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Klimaschutz: Kanzleramt befreit Wissing von Pflicht zum Nachbessern


Entgegen dem Gesetz
Kanzleramt: Wissing muss kein Klima-Sofortprogramm vorlegen

Von reuters, t-online
17.04.2023Lesedauer: 2 Min.
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Volker Wissing: Der Verkehrsminister muss kein Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen. (Quelle: IMAGO/Chris Emil Janssen)
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Das Klimaschutzgesetz soll reformiert werden – noch gilt aber die alte Fassung. Das Kanzleramt befreit Verkehrsminister Wissing allerdings von einer zentralen Pflicht.

Reißt ein Sektor die Klimaschutz-Vorgaben, ist das zuständige Ministerium laut dem Klimaschutz-Gesetz verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorzulegen, um damit nachzubessern. Doch das Bundeskanzleramt befreit nun Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) von dieser Pflicht – obwohl der Verkehrssektor 2022 erneut zu viele Treibhausgase verursacht hat, wie erst am Montagvormittag der Expertenrat für Klimafragen bestätigte.

"Wir haben eine andere Beschlusslage", sagte ein Vize-Regierungssprecher am Montag mit Blick auf Ergebnisse des Koalitionsausschusses der Ampel-Parteien. Dort war beschlossen worden, das Klimaschutzgesetz zu reformieren. Unter anderem sollen die jährlich verpflichtenden Sektorziele und das rückwirkende Nachbessern per Sofortprogramm wegfallen. Hier lesen Sie mehr zur geplanten Reform.

Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen hatte dem Verkehrs- und dem Bau-Ressort das erneute Reißen der jahresscharfen Vorgaben zum CO2-Ausstoß für 2022 attestiert. Zudem warnte das Gremium vor einem Aufweichen des Klimaschutzgesetzes.

Verkehrsministerium wollte kein Programm vorlegen

Zuvor hatte bereits ein Sprecher des Verkehrsressorts angekündigt, kein Programm auflegen zu wollen. Der Sprecher verwies wie das Kanzleramt darauf, dass der Koalitionsausschuss eine Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen habe.

Bereits 2022 musste das Ministerium unter Wissing ein solches für die gerissenen Vorgaben aus dem Jahr 2021 vorlegen. Der Vorschlag wurde vom Expertenrat jedoch als ungenügend abgelehnt, ein neuer Vorschlag wurde nicht gemacht. Konsequenzen hatte dies nicht – das sieht das Klimaschutzgesetz nicht vor.

Das Bauministerium hingegen erklärte, dass man das Sofortprogramm aus dem vergangenen Jahr fortentwickeln werde.

Entscheidung entgegen der Gesetzeslage

Laut aktueller Gesetzeslage müsste drei Monate nach der Vorlage des Experten-Berichts ein Sofortprogramm für die betroffenen Sektoren präsentiert werden. Der Sprecher des Verkehrsministeriums sagte, er gehe davon aus, dass in dieser Frist das Gesetz geändert werde. In den Beschlüssen des Koalitionsausschusses ist angedeutet, dass es künftig um eine Betrachtung der Emissionen über Jahre hinweg gehen soll und zudem, dass Mehr-Emissionen in einem Sektor durch andere ausgeglichen werden kann.

Das Gesetz muss von Klimaminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegt werden. Eine Sprecherin sagte, man sei hier noch am Anfang der Arbeiten, einen Zeitplan zur Vorlage gebe es nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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