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Corona-Lockerungen: So sind die Regelungen in den Bundesländern


Corona-Pandemie
Das sind die Lockerungen der Bundesländer

Von afp, dpa, joh, nhr

Aktualisiert am 28.05.2020Lesedauer: 8 Min.
Ein Freibad in Niedersachsen: Viele Länder lockern weiter die Corona-Maßnahmen.Vergrößern des Bildes
Ein Freibad in Niedersachsen: Viele Länder lockern weiter die Corona-Maßnahmen. (Quelle: dpa)

Theater, Kinos, Freibäder und andere Einrichtungen öffnen in mehreren Bundesländern wieder. t-online.de hat zusammengetragen, welche Lockerungen bisher bekannt sind.

Immer mehr Bundesländer lockern die Einschränkungen, die im Zuge der Corona-Pandemie in den vergangenen Monaten verhängt worden sind. Theater, Kinos, Freibäder und Fitnessstudios sollen schon bald wieder öffnen. Ein Überblick über den Großteil der Bundesländer (Stand: Mittwoch, 28. Mai):

Bayern

Wochenlang lag das kulturelle Leben in Bayern wegen der Corona-Pandemie nahezu brach. Am 15. Juni geht es nun wieder los. Theater und Kinos dürfen dann unter strengen Hygiene- und Abstandsauflagen wieder öffnen. Auch Konzerte und andere kulturelle Veranstaltungen seien wieder möglich, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München. Das Konzept dafür sieht vor, dass sich bis zu 50 Besucher in geschlossenen Räumen aufhalten dürfen. Im Freien sollen es hundert Gäste sein. Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich zudem im privaten wie auch im öffentlichen Raum wieder treffen.

Auch in der Gastronomie gibt es Lockerungen: Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen. Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze und Freizeitparks dürfen ab Samstag wieder öffnen. Ab dem 8. Juni soll das auch für Freibäder, Schwimmbadanlagen im Freien, Fitnessstudios und Indoor-Spielstätten gelten.

Auch bei Schulen und Kitas gibt es Änderungen. Einige Jahrgänge sind schon wieder an den Schulen, erst nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen dann alle Schüler zumindest tageweise in die Schule gehen. Bis 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen.

Für den Pflegebereich kündigte Söder mehr Tests an. Alle Mitarbeiter, Patienten und Bewohner in Bayerns Kliniken, Pflege- und Altenheimen sollen künftig regelmäßig auf Corona-Infektionen getestet werden.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ermöglicht noch in dieser Woche wieder eine Reihe von Geschäftsöffnungen und Freizeitaktivitäten – unter Beachtung strenger Hygiene- und Sicherheitsauflagen. So sollen ab Mittwoch Theater, Kinos, Konzerthallen, Opernhäuser und Kleinkunstbühnen wieder öffnen können, wie die Staatskanzlei in Mainz mitteilte. Auch Sport im Innenbereich ist demnach unter Einhaltung von Hygienekonzepten wieder möglich.

Unter denselben Voraussetzungen dürfen ebenfalls ab Mittwoch Fitnessstudios und Tanzschulen wieder öffnen, ebenso Freibäder, Flohmärkte, Zirkusse sowie Spielhallen und Spielbanken. Freizeitparks dürfen ab dem 10. Juni wieder Besucher empfangen.

Zudem dürfen Veranstaltungen im Freien mit bis zu hundert Menschen unter Beachtung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen wieder stattfinden. Ebenso ist es Angehörigen von zwei Haushalten wieder gestattet, sich im öffentlichen Raum zu treffen. Auch in der Gastronomie dürfen Gaststätten und Bars wieder öffnen. Das gleiche gilt im Gastgewerbe: Hotels dürfen wieder für Touristen öffnen, Ferienwohnungen wieder vermietet werden. Auch Campingplätze sind wieder offen.

An den Schulen hat der Unterricht wieder stufenweise begonnen. Bis Mitte März sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen. Die Kitas sollen ab dem 2. Juni für alle öffnen, wenn auch mit Einschränkungen.

Sachsen

Sachsen will die Einschränkungen in der Corona-Krise ab 6. Juni weiter lockern. Das teilte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Dresden mit. Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot und Maskenpflicht bleiben aber. Köpping hatte bereits im Vorfeld einen Wechsel im Umgang mit Corona-Einschränkungen angekündigt. Anstelle von Verboten soll es künftig Gebote geben. Ministerin Köpping kündigte Erleichterungen für den Besuch von Alten- und Pflegeheimen an: "Wir wollen mit der neuen Verordnung eine Ermöglichungshaltung schaffen."

