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Bundesverfassungsgericht: Erste Klage gegen Impfflicht im Gesundheitswesen


Bundesverfassungsgericht
Erste Klage gegen Impfpflicht im Gesundheitswesen

Von dpa, joh

Aktualisiert am 20.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Briefkasten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Die Klage sei von 23 Personen am vergangenen Dienstag eingereicht worden, erklärte das Gericht.Vergrößern des BildesBriefkasten des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe: Die Klage sei von 23 Personen am vergangenen Dienstag eingereicht worden, erklärte das Gericht. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)

Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen von Mitte März an eine Impfung gegen das Coronavirus nachweisen. Gegen diese berufsspezifische Impfpflicht ist nun die erste Klage in Karlsruhe eingereicht worden.

Beim Bundesverfassungsgericht ist eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Montag auf Anfrage. Die Klage sei am vergangenen Dienstag von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, dass die Krankheit schwer oder sogar tödlich verläuft. Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind – oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein.

Ein erster Eilantrag einer Einzelperson gegen die 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen blieb unterdessen ohne Erfolg, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Die Verfassungsrichterinnen und -richter hätten ihn am 13. Dezember ohne Begründung für erledigt erklärt (Az. 1 BvQ 113/21). Seit 24. November müssen Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für den Luftverkehr.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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