Geplantes Gesetz Auch trans Menschen sollen kämpfen
In Deutschland können Männer im Kriegsfall zum Militär eingezogen werden. Ein Gesetz soll nun regeln, wie es um die Wehrtauglichkeit von trans Personen steht.
Die Kritikpunkte der Ampelregierung an einem alten Gesetz sind zahlreich. Es geht dabei um das Transsexuellengesetz, das seit 40 Jahren gilt: Ein "medizinisch veraltetes, pathologisierendes Verständnis von Transgeschlechtlichkeit" liege dem zugrunde, heißt es in einem neuen Gesetzesentwurf. Die Vorgaben in dem alten Gesetz seien teilweise auch nicht mehr verfassungsgemäß. Jetzt soll alles anders werden.
Denn die Ampelregierung plant eine Reform, die neue Fassung des Gesetzes wird Selbstbestimmungsgesetz heißen. Federführend sind dabei das Familienministerium von Lisa Paus und das Justizministerium unter Marco Buschmann. Der Entwurf für das neue Transsexuellengesetz sieht vor, dass ein Eintrag auf dem Standesamt reicht, um das Geschlecht ändern zu können. Mit einer Erklärung kann dort dann der Vorname und der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister geändert werden. Eine Begutachtung beim Psychiater entfällt damit.
Auch trans Menschen wären zum Dienst an der Waffe verpflichtet
Offen war jedoch bislang, wie im Kriegsfall mit Menschen, die ihr Geschlecht änderten, umgegangen werden soll. Denn bislang heißt es laut deutscher Gesetzgebung über die Frage, wer das Land dann verteidigt: "alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind".
In dem Entwurf für das neue Gesetz, der t-online vorliegt, wird nun Folgendes formuliert: Bricht Krieg aus, werden auch trans Menschen einberufen – wenn die Geschlechtsänderung in "unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird". Damit wird aber auch klar, dass im Verteidigungsfall auch trans Menschen zum Dienst an der Waffe verpflichtet sind.
Das Gesetz sieht eine Unterteilung in verschiedene Gruppen vor:
"Inter" heißt laut dem Entwurf, dass eine Person angeborene körperliche Merkmale hat, die sich "nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen".
- "Nicht-Binär" als Bezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren.
- "Trans" bezeichnet Menschen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
Der Gesetzentwurf muss nun noch zwischen den Ministerien abgestimmt werden. Anschließend kommt er zur Beratung in den Bundestag, wo dann final darüber abgestimmt wird.
- "Bild"-Bericht:
- Eigene Recherche