"Großes schwarzes Loch" Anwälte bemängeln Lücken im Urteil zum Mordfall Lübcke
Vor drei Jahren ist der CDU-Politiker Walter Lübcke erschossen worden. In dem Urteil haben seine Familie und die Bundesanwaltschaft nun Mängel gefunden.
Vertreter der Familie des ermordeten CDU-Politikers Walter Lübcke und der Bundesanwaltschaft haben Lücken und Mängel im Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt geltend gemacht. Sie forderten am Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das Urteil aufzuheben und den Fall zur neuen Verhandlung zurückzuverweisen.
Das OLG erkläre etwa nicht plausibel, wie DNA des Hauptangeklagten Stephan Ernst an die Leiche des Kasseler Regierungspräsidenten kam, sagte ein Anwalt der Angehörigen, die an der Verhandlung teilnahmen. "An dieser Stelle des Kerngeschehens ist ein großes schwarzes Loch." Unter anderem habe das Gericht auch nicht stringent die Rolle des mutmaßlichen Helfers Markus H. eingeordnet, sagte der Bundesanwalt.
Mörder zu lebenslanger Haft verurteilt
Lübcke war vor rund drei Jahren erschossen worden. Das OLG verurteilte Ernst im Januar 2021 als Mörder zu lebenslanger Haft. Der Rechtsextremist habe den Politiker wegen dessen liberaler Haltung in der Flüchtlingspolitik getötet. Der als Helfer angeklagte Markus H. bekam eine Bewährungsstrafe wegen eines Waffendelikts.
In dem Verfahren geht es zudem um einen Messerangriff auf einen irakischen Asylbewerber, der ebenfalls Ernst zur Last gelegt wurde. Von allen Seiten liegen Revisionen vor. Das Urteil des BGH soll voraussichtlich am 25. August verkündet werden. (Az. 3 StR 359/21)
- Nachrichtenagentur dpa