhin im Heizungsgesetz selbst enthalten sein und nicht im Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung, das erst Ende des Jahres beschlossen werden soll.

Erhalten aus dem ursprünglichen Entwurf des Heizungsgesetzes bleibt den Informationen zufolge die Rechtsverbindlichkeit der Wasserstoffpläne: Wenn sie scheitern und es doch kein Wasserstoffnetz gibt, sollen die Kunden somit nicht auf dem Risiko sitzenbleiben.

Ab wann hat das Heizungsgesetz die volle Wirkung?

Wie schon in den "Leitplanken" angelegt, soll es dabei bleiben, dass das Gesetz zwar ab 2024 in Kraft tritt, die Pflicht zur klimaneutralen Heizung aber teils erst später greift. Die Pflichten sollen nun erfüllt werden müssen, wenn eine Kommunale Wärmeplanung am Wohnort vorliegt – auf jeden Fall aber in größeren Städten ab spätestens 2026 und für alle anderen Orte ab 2028.

Das heißt, dass in Orten ohne Wärmeplanung bis dahin noch neue Gasheizungen eingebaut werden dürfen. Die Grünen haben aber darauf bestanden, dass auch in diesen Fällen ab dem Zeitpunkt, an dem dann eine Wärmeplanung vorliegt, auf klimaneutrale Technologie umgestellt werden muss.

Weiterhin möglich bleibt den Plänen zufolge dann für den Gasheizungsbesitzer, eine andere Option zu wählen, etwa den (auch nur fest in Aussicht stehenden) Anschluss an ein Fernwärmenetz oder die Kombination seiner Gasheizung mit einer Wärmepumpe.

Zudem soll ein Umstieg auf einen Biomethantarif möglich sein. Für die Beimischung von Biomethan ins Gasnetz soll es dabei einen Hochlaufpfad geben von zunächst 15 Prozent ab 2029 über 30 Prozent bis 2035 und 60 Prozent bis 2040.

Den Grünen war dabei schon in den Leitplanken wichtig, dass die Menschen darauf hingewiesen werden, dass Biomethan und auch Wasserstoff absehbar teuer bleiben. Deshalb soll jeder Bürger, der ab 2024 noch eine neue Gasheizung kauft, ein verpflichtendes Beratungsgespräch bekommen.

Straffer Zeitplan

Der weitere Zeitplan für das Gesetz ist straff: In den beteiligten Bundesministerien, vor allem dem Bauministerium von Klara Geywitz (SPD) und dem Wirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne), werden die politischen Einigungen nun in Gesetzestexte gegossen.

Am kommenden Montag soll es dann eine weitere Expertenanhörung im Klimaausschuss des Bundestags geben, diesmal mit den aktualisierten Texten. Noch in der gleichen Woche, der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, soll das Gesetz in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
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