In der Gastronomie dürfen alle Restaurants wieder öffnen, Bars sind haben seit Donnerstag wieder geöffnet. Auch Hotels und Ferienwohnungen können wieder Gäste empfangen. Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben. Auch Fitnessstudios haben wieder geöffnet.

Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen. Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden.

Hamburg

Der Hamburger Senat hat ebenfalls weitere Lockerungen beschlossen. Die Regelungen betreffen vor allem die Bereiche Sport, Freibäder, Freizeit, Kultur und Seniorenarbeit. Voraussetzungen für alle Maßnahmen sind Hygienekonzepte, die von den jeweiligen Betreibern vorgelegt werden müssen, sowie das Einhalten der Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und die Datenerfassung der Besucher für eine mögliche Kontaktnachverfolgung im Falle eines Infektionsgeschehens. "Unsere Strategie bleibt bestehen, dass wir sehr vorsichtig sind", sagte Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag in Hamburg nach der Senatssitzung. Im Moment sei das Infektionsgeschehen sehr niedrig. "Wir wollen diese erfolgreiche Linie fortsetzen."

Kindertagesstätten werden weiter geöffnet. Etwa auch für das soziale Miteinander wichtige Einrichtungen wie die Seniorentreffs in den Bezirken dürfen ihre Türen wieder öffnen. Weitere Lockerungen gibt es auch für Obdachlose. Tageseinrichtungen und Treffs dürfen wieder tagsüber öffnen. Auch Angebote der Jugendhilfe dürfen wieder öffnen.

Kinos dürfen von Mittwoch an wieder öffnen. Restaurants sind bereits haben bereits jetzt wieder geöffnet. Eine Öffnung von Bars wird geprüft. Auch Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder dürfen Gäste beherbergen.Großveranstaltungen sind bis Ende August untersagt, doch schon bald dürfen Live-Kulturveranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen wieder stattfinden. Von Mittwoch an darf unter besonderen Bedingungen und Hygienevorschriften in Fitness- und Sportstudios sowie Yogastudios wieder trainiert werden. Hier ist etwa ein Abstand von 2,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Am 2. Juni dürfen die Freibäder wieder öffnen.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als hundert Menschen erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden. Das habe das grün-schwarze Kabinett beschlossen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Von der Lockerung profitierten vor allem Kinos und Theater.

Zudem werden auch die Corona-Vorgaben für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind dazu maximal 20 Menschen erlaubt. Kneipen, Bars, Jugendhäuser und öffentliche Bolzplätze dürfen nach Kretschmanns Worten ab dem 2. Juni wieder öffnen. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten.

Eine Arbeitsgruppe der Landesregierung hatte auch weitere Öffnungen ab dem 1. Juli und 1. August vorgeschlagen. Über diese weiteren Schritte gibt es aber laut Kretschmann noch keine Einigkeit. Noch in dieser Woche solle aber eine gemeinsame Linie gefunden werden.

Thüringen

Entgegen den Voraussagungen gab Thüringen noch keine weiteren Lockerungen bekannt. Zuvor war angekündigt worden, im Juni weitere Corona-Beschränkungen aufzuheben. Das Land wolle schrittweise aus dem "Krisenmodus in den Regelmodus übergehen", sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Erfurt. Er wolle aus den "Allgemeinverordnungen raus". Staatliche Eingriffe in die Privatsphäre der Menschen in ihrer Wohnung lehne er ab – offensichtlich bezog sich Ramelow dabei auf die derzeit bundesweit diskutierten veränderten Kontaktbeschränkungen, die im öffentlichen und privaten Raum gelten sollen.

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Auch in Thüringen solle weiterhin dort ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wo sich Menschen zu nahe kämen, wie im öffentlichen Nahverkehr, machte Ramelow klar. Auch der Mindestabstand von 1,5 Metern solle weiter eingehalten werden. Die Schritte zu Lockerungen würden in der kommenden Woche beraten. Entscheidungen seien im Kabinett noch nicht getroffen worden. Ramelow hatte dort seine umstrittene Strategie vorgestellt – und für sein Agieren nach eigenen Angaben auch Kritik geerntet.

Der Linke-Politiker hatte sich in den vergangenen Tagen für eine neue Strategie ausgesprochen, wonach es keine vom Land verordneten Corona-Beschränkungen mehr geben sollte. Dieses Vorpreschen war bundesweit auf viel Kritik, aber auch Zustimmung gestoßen.

Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen-Anhalt hat weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. Ab Donnerstag dürfen sich bis zu zehn Menschen im privaten Umfeld treffen, wie die Staatskanzlei am Dienstag in Magdeburg mitteilte. Private Feiern wie Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage oder Einschulungsfeiern sind mit bis zu 20 Teilnehmern möglich.

Sachsen-Anhalt lässt zudem wieder Gäste aus Deutschland und Touristen aus EU-Ländern sowie einigen anderen Staaten wie der Schweiz und Großbritannien ins Land. Kneipen und Bars dürfen unter Auflagen öffnen, weiterhin geschlossen bleiben Klubs und Diskotheken.

Das Landesamt für Verbraucherschutz und die zuständigen örtlichen Gesundheitsämter wollen künftig einschreiten und die Ursachen prüfen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über einen Sieben-Tages-Zeitraum bereits ein Schwellenwert von fünf Corona-Fällen je 100.000 Einwohner überschritten wird.

Brandenburg

Die Corona-Beschränkungen werden in Brandenburg weiter gelockert. Ab Donnerstag sind Demonstrationen und Gottesdienste im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag ankündigte. Außerdem dürfen sich draußen wieder bis zu zehn Menschen treffen.

Zudem dürfen die coronabedingt geschlossenen Theater, Kinos und Konzerthäuser in Brandenburg ab 6. Juni unter Auflagen wieder öffnen. Die Theater und Kinos hatten seit Mitte März geschlossen. Restaurants hingegen können wieder öffnen, Bars bleiben jedoch geschlossen. Auch Ferienwohnungen und Hotels dürfen Gäste aufnehmen. Campingplätze sind ebenfalls geöffnet. Freizeitparks und Freibäder können ab Donnerstag öffnen. Auch Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können seit Donnerstag unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen.

An den Schulen wird allen Schülern vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht. Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen.

Hessen

Hessen lockert die coronabedingten Beschränkungen für Gaststätten. Die Regel, dass pro fünf Quadratmeter Fläche in einem Restaurant, in einem Café oder in einer Kneipe nur ein Gast erlaubt ist, fällt von diesem Donnerstag an weg, wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte. Gastronomiebetriebe müssten aber weiterhin für einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen sorgen. So könnten weiterhin nicht alle Sitzplätze in einer Gaststätte belegt werden.

In einer neuen Corona-Verordnung hielt das Land außerdem weitere Lockerungen fest, die bereits angekündigt waren. So dürfen etwa Vereine ab dem 1. Juni Schwimmbäder wieder für Training und Schwimmkurse nutzen. Auch wurde geregelt, dass Kitas zum 2. Juni wieder in einen eingeschränkten Normalbetrieb übergehen können. Alle Verordnungen des Landes zur Corona-Krise wurden ansonsten bis zum 5. Juli verlängert, somit gelten beispielsweise weiterhin die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen oder die Kontaktbeschränkungen.

Bremen

Der Bremer Senat hat die Regeln für Innen- und Außenveranstaltungen teilweise gelockert. Danach sind von Mittwoch an in geschlossenen Räumen Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn die Abstandsregeln eingehalten werden und ein Hygienekonzept vorliegt. Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei maximal 50 Personen. Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts- Regel" aufgehoben. Auch der Besuch in Restaurants und Kneipen ist wieder möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht. Ebenso wieder geöffnet sind Hotels und Ferienwohnungen.

Grundsätzlich untersagt bleiben dagegen Veranstaltungen und Feiern in öffentlichen Räumen wie Parks, Wiesen oder an Seen, wie Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung sagte. "Dort gilt nach wie vor das Kontaktverbot." Spezifische Veranstaltungen wie Gottesdienste oder Demonstrationen sind möglich und werden wie bisher separat geregelt.

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein dürfen Restaurants und Bar wieder öffnen. Besuche in dem Bundesland im Norden sind nun wieder möglich – in Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen. Außerdem öffnen Fitnessstudios wieder, Vereine dürfen sich zum Training auch in Räumen treffen. Keine Lockerungen gibt es hingegen bei Freibädern und Freizeitparks: Diese bleiben weiterhin geschlossen.

Demonstrationen bleiben im Grundsatz verboten: Versammlungen sind untersagt, Ausnahmen aber möglich. Mehrere Angehörige von zwei Haushalten dürfen sich aber sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum treffen.

Zudem hat der Unterrsicht wieder begonnen – zumindest für die Klassen 1 bis 3 an den Grundschulen sowie für die Jahrgänge 8, 9 und 10 an Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Vom 1. Juni an soll in den Kitas ein eingeschränkter Regelbetrieb gelten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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