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Das Böllern an Silvester kehrt zurück – Städte erlassen Verbotszonen


Verbotszonen geplant
Viele Städte schränken auch dieses Jahr das Böllern ein

Von dpa
Aktualisiert am 12.11.2022Lesedauer: 4 Min.
Polizisten in der Silvesternacht in Hannover (Archiv): Auch in Hannover wurden Einsatzkräfte mit Feuerwerkskörpern angegriffen.Vergrößern des Bildes
Polizisten in der Silvesternacht in Hannover (Archiv): In bestimmten Bereichen soll das Abbrennen von Feuerwerkskörpern erneut verboten sein. (Quelle: Clemens Heidrich/dpa)

Silvesterraketen und -böller sind zu diesem Jahreswechsel wieder frei verkäuflich. Doch nicht überall können die Feuerwerkskörper gezündet werden.

Nach zwei Jahren ohne Raketen- und Böllerverkauf wird Silvester in diesem Jahr voraussichtlich wieder lauter und bunter. Trotzdem sind auch am 31. Dezember bestimmte Bereiche für Feuerwerk tabu, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hat.

In Berlin soll es wie in den vergangenen Jahren auf dem Alexanderplatz eine Böllerverbotszone geben, außerdem im sogenannten Steinmetzkiez in Schöneberg nahe der Pallasstraße und in einigen Straßen in Alt-Moabit. Die endgültige Entscheidung falle voraussichtlich im Dezember, teilte die Senatsinnenverwaltung mit.

Der Senat hatte 2019 erstmals Böllerverbotszonen erlassen, Absperrgitter aufgestellt und dort Hunderte Polizisten postiert, die den Zugang kontrollierten. Zuvor habe es dort immer wieder Verletzungen und Auseinandersetzungen gegeben. Die Verbote hätten sich bewährt.

Verkaufsverbot ist nicht absehbar

Zum Jahreswechsel 2021/22 war wegen der Corona-Pandemie der Kauf von Feuerwerkskörpern in ganz Deutschland verboten, zusätzlich richtete der Berliner Senat 54 Verbotszonen auf großen Plätzen, Straßen und in Parks ein, in denen Feuerwerk und auch der Aufenthalt untersagt waren. So ein Verbot sei aber nur möglich bei der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, erklärte der Senat.

Die gibt es nun nicht mehr. Ein Verkaufsverbot und ein An- und Versammlungsverbot für Silvester und Neujahr sind nicht absehbar. 2020 und 2021 waren sie zum Jahreswechsel verhängt worden, um die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie vor Überlastung zu schützen – unter anderem, indem Verletzungen beim Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht verhindert werden. Die Entscheidung über ein Böllerverbot zu Silvester liegt nun nach Auskunft des Bundesumweltministeriums bei den Städten und Landkreisen.

Zahlreiche Städte erlassen Böllerverbot in Innenstädten

Auch in mehreren Großstädten Nordrhein-Westfalens soll es an Silvester aus Sicherheitsgründen eine Böllerverbotszone geben. Von den zehn größten Städten des bevölkerungsreichsten Bundeslandes haben dies laut der dpa-Umfrage Köln, Düsseldorf und Bielefeld vor. So werde es etwa in Düsseldorf auch in diesem Jahr zum Jahreswechsel ein Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in der Altstadt geben, sagte eine Sprecherin der Landeshauptstadt.

In München soll am 31. Dezember innerhalb des Mittleren Rings wieder das Böllern verboten sein, in Nürnberg bleiben die bisherigen Verbotszonen im Bereich um den Hauptmarkt und die Kaiserburg nach Angaben der Stadt "zur Sicherheit der dort befindlichen Menschenmengen und von gesetzlich geschützten Gebäuden" ebenfalls bestehen.

In Regensburg soll es in der Silvesternacht ein Böllerverbot für die Altstadt geben. Eine Sprecherin der Stadt erklärte, man wolle dadurch Denkmäler wie den Dom und sensible Einrichtungen wie Altenheime schützen sowie der "Gefahr der Sprengstoffe bei Menschenansammlungen in der engen Altstadt" entgegenwirken. Auch in Bremen und Hannover soll in bestimmten Bereichen wieder Böllern verboten sein.

Umwelthilfe fordert Ende des privaten Feuerwerks

Noch keine Entscheidung zu Verbotszonen gibt es in Hamburg und Frankfurt. Und Chemnitz sieht keine Grundlage für ein Verbot. Für die Feinstaubbelastung gelte im Tagesmittel ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter, der bis zu 35 Mal pro Jahr überschritten werden dürfe, teilte die Stadt mit. Eine Überschreitung in der Silvesternacht wäre zulässig, weil es in diesem Jahr bisher keine Grenzwertüberschreitungen gegeben habe.

Unabhängig davon gilt in ganz Deutschland: In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden darf keine Pyrotechnik abgebrannt werden, also nicht geböllert oder Raketen gezündet werden.

Manchen geht das nicht weit genug. Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für ein Ende des privaten Silvesterfeuerwerks ein und argumentiert unter anderem mit der hohen Feinstaubbelastung durch Silvesterknaller und -raketen, dem Müllaufkommen und der Belastung für Tiere.

Polizeigewerkschaft: Schmerzhafte, aber sinnvolle Maßnahme

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) spricht sich für ein generelles Verbot des privaten Abbrennens von Silvesterfeuerwerk aus. Schon allein aufgrund der enormen und völlig unnötigen Schadstoffproduktion sowie der Müllberge auf den Straßen am Neujahrsmorgen sei dies eine für viele vielleicht schmerzhafte, aber sinnvolle Maßnahme, teilte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke mit.

Dies gelte erst recht mit Blick auf das hohe Unfallrisiko – vor allem unter Alkoholeinfluss –, Böller- und Raketen-Angriffe auf Polizei, Feuerwehr und Rettungssanitäter, Sachbeschädigungen und die Belastungen vieler Menschen und Tiere durch Feuerwerk.

Kopelke forderte die Innenministerkonferenz sowie Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, sich diesem Thema zeitnah zu widmen. Es sei sicherlich möglich, mit einer Novelle des Sprengstoffgesetzes die Voraussetzungen für ein umfassendes Verbot des Abbrennens privaten Feuerwerks zu schaffen. Womöglich müsse jedoch auch dort erst ein Umdenken einsetzen.

Feuerwerkindustrie geht von stabilem Erlös aus

Der Bundesverband Pyrotechnik, ein Zusammenschluss von Profi- und Hobby-Feuerwerkern, argumentiert dagegen, ein Verbot von Kleinfeuerwerk vor der eigenen Haustür oder im Garten entlaste kaum die Krankenhäuser. Der größte Teil der Verletzungen in den Notaufnahmen sei auf Alkoholkonsum und entsprechende Konflikte zurückzuführen.

Die Feuerwerkindustrie rechnet in diesem Jahr mit einem ähnlichen Silvesterumsatz wie vor der Corona-Pandemie. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) geht von Erlösen von rund 120 Millionen Euro aus. 2019 wurden laut VPI rund 130 Millionen Euro Umsatz erzielt.

Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern werden nach Angaben des Umweltbundesamts jährlich rund 2.050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, 1.500 Tonnen davon in der Silvesternacht. Die Menge entspricht demnach etwa einem Prozent der insgesamt in Deutschland freigesetzten Feinstaubmenge pro Jahr.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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