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So schützt die Ampel jetzt Hinweisgeber


Meldestelle ab 50 Mitarbeitern Pflicht
Missstand in der Firma? So schützt die Ampel jetzt Hinweisgeber

Von dpa
27.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Chef und Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen: Künftig soll ein Hinweisgeber, der einen Missstand in einem Unternehmen aufdeckt, etwa vor Kündigung geschützt sein.Vergrößern des Bildes
Chef und Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen: Künftig soll ein Hinweisgeber, der einen Missstand in einem Unternehmen aufdeckt, etwa vor Kündigung geschützt sein. (Quelle: Shotshop)
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Das Kabinett hat entschieden: Hinweisgeber sollen besser vor ungerechtfertigter Behandlung beschützt werden. Das gilt vor allem für den Arbeitsplatz.

Die Bundesregierung will Bürger, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen oder Behörden geben, besser vor Kündigung und Mobbing schützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Als nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat damit.

Geschützt werden damit nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Beamte, Selbstständige, Anteilseigner und Mitarbeiter von Lieferanten. Bei den Hinweisen kann es beispielsweise um Verstöße gegen Umweltschutzvorgaben oder Sicherheitsvorschriften, aber auch gegen das Kartellrecht gehen. Die sogenannten Whistleblower sollen sich an Meldestellen wenden können, wo ihre Identität vertraulich behandelt wird. Auch anonyme Hinweise sollen bearbeitet werden.

Kündigung verboten

Ungerechtfertigte Nachteile für den Hinweisgeber wie Kündigung, Abmahnung, Verhindern einer Beförderung, Diskriminierung, Rufschädigung und Mobbing sind verboten und können zu Geldbußen führen.

Alle Arbeitgeber und Organisationen mit mindestens 50 Beschäftigten sollen eine solche Meldestelle einrichten müssen. In einem Konzern soll es ausreichen, wenn es eine Meldestelle bei der Konzernmutter gibt. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Hinweisgeber, die Bedenken haben, sich an eine interne Stelle zu wenden, können beim Bundesamt für Justiz vorstellig werden.

Bei der Reform steht Deutschland unter Zeitdruck, denn es droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eigentlich lief Mitte Dezember eine Frist für die EU-Staaten aus, gemeinsame Regeln zum Schutz von Hinweisgebern in nationales Recht umzuwandeln. Das Justizministerium begründete die Verzögerung mit der früheren schwarz-roten Bundesregierung. Ein fertiger Entwurf sei am Widerspruch der Union gescheitert. Die neue rot-grün-gelbe Regierung habe das Projekt umgehend aufgenommen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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