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Verschärfung der Corona-Regeln: Das gilt ab 1. Dezember für den Teil-Lockdown


Teil-Lockdown wird angepasst
Diese verschärften Corona-Regeln gelten ab heute

Von t-online, pdi

Aktualisiert am 01.12.2020Lesedauer: 3 Min.
Maskenpflicht in der Innenstadt von Hildburghausen: Nicht nur in dem Hotspot werden die Regeln verschärft.Vergrößern des Bildes
Maskenpflicht in der Innenstadt von Hildburghausen: Nicht nur in dem Hotspot werden die Regeln verschärft. (Quelle: Martin Schutt/dpa)

Der Teil-Lockdown wirkt

Strengere Kontaktbeschränkungen im Dezember, Lockerungen über Weihnachten – die von Bund und Ländern beschlossenen neuen Corona-Regeln sind an diesem Dienstag in den meisten Bundesländern in Kraft getreten. Zu den Dezember-Beschlüssen zählt unter anderem, dass der bereits geltende Teil-Lockdown bis 20. Dezember verlängert wird. "Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung", hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel vergangene Woche nach den Beratungen mit den Ministerpräsidenten betont.

Im Detail gelten nun diese Regeln:

1. Kontaktbeschränkungen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung. Eine Ausnahme bildet Schleswig-Holstein. Dort dürfen sich weiterhin zehn Personen treffen.

2. Neuer Corona-Grenzwert

Bund und Länder haben sich auf Verschärfungen für Gebiete mit besonders hohen Corona-Zahlen geeinigt: Ab einer Inzidenz von 200 sollen zusätzliche strenge Maßnahmen in Kraft treten. Dazu zählen Regelungen im Bereich der Schulen und des Einzelhandels sowie weitergehende Kontaktbeschränkungen. Dabei gebe es jedoch keinen Automatismus, betonte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier nach den Verhandlungen.

3. Schulen

Ein großflächiges Umschwenken auf sogenannten Wechselunterricht ist in Deutschland trotz anhaltend hoher Corona-Zahlen nicht geplant. Wie schon im November sollen Schulen und Kitas weiterhin offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der siebten Klasse – abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.

4. Einzelhandel

In Geschäften ist ab einer Gesamtfläche von 800 Quadratmetern künftig ein Kunde pro 20 Quadratmeter gestattet. Bislang ist ein Kunde auf zehn Quadratmetern erlaubt; für kleinere Geschäfte bleibt diese Regel bestehen.

5. Mund- und Nasenschutz

Die Maskenpflicht im Einzelhandel gilt künftig auch vor Geschäften und auf Parkplätzen.

6. Gastronomie, Kultur, Freizeit

Freizeit- und Kultureinrichtungen und die Gastronomie bleiben dicht, zunächst bis zum 20. Dezember, am Ende aber wohl über den Jahreswechsel hinaus.

7. Weihnachten und Silvester

Über die Feiertage soll gelockert werden: Vom 23. Dezember an sollen Treffen "im engsten Familien- oder Freundeskreis" möglich sein, und zwar bis maximal zehn Personen insgesamt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre sollen hiervon ausgenommen sein. Berlin kündigte allerdings bereits an, wegen der hohen Fallzahlen nicht lockern zu wollen.

Die Weihnachtsferien sollen in diesem Jahr fast überall in Deutschland gleichzeitig am 19. Dezember beginnen. In den meisten übrigen Bundesländern stand dieser Termin schon lange vor Corona als Ferienstart fest. Der 19. Dezember ist der Samstag vor Heiligabend. Baden-Württemberg kündigte allerdings am Dienstag an, die Ferien doch nicht früher starten lassen zu wollen, dafür aber die Präsenzpflicht für jüngere Schüler aufheben zu wollen. Auch Bremen und Thüringen wollen erst später in die Ferien starten.

8. Böllerverbot

Privates Feuerwerk bleibt grundsätzlich erlaubt, soll aber auf belebten Straßen und Plätzen verboten werden. Dadurch sollen größere Menschenansammlungen an Silvester vermieden werden. Die genaue Ausgestaltung der Regel bleibt den Städten und Gemeinden überlassen, Bund und Länder wollen einen Verzicht auf Silvesterböller empfehlen. Untersagt werden soll öffentliches Feuerwerk.

Ziel: Krankenhäuser entlasten

Einige Länder können von den Regeln abweichen. So hat Berlin beispielsweise angekündigt, dass auch über die Feiertage nur fünf Personen zusammenkommen dürfen. Schleswig-Holstein hält dagegen auch vor Weihnachten an seiner Zehn-Personen-Kontaktregel fest.

Mit der Verlängerung der Maßnahmen soll eine Überbelastung der Krankenhäuser verhindert werden. "Die Zahl der Patienten steigt zwar noch, aber nicht mehr so stark wie noch vor zwei Wochen. Wenn das so bleibt, wäre die Entwicklung für die Kliniken beherrschbar", sagte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Gerald Gaß der "Passauer Neuen Presse".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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