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Heizungsgesetz: Darauf hat sich die Koalition nun geeinigt


Nach wochenlangem Streit
Darauf hat sich die Koalition beim Heizungsgesetz geeinigt

Von dpa, t-online, sje

Aktualisiert am 14.06.2023Lesedauer: 4 Min.
Habeck, Scholz und Lindner (v.l.n.r.): Eigentlich war die Bundesregierung für die Verhandlungen über den Gesetzesentwurf gar nicht mehr zuständig – doch es ging nicht voran.Vergrößern des Bildes
Habeck, Scholz und Lindner (v.l.n.r.): Eigentlich war die Bundesregierung für die Verhandlungen über den Gesetzesentwurf gar nicht mehr zuständig – doch es ging nicht voran. (Quelle: Chris Emil Janssen)
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Die Ampelkoalition hat sich geeinigt. Mit Hilfe von Scholz, Habeck und Lindner wurden Leitplanken für Änderungen des Heizungsgesetzes beschlossen. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Eine Spitzenrunde der Ampel-Koalition hat nach langem Ringen den Weg frei gemacht für das umstrittene Heizungsgesetz. Vereinbart wurden "Leitplanken" – diese sehen wesentliche Änderungen zum Gesetzentwurf vor. Das Gebäudeenergiegesetz – genannt Heizungsgesetz – soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden, wie aus dem Papier der Koalitionsrunde hervorgeht. Es liegt t-online vor.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Zentraler Bezugspunkt für Vorgaben zu Maßnahmen in Bestandsgebäuden soll die kommunale Wärmeplanung werden, "mit entsprechenden Übergangsfristen". Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten.
  • Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung strebt die Ampelkoalition bis spätestens 2028 an – das heißt, bis dahin soll feststehen, wie Länder und Kommunen ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen und wo zum Beispiel Fernwärmenetze gebaut werden sollen. Im aktuellen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz ist vorgesehen, dass bis 2026 Großstädte entsprechende Wärmepläne vorlegen müssen, bis 2028 dann auch kleine Städte und Landkreise. Viele Bundesländer haben bereits Gesetze zur kommunalen Wärmeplanung.
  • In Neubaugebieten soll die Kopplung des Gebäudeenergiegesetzes an die kommunale Wärmeplanung nicht gelten – das heißt, dort gelten die Vorgaben des Heizungsgesetzes sofort ab 1.1.2024.
  • Verschiedene Optionen sollen beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme "gleichwertig behandelt werden", heißt es in dem Papier. "Die diskriminierenden Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur werden gestrichen."
  • Gasheizungen sollen auch nach dem 1.1.2024 noch neu eingebaut werden dürfen, wenn noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt und sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
  • Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, dürfen Gasheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind und der Wärmeplan der Kommune ein "klimaneutrales Gasnetz" vorsieht – also die Lieferung von zum Beispiel grünem Wasserstoff in Aussicht steht.
  • Ist kein "klimaneutrales Gasnetz" vorgesehen, muss die Gasheizung zu 65 Prozent mit Biomasse oder anderweitig geliefertem Wasserstoff betrieben werden können, damit der Einbau erlaubt bleibt.
  • Holz- und Pelletheizungen sollen ausnahmslos erlaubt bleiben. Bisher war vorgesehen, Biomasse-Heizungen in Neubauten nicht mehr zu gestatten.
  • Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen. Förderungen sollen "möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen". Die bislang vorgesehenen Ausnahmeregelungen sollen überarbeitet werden.
  • Neben der bereits bestehenden Modernisierungsumlage, mit der Vermieter Kosten auf Mieter umlegen können, soll eine zweite geschaffen werden. Voraussetzung für diese soll sein, dass der Vermieter bei der Heizungsinvestition eine Förderung in Anspruch nehmen und die Mieterinnen und Mieter davon trotz der zusätzlichen Umlage finanziell profitieren.
  • Am grundsätzlichen Inkrafttreten zum 1.1.2024 soll festgehalten werden.

Auf Basis der "Leitplanken" sollen nun im Parlament Änderungen des Gesetzentwurfs vereinbart werden. Die erste Beratung ist noch in dieser Woche geplant. Einer Verabschiedung durch den Bundestag vor der Sommerpause dürfte nun nicht mehr viel im Weg stehen.

Kanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich zuvor überraschend in die Verhandlungen über das Gebäudeenergiegesetz eingeschaltet, nachdem die Fraktionsspitzen am Versuch einer Einigung gescheitert waren.

Habeck: Einigung "ganz in meinem Sinne"

Habeck sieht trotz der nun von der Koalition vereinbarten Änderungen den Kern des Heizungsgesetzes gewahrt. "Die Wärmewende ist praktikabel, Klimaschutz wird konkret, das klare Signal für den Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird gesetzt", sagte er. "Dabei geben wir den Menschen mehr Zeit und verzahnen die kommunale Wärmeplanung besser mit dem Gebäudeenergiegesetz. Das finde ich richtig und ist ganz in meinem Sinne."

Insgesamt gebe die Einigung die Chance, die Debatte zu befrieden und den gesellschaftlichen Rückhalt für Klimaschutz zu stärken. "Dass sich in den intensiven Verhandlungen alle Seiten bewegen mussten, gehört dazu. Das war wichtig, um die Handlungsfähigkeit der Regierung herzustellen. Demokratie braucht Kompromisse, und es ist gut, wenn wir sie herstellen können."

Fraktionsspitzen loben Kompromiss

Grüne und FDP begrüßten den ausgehandelten Kompromiss beim Heizungsgesetz. "Das Gebäudeenergiegesetz kommt. Wir setzen es auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages und schaffen damit einen Meilenstein für mehr Klimaschutz in Deutschland, aber auch ein wichtiges Gesetz für mehr soziale Gerechtigkeit", sagte die Co-Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katharina Dröge. Man mache das Gesetz noch sozialer, halte die hohen Ansprüche an den Klimaschutz und mache es pragmatischer. "Und damit gehen wir einen großen Schritt vor der Sommerpause voran, so dass wir das Gesetz auch vor dem Sommer im Deutschen Bundestag beschließen können."

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sprach von einem "großen Schritt nach vorne beim Heizungsgesetz". Man habe in der Koalition fundamentale Änderungen vereinbaren können. Nun könne es im Bundestag in die Beratungen gehen. Es werde keine Eingriffe in Eigentumsrechte geben, betonte Dürr und nannte erneut die Technologieoffenheit als einen für die FDP wichtigen Punkt. "Die Heizung muss zum Gebäude passen und nicht umgekehrt." Deutschland brauche ein neues Gesetz, aber eine Novelle, die wirklich alle Technologien zulasse.

Nach Darstellung von SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich werden die Regelungen mit dem Koalitionskompromiss zum Heizungsgesetz "deutlich verbessert". Man könne sogar von einem "Paradigmenwechsel" sprechen, sagte der Sozialdemokrat. Dieser schaffe insbesondere Verlässlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Mieterinnen und Mieter. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürften nicht überlastet werden, daher werde ihnen Unterstützung angeboten, sagte Mützenich.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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