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"Epochales" Urteil – Verfassungsgericht: Klimaschutzgesetz reicht nicht aus


"Epochales" Urteil
Klimaschutzgesetz verstößt gegen Verfassung – Aktivisten jubeln

Von dpa, reuters, t-online, lw, lr

Aktualisiert am 29.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Demonstranten von Fridays for Future: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verdonnert.Vergrößern des Bildes
Demonstranten von Fridays for Future: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verdonnert. (Quelle: Uli Deck/dpa)

Großer Erfolg für Klimaschützer: Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Bundesregierung, den Ausstoß von Treibhausgasen früher zu regeln. Die jetzigen Regeln verschieben zu große Lasten auf die Zukunft, sagen die Richter.

Das deutsche Klimaschutzgesetz verstößt in Teilen gegen die Verfassung und muss verschärft werden. Es fehlten in dem Gesetz Vorgaben wie der Treibhausgas-Ausstoß zwischen 2031 und 2050 reduziert werden solle, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Der Gesetzgeber müsse bis Ende 2022 nachbessern.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte, das Urteil sei "epochal für Klimaschutz und Rechte der jungen Menschen." Die Wirtschaft habe nun Planungssicherheit. Die Kläger-Anwälte sprachen von einem Meilenstein. Der Gerichtsentscheid bedeute auch, dass nun die Ziele vor 2030 verschärft werden müssten. Die Grünen sprachen von einer Klatsche für die Bundesregierung.

Geklagt hatten vor allem junge Menschen, auch aus Bangladesch oder Nepal, die dabei von mehreren Umweltverbänden unterstützt wurden. Mehrere Kläger sind auch in der Fridays-for-Future-Bewegung aktiv. Zwar diene das Gesetz dem Schutz der Menschen, urteilten die Richter. "Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt", stellten die Richter fest.

Was regelt das Gesetz?

Das Klimaschutzgesetz von 2019 sieht vor, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden muss. Darüber hinaus legt es für verschiedene Sektoren wie Energie, Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft konkrete Obergrenzen für Treibhausgase bis 2030 fest.

Sollten diese in einzelnen Jahren verfehlt werden, greift eine Pflicht zum Nachbessern. Bis 2050 soll unter dem Strich praktisch gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden. Ziel des internationalen Klimavertrags von Paris ist es, die Erderwärmung gegenüber der vorindustriellen Zeit möglichst auf maximal 1,5 Grad zu begrenzen.

Was verstößt gegen die Verfassung?

Kritik übte das Verfassungsgericht daran, dass die CO2-Einsparungen und damit die Lasten ab 2031 deutlich steigen würden. Das treffe vor allem die jetzt jungen Menschen. "Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern." Die gesetzlichen Regelungen für die Einsparungen ab 2031 reichten nicht aus.

Was sagen die Kläger?

Die Kläger sprachen von einem großen und unerwarteten Erfolg. "Wir sind superglücklich mit der Entscheidung des Gerichtes", sagte die Studentin Sophie Backsen. "Wirksamer Klimaschutz muss jetzt umgesetzt werden und nicht erst in zehn Jahren, wenn es zu spät ist." Anwältin Roda Verheyen ergänzte: "Die Zeit für politische Klimaziele sind vorbei." Jetzt zählten Wissenschaft und die Grundrechte der Menschen. "Klimaleugner haben ab heute keine Chance mehr." Anwalt Remo Klinger sagte, die Treibhausgase könnten nach 2030 gar nicht mehr ausreichend stark für das weltweite Klimaziel gekürzt werden. "Das heißt aber auf deutsch, dass Ziele vor 2030 deutlich schärfer werden müssen."

Das schloss auch Grünen-Vizefraktionschef Oliver Krischer aus der Entscheidung. "Das Urteil ist Klatsche und Weckruf zugleich für die Bundesregierung endlich mit einem realistischen Klimaschutz anzufangen und die Hände aus der Hosentasche zu holen." Noch bis zum Sommer müsse die Regierung bei den Zielen nachlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, Reuters
  • Pressekonferenz am 29. April 2021
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