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Neue Corona-Regeln: Einreise-Testpflicht soll schon am 1. August kommen


Diskussion um Reiserückkehrer
Einreise-Testpflicht soll schon am 1. August kommen

Von dpa, rtr
Aktualisiert am 30.07.2021Lesedauer: 4 Min.
Ein Reisender am Flughafen von Stuttgart: Für Urlauber könnten schon ab August strengere Nachweisregeln gelten. (Archivfoto)Vergrößern des Bildes
Eine Reisende am Flughafen von Stuttgart: Für Urlauber könnten schon ab August strengere Nachweisregeln gelten. (Archivfoto) (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa-bilder)
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Schon am Wochenende sollen neue Bestimmungen für Reiserückkehrer in Kraft treten. Wer aus Gebieten mit Virusmutationen kommt, muss sich dann auch mit Impfung um einen Test kümmern.

In der Bundesregierung gibt es eine Einigung auf die allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer. Das berichten "Handelsblatt" und der Sender N-tv übereinstimmend. Ein entsprechender Beschluss wurde demnach am Donnerstagnachmittag in einer Runde der Staatssekretäre der beteiligten Ministerien gefasst. Bedenken seien aus dem Weg geräumt. Es gebe nun einen Konsens.

Die Verordnung soll am Freitag vom Bundeskabinett beschlossen werden und ab Sonntag gelten. Demnach sollen künftig nicht nur Flugreisende, sondern auch Menschen, die mit Auto, Bahn oder Schiff nach Deutschland kommen, bei der Einreise einen Test vorlegen. Für Flugreisende gibt es diese Testpflicht bereits. Kinder sollen letzten Beratungen zufolge erst ab zwölf Jahren der Testpflicht unterliegen, nicht, wie zuvor diskutiert, bereits ab sechs.

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Die wichtigsten Punkte des Entwurfs:

  • Testpflicht: Grundsätzlich sollen laut dem jüngsten Entwurf künftig alle Einreisenden ab zwölf Jahren über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder einen Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen – egal von wo und auf welchem Weg sie kommen. Bei Einreise aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten soll ein Testnachweis nötig sein, Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen. Derzeit sind etwa Brasilien und Südafrika Virusvariantengebiete. Mögliche Schnell- oder PCR-Tests im Ausland sind selbst zu zahlen.
  • Kontrollen: Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein, wie es im Entwurf heißt. Kontrollen aller Einreisenden direkt an den Grenzen sind nicht vorgesehen. Reist man mit einem Beförderungsunternehmen wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.
  • Sonderfälle: Sonderregelungen sieht der Entwurf unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr vor. Für sie soll die Testpflicht nur gelten, wenn sie aus Risikogebieten kommen. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis demnach auch nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise.
  • Risikogebiete: Geplant sind dem Entwurf zufolge auch Änderungen bei der Einstufung internationaler Regionen mit höherem Risiko. Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete sollen Regionen mit besonders hohen Fallzahlen gelten. Ein Indiz dafür soll eine Sieben-Tage-Inzidenz von "deutlich mehr als 100" sein, betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie niedrige Testraten oder viele Krankenhausfälle. Die Stufe eines "einfachen" Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen soll wegfallen. Bisher gibt es auch eine mittlere Stufe der "Hochinzidenzgebiete" mit Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200.
  • Quarantäne: Vorgesehen ist laut dem Entwurf für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene direkt nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Testnachweis beendet werden kann. Eine dafür zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests statt Schnelltests sollte dem Vernehmen nach voraussichtlich entfallen. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.
  • Anmeldung: Die Pflicht, eine elektronische Einreiseanmeldung auszufüllen, soll bleiben. Da es die Kategorie des "einfachen Risikogebiets" laut Entwurf künftig nicht mehr geben soll, wären davon aber in der Summe weniger Menschen betroffen.
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Immer mehr Ansteckungen auf Reisen

Corona-Ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut dem Robert Koch-Institut (RKI) eine zunehmende Rolle beim Infektionsgeschehen in Deutschland. Das schreibt das RKI in seinem wöchentlichen Lagebericht vom Donnerstagabend. Als wahrscheinliche Infektionsländer in den vier betrachteten Wochen vom 28. Juni bis 25. Juli wurden Spanien, die Türkei und die Niederlande am häufigsten genannt, vor Kroatien und Griechenland.

Der überwiegende Anteil der Corona-Übertragungen finde allerdings weiterhin innerhalb Deutschlands statt, betont das RKI – die Rede ist von mindestens 81 Prozent. Angaben zum wahrscheinlichen Infektionsland liegen bei weitem nicht bei jedem Fall vor.

FDP kritisiert Testpflicht als unverhältnismäßig

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus nannte die generelle Einreise-Testpflicht erneut unverhältnismäßig. "Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man aus einem Hochinzidenzgebiet einreist oder aus einem Land mit einer niedrigen Inzidenz." Die Regierung wiederhole zudem die Fehler des vergangenen Jahres: "Erst wenn die Sommerferien voll im Gange sind, wird über Testmaßnahmen für Reiserückkehrer diskutiert."

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte die im Entwurf von Mittwochabend genannte Regelung sinnvoll, dass Ungeimpfte aus Hochrisikogebieten in Quarantäne sollten, bis sie per PCR freigetestet seien. "Für Geimpfte und Genesene sollte es freie Fahrt geben. Damit wird die 4. Welle begrenzt", schrieb er bei Twitter.

Hierzu wurden aber auch Bedenken laut. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider sagte der dpa, diese Tests seien erheblich teurer als Schnelltests. "Deshalb fordere ich, dass in diesen Fällen die Kosten für die PCR-Tests vom Staat übernommen werden."

Scholz verteidigt Testpflicht

Vizekanzler Olaf Scholz hat die geplante Einführung von breiteren Testpflichten für nach Deutschland Einreisende verteidigt. "Es geht darum, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu schützen", sagte der SPD-Kanzlerkandidat am Donnerstagabend in den ARD-"Tagesthemen". "Wir alle sind es gewohnt, uns testen zu lassen, das tun wir schon seit sehr, sehr langer Zeit." Viele würden sich ohnehin im Urlaub testen lassen, zum Beispiel weil es für bestimmte Aktivitäten notwendig sei. "Wir müssen vermeiden, dass es jetzt im Herbst wieder zu Situationen kommt wie im letzten Jahr - da hilft uns das Impfen, aber eben auch das Testen", sagte Scholz.

Die deutsche Exportwirtschaft hat vor einer Corona-Testpflicht auch für Fernfahrer im innereuropäischen Warenverkehr gewarnt. "Grundsätzlich ist das Bemühen zur Pandemie-Eindämmung nachvollziehbar. Nationale Alleingänge sind jedoch gerade im Güterverkehr der falsche Weg und würden die ohnehin angespannten Lieferketten zusätzlich stressen", sagte der Sprecher des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), André Schwarz, der "Rheinischen Post" (Freitag).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
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