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Urteil zur Teil-Impfpflicht | Justizminister attackiert Söder: "Ein Desaster"


Urteil zur Teil-Impfpflicht
Justizminister attackiert Markus Söder – "Ein Desaster"

Von dpa
Aktualisiert am 11.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Für seinen Schlingerkurs in Sachen Coronapolitik fing sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun eine verbale Ohrfeige aus Berlin ein.Vergrößern des Bildes
Für seinen Schlingerkurs in Sachen Coronapolitik fing sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder nun eine verbale Ohrfeige aus Berlin ein. (Quelle: imago-images-bilder)

Der Eilantrag gegen die Teil-Impfpflicht wurde vom Verfassungsgericht zurückgewiesen. Gesundheitsminister Lauterbach sieht das Urteil als wichtigen Schritt. Unterdessen attackiert Justizminister Buschmann Markus Söder scharf.

Die Karlsruher Verfassungsrichter haben einen Eilantrag gegen die Impfpflicht in Pflege und Medizin abgelehnt. Die Nachteile, die den überwiegend im Gesundheitswesen tätigen Antragstellern durch die Pflicht drohten, seien weniger schwer als jene, die bei einem Aussetzen der Regelung für vulnerable Menschen zu befürchten seien, begründete das Bundesverfassungsgericht am Freitag in Karlsruhe seinen Beschluss.

Das bedeutet noch nicht, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich verfassungsmäßig ist – dies muss erst im Hauptverfahren geprüft werden.

Politischer Streit über Impfpflicht entbrannt

Im Dezember hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Teil-Impfpflicht beschlossen. Sie soll ab dem 15. März gelten. Die Gerichtsentscheidung kommt in einer politisch brisanten Zeit, denn zwischen der Bundesregierung und der bayerischen Landesregierung tobt eine Debatte über die Regelung.

Bayern kündigte vor einigen Tagen an, das Bundesgesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht zunächst nicht umsetzen zu wollen. Die Bundesregierung mahnte die Landesregierung daraufhin, dass sie sich an das Gesetz halten müsse.

"Ein Desaster": Buschmann geht Söder an

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Bayerns Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) für dessen Alleingang scharf kritisiert. "Aus der Perspektive des Rechtsstaates ist es ein Desaster, wenn Länderchefs den Gedanken in den Raum stellen, ein vom Bundestag und Bundesrat beschlossenes Gesetz zu ignorieren", sagte Buschmann dem "Tagesspiegel". Sollte Söder daran festhalten, wäre das "ein beispielloser Vorgang".

In der ZDF-Sendung "Maybrit Illner" äußerte sich Buschmann am Donnerstagabend jedoch zuversichtlich, dass auch Bayern das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht letztlich umsetzen werde. Er sei sich "sehr sicher, dass die Juristen in der Staatskanzlei Herrn Söder mittlerweile aufgeklärt haben". Staatliche Gewalt sei überall in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden, und Bundesrecht breche nun einmal Landesrecht. Sollte sich die bayerische Landesregierung dem verweigern, gebe "es auch Möglichkeiten, das durchzusetzen", sagte der Justizminister.

Lauterbach und Grüne loben Urteil

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat das Urteil der Karlsruher Richter begrüßt. Das Bundesverfassungsgericht setze die "richtige Priorität", schrieb der SPD-Politiker am Freitag bei Twitter. "Der Geimpfte trägt ein minimales Risiko der Nebenwirkung. Damit schützt er Ältere und Kranke, die ihm anvertraut sind, vor Tod und schwerer Krankheit." Auch die jetzige Omikron-Variante sei eine Gefahr für diese Menschen.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls. "Jetzt gilt es, die Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal bundesweit ab Mitte März umzusetzen", sagte der Bundestagsabgeordnete am Freitag. CDU und CSU müssten in den von ihnen regierten Bundesländern geltendes Recht umsetzen. Das "parteipolitische Hickhack" der Union habe der Akzeptanz der Impfpflicht in den letzten Tagen schwer geschadet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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