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Kritik an Von der Leyen: Merz verteidigt umstrittenes Karlsruher EZB-Urteil


Kritik an Von der Leyen
Merz verteidigt umstrittenes Karlsruher EZB-Urteil

Von dpa
Aktualisiert am 12.05.2020Lesedauer: 2 Min.
Friedrich Merz verteidigt das Karlsruher Urteil zur EZB.Vergrößern des Bildes
Friedrich Merz verteidigt das Karlsruher Urteil zur EZB. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Ex-Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat das umstrittene Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank verteidigt und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für ihre Reaktion darauf kritisiert.

"Der Satz aus der EU-Kommission, dass nämlich europäisches Recht immer Vorrang hat vor nationalem Recht, ist in dieser apodiktischen Form einfach unzutreffend", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Solange die Mitgliedstaaten die wesentlichen Träger des europäischen Staatenverbundes seien, hätten die nationalen Verfassungsgerichte das Recht und die Pflicht, "das Handeln der Organe und Institutionen ihres jeweiligen Mitgliedstaates an den Maßstäben des nationalen Verfassungsrechts zu überprüfen", sagte Merz. Dazu gehöre auch deren Handeln im Rahmen der europäischen Institutionen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Von der Leyen kündigte daraufhin an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Sie betonte, dass die Währungspolitik ausschließlich Zuständigkeit der EU sei. Außerdem habe EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend.

Merz sagte den Zeitungen, der Konflikt zwischen Verfassungsgericht und EuGH reiche viel tiefer, als es auf den ersten Blick scheine. "Es geht um die Frage, ob der Europäische Gerichtshof auch dort ein Letztentscheidungsrecht hat, wo Kompetenzen nur gemeinsam von europäischen und nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten ausgeübt werden können."

Dies sei in der Währungspolitik der Fall. "Denn es gibt mit den Notenbanken der Mitgliedstaaten ja gerade diese nationalen Institutionen, die an europäisches Recht und an das Recht ihrer Herkunftsländer gebunden sind", sagte Merz. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäge dies sorgfältig ab. "Sie bindet nicht die EZB als Ganzes, sehr wohl aber die Deutsche Bundesbank als Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken."

CDU-Außenpolitiker Norbert Röttgen hat das EZB-Urteil hingegen als "fatal" bezeichnet. "Die Karlsruher Richter führen mit diesem Urteil Deutschland in einen Konflikt mit der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Union, der nicht lösbar ist", sagte Röttgen der "Passauer Neuen Presse". Es sei das erste Mal, dass er eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für fatal halte.

Die europäische und internationale Resonanz sei verheerend, sagte Röttgen der Zeitung. "Das Gebot der Stunde muss jetzt Schadensbegrenzung lauten." Es sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass der EuGH in der Karlsruher Entscheidung eine Vertragsverletzung Deutschlands sehen würde. "Und dann? Es wäre ein weiterer Schritt in die Sackgasse, die das Bundesverfassungsgericht eröffnet hat."

Er setze darauf, "dass das Bundesverfassungsgericht durch die äußerst kritische Rezeption und Diskussion dieser Entscheidung merkt, was es verursacht hat, und diesen Fehler in Zukunft nicht wiederholt". In jeder Rechtsordnung müsse es eine Autorität geben, die das letzte Wort habe, erklärte Röttgen. "Für die Auslegung des europäischen Rechts kann das nur der EuGH sein."

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